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Germanwings baut Mist und Kunde soll dafür zahlen!


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Geschrieben

Ich hatte den Fall schon kurz im Erstattungsthread geschildert, aber inzwischen verdient er einen eigenen Thread.

 

Der Übersichtlichkeit zuliebe werde ich nur wichtige Textstellen zitieren und nicht sämtliche Mails kopieren, da es auch so schon viel Text wird.

 

Vorneweg, da wichtig: Ich hatte im Sommer sehr kurzfristig die Bank gewechselt, da die alte Bank mir nicht gerechtfertigte bzw. völlig überhöhte Kontoführungsgebühren in Rechnung stellte. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, weswegen diese Bank eingehende Überweisungen freudenstrahlend begrüßen dürfte.

 

Auch vorneweg: Es geht hier nicht um mein Problem mit der alten Bank, stornierte Flüge im allgemeinen oder den zu erstattenden Betrag im besonderen, sondern einzig und allein darum, wie Germanwings sich bei eindeutig selbst verschuldeten Fehlern verhält und dass der Kunde dann die Arschkarte zugeschoben bekommt.

 

Also ...

 

1. Erstattungsversuch:

 

Letzten Sommer bat ich um die Erstattung für einen nicht angetretenden Flug: "Ihr Anliegen:

Guten Tag, da ich den oben genannten Flug nicht antreten konnte, bitte ich Sie, mir die entsprechenden Steuern und Gebühren zu erstatten. WICHTIG: Meine Bankverbindung hat sich geändert: XXX. Bitte überweisen Sie den Betrag auf dieses Konto und NICHT auf mein altes, da dieses nicht mehr genutzt wird. Vielen Dank."

 

Erstattet wurde ... auf mein altes Konto. Laut 4U dumm gelaufen. Ich ärgerte mich, war aber nicht in der Stimmung, deshalb gleich zum Anwalt zu laufen.

 

2. Erstattungsversuch (anderer Flug) im Dez:

 

Ich:"... ich habe folgendes Problem:... das Bankkonto, vom dem Sie damals das Geld per Lastschrift abgebucht haben, nicht mehr genutzt wird... Ich hatte schon einmal so einen Fall und obwohl ich Sie ausdrücklich auf meine neue Bankverbindung hingewiesen hatte, buchten Sie das Geld trotzdem auf das alte Konto zurück (dort wurde es von meiner alten Bank einkassiert ... Wie kann ich nun also die Erstattung beantragen ohne Gefahr zu laufen ..."

 

4U am 7.12.: " bitte nennen Sie uns die neue Bankverbindung und den Buchungscode, damit wir die Erstattung veranlassen können."

 

ich: "Meine neue Bankverbindung: ... plus erneuter Hinweis und anhängender Mailverkehr.

 

Dann Funkstille und ich fragte erneut nach, weil keine "Wir haben soeben ..." Mail kam.

4U am 15.12"... wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, werden wir die Erstattungen auf Ihr neue Bankverbindung anweise. Bitte haben Sie Verstaändnis dafür, daß wir die eingehenden E-Mail chronologisch bearbeiten müssen...

 

Nächste Anfrage von mir letzte Woche.

4U: "Die Erstattung in Höhe von XXX für die Buchung XXX wurde am 06. Januar 2006 leider ebenfalls auf das oben genannte Konto vorgenommen. Eine Korrektur dieser Erstattung ist leider nicht möglich da Ihre Bank den Betrag nicht als fehlerhaft an uns zurück gebucht hat. Wir bedauern, wenn Ihnen hierdurch Unannehmlichkeiten entstanden sind."

 

Weitere Zitate aus den Mails von 4U der letzten Tage:

"...eine erneute Erstattung der Steuern und Gebühren ist leider nicht

möglich. Die Beträge sind unseren Geschäftskonten belastet worden.

Erstattungen erfolgen im Normalfall ausschließlich elektronisch und

können nur in Ausnahmefällen auf abweichende Konten vorgenommen werden.

In solch einem Fall wird eine manuelle Bearbeitung notwendig.

Wir können uns nur noch einmal für die Erstattung auf das falsche Konto entschuldigen."

 

"...wir können Ihre Verärgerung sehr gut verstehen. Leider würde ein postalisches Schreiben die momentane Lage nicht verändern. Germanwings hat die entsprechenden Beträge überwiesen und es besteht keine Möglichkeit, diese Erstattungen von der Bank zurück zu fordern. Sicher können Sie versehen, dass eine doppelte Überweisung der Steuern und Gebühren nicht möglich ist da dies nicht ausgleichbare Differenzen in unserer Buchhaltung zur Folge haben würde.

 

Selbstverständlich werden wir Ihre Beschwerde an die/den entsprechende(n) Mitarbeiter(in) weiterleiten um sie/ihn auf ihren/seinen Fehler aufmerksam zu machen."

 

So, nun sitze ich hier ohne Geld und meine alte Bank freut sich über knapp 60 EUR, die ihr nicht zustehen. Germanwings versucht, sich mit einer Entschuldigung aus der Affäre zu ziehen und ich habe den finanziellen Schaden?! Das kann es doch nicht sein, oder?

 

Und noch einmal (da entsprechende Beiträge sicher nicht lange auf sich warten lassen ...): Es geht mir hier einzig und allein darum, dass 4U Mist baut und ich als Kunde das finanziell ausbaden soll und NICHT darum, dass ich doch froh sein soll, dass die überhaupt erstatten oder dass es doch nicht viel Geld ist, usw.

 

Wie reagiert Germanwings sonst bei selbst verbockten Fehlern? Wo kann ich mich schriftlich hinwenden? Kann jemand was zur Rechtslage sagen?

 

Es geht mir mittlerweile weniger um die knapp 60 EUR (obwohl ich die natürlich immer noch zurück haben möchte), sondern vielmehr um die Sturheit, mit der 4U versucht, dieses Problem auszusitzen.

Die Verfasserin der letzten 4U Mails macht übrigens einen netten Eindruck auf mich, aber sie kann ja vermutlich nichts für das Problem und hat wahrscheinlich auch nicht die Befugnis, da selbst "Kulanz" (oder vielmehr Einsicht) zu zeigen.

 

Also Leute, was tun? Einen Anwalt habe ich wegen der Bankensache mittlerweile sowieso schon, aber gibt es nicht doch noch einen erfolgversprechenden Weg, das Ganze direkt mit Germanwings zu regeln?

 

Danke fürs Lesen. Habe versucht, mich kurz zu fassen und trotzdem alle wichtigen Details zu schildern.

Geschrieben

Die Sache ist sicherlich etwas kompliziert, nur gkaube ich hast du wenig Chancen etwas gegen Germanwings zu machen.Es sei denn die machen es freiwillig.

 

Germanwings ist Ihrer Verpflichtung nachgekommen und hat auf

Dein bestehendes Konto bezahlt.Darauf hast Du ja Verfügungsgewalt.

Du kannst ja das Geld auf ein anderes Konto überweisen oder bar abheben.

 

Für die Probleme mit Deiner alten Bank kann Germanwings ja nichts.

 

Da Du ja bereits einen Anwalt hast sollte es doch kein Problem sein das gleichzeitig zu lösen, zumindest aber eine genauere Anwort zu bekommen als hier im Forum.

 

Wenn Du eine Überweisung online tätigst und gibst die falsche Kontonummer an kannst Du die Überweisung soweit ich weiss nicht mehr Rückgängig machen.Du musst dich dann mit dem falschen Empfänger einigen.(Sollte die Rechtslage da anders sein bin ich lernfähig)

Geschrieben

1. Möglichkeit das alte Konto auflösen, dann wäre die Überweisung an Germanwings zurückgegangen und GW hätte automatisch ein anderes Konto benutzen müssen

 

2. Abwarten bis die Streitigkeiten mit der Bank geklärt und und erst dann Germanwings um eine Erstattung bitten. So ist das Geld sicher bei GW zwischengeparkt.

 

Ansonsten kann man GW nichts vorwerfen, wenn Sie das Geld dahin zurückbuchen wo es herkam. Ich glaube GW ist nicht zwingend verpflichtet ein anderes Konto zu nehmen, wenn das alte noch besteht.

Geschrieben

Dass Germanwings die Steuern und Gebühren nicht zweimal bezahlen möchte, kann ich gut verstehen. Logisch!

 

Aber, wenn sie gebeten und ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich die Kontodaten inzwischen geändert haben, dann ist es das Verschulden von 4U und müssen somit auch dafür aufkommen!

(bzw. zusehen, dass sie es von deiner alten Bank zurückbekommen)

Man muss auch bedenken, dass Rückerstattungen seitens 4U manuell ausgelöst werden müssen! Oder bekommt man die Steuern & Gebühren von 4U unaufgefordert zurück? Wohl nicht!

Somit werden Rückerstattungen erst nach dem Erhalt der email getätigt. Der Mitarbeiter hat es also gelesen, dass sich die Bankdaten geändert haben, jedoch einfach aufs alte Konto überwiesen. Somit ist er auch dafür verantwortlich!

 

Das Problem ist halt nur, dass bei einem Betrag von 60 EUR ein Anwalt nicht lohnt.

 

Aber es ist auch nicht rechtens was deine alte Bank da macht. Schließlich steht denen es nicht zu! Wenn Konten gekündigt / gesperrt sind müssen eingehende Überweisungen abgelehnt werden und automatisch zum Empfänger zurück gehen!

 

Meiner Meinung nach eine klare Sache!

Geschrieben
Germanwings ist Ihrer Verpflichtung nachgekommen und hat auf

Dein bestehendes Konto bezahlt.Darauf hast Du ja Verfügungsgewalt.

Du kannst ja das Geld auf ein anderes Konto überweisen oder bar abheben.

 

Sorry, hatte vergessen zu erwähnen, dass ich das alte Konto im Sommer gekündigt und der Bank die EC-Karte usw. zurückgegeben habe. Nur weigert sich eben die Bank, das Konto komplett zu schließen, da sie auf die Rechtmäßigkeit der geforderten Gebühren bestehen und das Konto so deren Ansicht nach nicht geschlossen werden kann, solange es nicht komplett ausgeglichen ist.

Das ist ja der Grund, warum das Geld nun bei meiner alten Bank liegt, ich nicht rankomme und 4U es nicht automatisch zurück bekam.

 

Für die Probleme mit Deiner alten Bank kann Germanwings ja nichts.

Natürlich nicht, wohl aber für die eigene Blödheit. Gerade im 2. Fall habe ich vorab gefragt und mehrfach auf das Problem mit der neuen Bankverbindung hingewiesen und mir wurde mehrfach schriftlich zugesichert, dass die neue Bankverbindung beachtet wird. TROTZDEM hat irgendein Depp WIEDER auf den falschen Knopf gedrückt und 4U sagt wieder "sorry, tut uns leid, Pech gehabt". Und DAS regt mich auf!

 

Afaik steht nirgends, dass Erstattungen nur auf das ursprüngliche Konto möglich sind. Und wennICH mich bei meiner Bankverbindung vertippe und 4U kann deshalb nicht abbuchen, streichen die dafür mal eben 50 EUR Gebühren ein (steht zumindest so irgendwo im Kleingedruckten). Machen sie nun selbst trotz Wink mit dem Zaunpfahl einen ähnlichen Fehler, wollen sie komischerweise nicht dafür gerade stehen.

 

Was wäre denn, wenn sie aus Versehen auf ein fremdes Konto überwiesen hätten? Würden sie dann auch sagen "Sorry, Pech gehabt!Hol' dir das Geld mal bitteschön selbst vom Kontoinhaber zurück."?

 

Die nette Sachbearbeiterin hat mir vorhin noch gemailt, dass sie nun versuchen wollen, das Geld von meiner alten Bank zurück zu holen, aber afaik geht sowas doch gar nicht, oder gelten für Geschäftskunden andere Bestimmungen?

Geschrieben
Die nette Sachbearbeiterin hat mir vorhin noch gemailt, dass sie nun versuchen wollen, das Geld von meiner alten Bank zurück zu holen, aber afaik geht sowas doch gar nicht, oder gelten für Geschäftskunden andere Bestimmungen?

 

Oder wollen dich einfach nur vertrösten!

Nicht unterkriegen lassen! Das Geld steht dir ja zu!

Das kann die Bank sich nicht einfach einsacken!

Geschrieben

Wenn eine Fluglinie das Geld auf ein anderes Konto überweist, als der Kunde für die Rücküberweisung angegeben hat, ist das so, als ob nicht geleistet worden wäre. Erst wenn das Geld auf das angegebene Konto überwiesen worden ist, hat die Fluglinie befreiend geleistet.

 

Im Übrigen ist es das Problem der Fluglinie und nicht des Kunden, sich das mit der Fehlbuchung überwiesene Geld zurückzuholen.

 

Gruß

 

 

 

Speedy

Geschrieben
Oder wollen dich einfach nur vertrösten!

 

Das überlege ich auch gerade. Allerdings macht die Sachbearbeiterin der letzten Mails (immer die gleiche) wirklich den Eindruck, als ob sie meinen Ärger verstehen kann, nur eben einfach nicht die Befugnis hat, selbst eine Entscheidung zu treffen.

 

Und zu dem Ärger mit der Bank: Es macht IMHO schon einen Unterschied, ob die nur einsehen müssen, dass sie von mir kein Geld mehr bekommen oder ich von denen nun auch noch Geld einfordern muss, dass sie freiwillig nie rausrücken werden.

 

Ich kann ja auch nicht jemandem, sagen wir mal, über eBay ein Paket an irgendeine uralte Adresse schicken, obwohl mich der Empfänger mehrfach auf seine neue Adresse aufmerksam gemacht hat und ich ihm diese auch noch bestätigt habe. Dann kassiert der Nachbar oder Vermieter das Paket, weil ja der eigentliche Empfänger angeblich noch Schulden bei ihm hat. Und ich als Absender sage: "Pech gehabt. Hab's doch abgeschickt und es kam nicht wieder zurück! Keinen Bock, das nochmal zu schicken, hast ja schließlich mal dort gewohnt."

 

Bin ehrlich gesagt schwer enttäuscht von Germanwings! So ein Verhalten hätte mich bei Ryanair nicht groß verwundert, von 4U hätte ich mehr erwartet.

Geschrieben
Wenn eine Fluglinie das Geld auf ein anderes Konto überweist, als der Kunde für die Rücküberweisung angegeben hat, ist das so, als ob nicht geleistet worden wäre. Erst wenn das Geld auf das angegebene Konto überwiesen worden ist, hat die Fluglinie befreiend geleistet.

 

Im Übrigen ist es das Problem der Fluglinie und nicht des Kunden, sich das mit der Fehlbuchung überwiesene Geld zurückzuholen.

 

Gruß

 

 

 

Speedy

 

Vielen Dank!

Du hast da nicht zufällig die entsprechenden Paragraphen parat? Ich weiß nur, dass es im Versandhandel so ist und kann mir gut vorstellen, dass es ähnliche Paragraphen für meinen Fall gibt. Kenne mich nur leider nicht so aus damit.

Geschrieben

Da das alte Konto besteht und verwendet werden kann, gilt das Geld prinzipiell als zugegangen.

 

Ob Germanwings in der Pflicht steht liegt einzig und alleine daran, ob unter Berücksichtigung deiner Schreiben, das Geld als "nicht zugegangen" bewertet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht kein Rechtsanspruch.

Geschrieben

Also Focus, deine Rechtsauffassung und Wissen in allen Ehren, aber trotzdem finde ich das so nicht rechtens.

 

GWI wurde vom Thread-Starter mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die Bankverbindung geändert hat.

Als ob nix wäre nutzt 4U weiterhin die alte Bankverbindung, und in der Konsequenz wird dem rechtmässigen Besitzer

a) Der Zugriff an sein Geld verwehrt

B) Eine Annulierung dieses Kontos unmöglich, da (Wg. 4U?) nicht ausgeglichen.

 

Also ich würde da per Anwalt GWI anweisen, das Geld zurückzufordern, dann lässt sich das KTO sicher schliessen.

Geschrieben

Da sieht man wieder einmal die deutsche Gründlichkeit. Fehlt jetzt nur noch die Bank und Germanwings zu verklagen. Die Anwälte und Gerichte beschäftigten sich fast ausschließlich mit solchen "Wichtigkeiten". Alle sind nur auf der Jagd nach billig, da werden die Banken und Versicherungen gewechselt und Flüge gebucht und nicht angetreten und dann die Gebühren eingefordert, Geiz ist ja geil. Wie wäre es mit "Hirneinschalten" und weniger Streitkulutur. Dann schont man seine Nerven und die der anderen, die solch unnötige Geschichten weltweit serviert bekommen.

Geschrieben

Da sieht man wieder einmal die deutsche Gründlichkeit. Fehlt jetzt nur noch die Bank und Germanwings zu verklagen. Die Anwälte und Gerichte beschäftigten sich fast ausschließlich mit solchen "Wichtigkeiten". Alle sind nur auf der Jagd nach billig, da werden die Banken und Versicherungen gewechselt und Flüge gebucht und nicht angetreten und dann die Gebühren eingefordert, Geiz ist ja geil. Wie wäre es mit "Hirneinschalten" und weniger Streitkulutur. Dann schont man seine Nerven und die der anderen, die solch unnötige Geschichten weltweit serviert bekommen.

Geschrieben

Gerade ins Postfach geflattert:

 

Sehr geehrte Frau XXX,

 

 

 

vielen Dank für Ihre Geduld im Fall Ihrer manuellen Erstattung der Flughafengebühren und -steuern.

 

 

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Masse an Erstattungsanfragen die Prozesse so organisiert wurden, um eine schnelle, kundenfreundliche Abwicklung zu gewährleisten, die den günstigen Flugpreise entspricht.

 

 

 

Zusätzlich versuchen wir spezielle Anforderungen unserer Kunden, wie manuelle Erstattungen, zu ermöglichen. Dabei können jedoch immer Überschneidungen in der Bearbeitung auftreten, was bei Ihnen passiert.

 

 

 

Wie Ihnen meine Kollegin Frau XXX mitteilte, haben wir Kontakt zu den beteiligten Banken aufgenommen, um die erfolgten Erstattungen rückgängig zu machen.

 

 

 

Wir werden aus Kulanz die Erstattungen nun noch mal auf das von Ihnen angegebene Konto (XXX) vornehmen, ohne zu wissen, ob unsere Anfrage der Rückbelastung bei den Banken erfolgreich sein wird.

 

 

 

Zusätzlich haben wir die ursprüngliche Bankverbindung in unserem System sperren lassen, um weitere Fehlzahlungen und -Erstattungen zu vermeiden.

 

 

 

Im Namen von Germanwings möchten wir uns nochmals für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen und verbleiben

 

 

Mit freundlichen Grüßen / With kind regards

Germanwings GmbH

Customer Service - Payments

i. A. XXX (Teamleiter)

email to:zahlung@germanwings.com

 

Na also, geht ja doch! So ärgerlich ich es nach wie vor finde, dass dazu mehrere Wochen und zig Mails notwendig waren, so sehr freue ich mich, dass ich meinen ansonsten durchaus positiven Eindruck von Germanwings jetzt nicht komplett nach unten korrigieren muss.

Diesen Thread halte ich trotzdem nicht für überflüssig, da es ja sicher auch für andere Leute interessant sein kann, zu wissen, dass man bei Problemen mit entsprechendem Druck doch weiterkommen kann. Außerdem hatte ich 4U gegenüber auch dieses Forum erwähnt ;o).

 

Sobald das Geld auf meinem Konto (dem neuen!) gutgeschrieben wurde, werde ich das natürlich hier reinschreiben.

 

Vielen Dank für die bisher erfolgten Ratschläge und Tipps!

 

Edit: Wie ich sehe, kam die Mail gerade rechtzeitig genug, um den nun anwesenden Trollen fröhlich viel Spaß beim trolligen Herumreiten auf hier nicht relevanten Details und Nebensächlichkeiten wünschen zu können!

Geschrieben

Auch wenn die Bank hier im Unrecht scheint, ein Ratschlag als gelernter Bankkaufmann: Wenn es sich bei den Gebühren um wenige Euro handelt, zahle erst einmal unter Vorbehalt. Eine Eintragung in der Schufa durch auflaufende Gebühren oder negative Bankauskünfte können Dir mehr schaden als eine ungerechtfertigte Bezahlung (wie häufig gestattet man heute Bankauskünfte im Kleingedruckten). Wehren würde ich mich später!!!

Geschrieben

Du siehst das nun alles also oberkorekt gelaufen an. Dann gehe aber auch sicher, dass die erste Zahlung an Germanwings zurueck geht-erst dann ist es i.O.! Wie die Lage im Moment aussieht ist es naehmlich ueberhaupt nicht korekt! 2 mal Rueckerstattung eingestrichen, ob du nun an die erste rankommst oder nicht! nur so meine Meinung....

 

Gruss aus MAN

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