D-NRN Geschrieben 4. Februar 2006 Melden Geschrieben 4. Februar 2006 Die Entscheidung ist keine Entscheidung des Marktes, sondern eines Gerichts. Und darum gehts.
emdebo Geschrieben 4. Februar 2006 Melden Geschrieben 4. Februar 2006 Mag ja Autos geben, die für 80km auch 90 Minuten Fahrzeit benötigen. Die Strecke Düsseldorf-Zentrum / Flughafen Weeze ist fast durchgängig Autobahn und laut map24.de in 65 Minuten erreichbar. Aber das ist nicht das Thema. Der Airport hat ein riesiges Einzugsgebiet - auch auf holländischer Seite - und wurde auch von mir zu V-Bird-Zeiten von Bochum aus für Geschäftsflüge nach Berlin und Wien genutzt. Gegenüber Düsseldorf betrug die Anfahrtszeit vielleicht 20 Minuten mehr. Das momentan (leider) nur Ryanair ab Weeze fliegt, liegt nicht am dortigen Flughafenmanagement. Eher eine Verkettung von Umständen, die weniger im Einflussbereich des dortigen Managements liegen. In diesem Zusammenhang ist es mir unverständlich, warum DUS nicht an eine Kooperation mit NRN denkt. Niemals wieder wird man eine Beteiligung so günstig wie in der jetzigen Situation bekommen können. Denn eines ist sicher: Bei der Citylage des Airports DUS ist es schließlich nur eine Frage der Zeit, wann die Kapazitäten erschöpft sind. Um überhaupt gegenüber Konkurrenten wie Amsterdam eine Chance zu haben und auch mittelfristig die Position zu halten, ist kleinkariertes Denken eher schädlich für die zukünftige Entwicklung. Nicht auszudenken, wenn auch in DUS irgendwann ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, Betriebsgenehmigungen aufgrund von Einsprüchen Fluglärm-Geschädigter widerrufen zu müssen. Und deren Anzahl ist weitaus höher als in Weeze.
Kleve88 Geschrieben 4. Februar 2006 Melden Geschrieben 4. Februar 2006 Denn Weeze wird z.Zt. praktisch nur noch von Ryanair angeflogen-alle anderen Gesellschaften verabschieden sich.Hätte der Markt Niederrhein angenommen,gäbe es mehr Frequenzen und Fluglinien. Dann sag mir mal wer noch investiert, wenn er rechtlich nicht auf sicherem Grund steht? Welche Frequenzen und Fluglinien sollen denn außer FR denn schon kommen, wenn sie nicht wissen, ob sie in nem Jahr noch fliegen dürfen? Und warum die anderen gegangen sind? Bexx: Krach zwischen Bexx und dem bulgarischen Staat. Hinzu kommt die saudoofe Beschränkung von CAT C + 757 Fliegern in NRN, die rein rechtlich und keinenfalls technisch ist. Aber natürlich. Sie sind gegangen weil die Flieger fast durchweg voll waren. Vbird: Missmanagement (und jetzt fangt mir nicht damit an das ich VBA-Fan war, ein Fan von einer Airline zu sein heißt nicht, das Management gut zu heißen)... und niemand kann mir sagen dass dort einfach so 60Mio Euro den Bach runter gegangen sind.... HF/HHI: Gepokert und durch nen Gerichtsurteil, dass mindestens soviele Löcher hat wie die Betriebsgenehmigung von NRN, dazu "gezwungen", nen Rückzieher zu machen. Atlas: Ich sach ma so. Wer zu doof ist Weeze in das Buchungssystem aufzunehmen und wer ohne ausdrückliche Bitte ab NRN zu fliegen, einfach ab DUS bucht muss sich nicht wundern, wenn man die Kisten nicht voll bekommt. Und zum Thema, ob der Markt NRN annimmt oder nicht, empfehle ich dir mal folgenden Artikel: http://www.pro-nrn.de/source/2006-02/rp_06_02_01_7.jpg PS.: Bevor einer mit dem Argument Schönrederei daher kommt: Das ist lediglich eine Aufzählung von Fakten!
jumpseat Geschrieben 4. Februar 2006 Melden Geschrieben 4. Februar 2006 Vbird: Missmanagement (und jetzt fangt mir nicht damit an das ich VBA-Fan war, ein Fan von einer Airline zu sein heißt nicht, das Management gut zu heißen)... und niemand kann mir sagen dass dort einfach so 60Mio Euro den Bach runter gegangen sind.... Sorry! Aber war da nicht etwas mit Herrn de Vlieger, dessen Hände nicht nur in VBird sondern auch in NRN steckten und waren da nicht all die Nettigkeiten um seine Person in den Niederlanden? HF/HHI: Gepokert und durch nen Gerichtsurteil, dass mindestens soviele Löcher hat wie die Betriebsgenehmigung von NRN, dazu "gezwungen", nen Rückzieher zu machen. Sorry! Das einzige was hier Löcher wie ein schweizer Käse hat ist der Käse den Du über das Urteil verzapfst. Wenn ich die Auflagen für eine Genehmigung nicht erfülle (als Betreiber oder als Genehmigungsbehörde) begebe ich mich in die Gefahr, das ein Gericht zu RECHT mich stoppt. BÖSE ist nicht der, der Unrecht fest stellt, sondern der der unrechtgemäß handelt. Und zum Thema, ob der Markt NRN annimmt oder nicht, empfehle ich dir mal folgenden Artikel: http://www.pro-nrn.de/source/2006-02/rp_06_02_01_7.jpgPS.: Bevor einer mit dem Argument Schönrederei daher kommt: Das ist lediglich eine Aufzählung von Fakten! Sorry! Nein das ist wirklich keine Schönrednerei, das ist schlimmer, nämlich als redaktioneller Beitrag verbrähmte Werbung, sonst nix! Erkan und Stefan würde nicht mal H. Markwort als Fakten durchgehen lassen. Boah Äy!
b_sierra Geschrieben 5. Februar 2006 Melden Geschrieben 5. Februar 2006 Sorry! Das einzige was hier Löcher wie ein schweizer Käse hat ist der Käse den Du über das Urteil verzapfst. Wenn ich die Auflagen für eine Genehmigung nicht erfülle (als Betreiber oder als Genehmigungsbehörde) begebe ich mich in die Gefahr, das ein Gericht zu RECHT mich stoppt.BÖSE ist nicht der, der Unrecht fest stellt, sondern der der unrechtgemäß handelt. Du machst es Dir hier ein wenig einfach und solltest lieber mal mit einem Juristen über so einen Sachverhalt sprechen bevor Du zu voreiligen Schlüssen kommst. Es lassen sich fast immer irgendwelche Dinge an solchen Genehmigungen aussetzen. Jetzt die alleinige Schuld dem Betrieber oder der Genehmigungsbehörde zu geben ist nicht realistisch. Ich kann hier mal ein Beispiel aus Lübeck bringen... Die Genehmigungsbehörde hatte die Genehmigung zur Aufrüstung von CAT I auf CAT II erteilt. Umweltschützer haben dagegen geklagt und die Genehmigung vor dem OVG zu Fall gebracht. Nach Meinung des Gerichts hätte eine Planfeststellung erfolgen müssen. Dass es das in Deutschland noch nie gegeben hat für eine Aufrüstung der Allwetterflugbetriebsstufe hat die Richter nicht interessiert. Ich will nicht behaupten, dass die Entscheidung des Gerichts im Fall NRN falsch ist, dafür habe ich zu wenig Kenntniss von dem vorliegenden Fall sowie von Rechtswissenschaften generell, aber meines Erachtens kann man definitiv auch nicht automatisch davon ausgehen, dass dies eine richtige Entscheidung ist und einfach nur der Genehmigungsbehörde oder gar dem Betrieber die Schuld geben. Noch kurz zum kommerziellen Erfolg/Misserfolg von NRN: Es wird immer gern vergessen dass es diesen Flughafen gerade einmal 2 (?) Jahre gibt. Ich denke der Erfolg, dass alle großen Reiseveranstalter dieses Jahr auf NRN gesetzt hätten ist nicht von der Hand zu weisen. Bravosierra
Charliebravo Geschrieben 5. Februar 2006 Melden Geschrieben 5. Februar 2006 Der Airport hat ein riesiges Einzugsgebiet - auch auf holländischer Seite - und teilt sich dieses mit zig anderen Flughäfen und -plätzen, die meist noch in absehbarer Zeit freie Kapazitäten haben. Und genau da liegt das eigentliche Problem. Bei der Citylage des Airports DUS ist es schließlich nur eine Frage der Zeit, wann die Kapazitäten erschöpft sind. Um überhaupt gegenüber Konkurrenten wie Amsterdam eine Chance zu haben ... Hm, gewagter Vergleich. Ich würde DUS in der Region eher mit CGN vergleichen und nicht mit einem der drei Hubs der Air France (oder auch nicht mit FRA, welches in ähnlicher Entfernung liegt), wobei auch dort eher unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden: Auf der einen Seite No-Frills und Integratoren, auf der anderen eher der Urlauberverkehr, in beiden Fällen das ganze dann noch mit mehr oder weniger Linienverkehr aufgepeppt.
Kleve88 Geschrieben 5. Februar 2006 Melden Geschrieben 5. Februar 2006 Sorry! Das einzige was hier Löcher wie ein schweizer Käse hat ist der Käse den Du über das Urteil verzapfst. Wenn ich die Auflagen für eine Genehmigung nicht erfülle (als Betreiber oder als Genehmigungsbehörde) begebe ich mich in die Gefahr, das ein Gericht zu RECHT mich stoppt.BÖSE ist nicht der, der Unrecht fest stellt, sondern der der unrechtgemäß handelt. Achja? Dann geb ich dir mal follgendes zu denken. In einem Großteil der Begründung für das Urteil redet das OVG von der Wirtschaftlichkeit des Flughafens (was hat das mit einer Betriebsgenehmigung zu tun, frage ich mich!). Und sie sind sogar so dreist zu behaupten, dass man nicht nachweisen kann, dass am Niederrhein ein erhöhtes Interesse an Arbeitsplätzen besteht. Wer sein Urteil so begründet, dem fehlen richtige Gründe! (Ähnlich machen es die Lärmgegner jetzt auch, die plötzlich anfangen, über die Unwirtschaftlichkeit des Airports und nichtmehr über den Lärm herzuziehen). Ferner wird immer von einer sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung gefaselt.... soso, das Ding ist bei Umrüstung von Militär auf Zivil aber garnicht notwendig. Also irgendwo hängt Justizias Waage doch schief!
jumpseat Geschrieben 5. Februar 2006 Melden Geschrieben 5. Februar 2006 Ferner wird immer von einer sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung gefaselt.... soso, das Ding ist bei Umrüstung von Militär auf Zivil aber garnicht notwendig. Also irgendwo hängt Justizias Waage doch schief! Dies wiederum ist nur bedingt richtig. Die RAF AirForceBase wurde juristisch unter dem sogenannten Truppenstatut gebaut. D.h. (west)deutsche Baubestimmungen (aber auch Rechtsnormen) galten auf den militärischen Anlagen der Besatzungsmächte nach dem 2. WK nicht. Die ehem. Alierten hatten freie Hand nach den eigenen rechtliche Vorgaben zu Handeln. Deren Basen/Kasernen galten als ex-teritoriales Gebiet, waren also faktisch Ausland. Bei einem BW-Fliegerhorst kommst Du eventuell um eine Umweltverträglichkeitsprüfung herum, bei ehemaligen alierten Standorten, wird erstmals etwas im Inland gebaut/eröffnet, hier ist sie zwingend vorgeschrieben.
herne hill Geschrieben 5. Februar 2006 Melden Geschrieben 5. Februar 2006 kleve, du solltest dir ein anderes hobby als die interpretation von urteilen suchen... oder sollte das einfach nur eine comedy-einlage sein??
Kleve88 Geschrieben 5. Februar 2006 Melden Geschrieben 5. Februar 2006 @jumpseat Also das ist der kleine Unterschied. Danke für die Erörterung. Mein Fehler. @herne hill Dann erklär mir doch mal, was die Wirtschaftlichkeit eines Objekts mit der Aufhebung der Genehmigung des Objekts zu tun hat! Erklär mir ebenso, wieso man als Begründung heranzieht, dass am Niederrhein kein erhöhtes Interesse an Arbeitsplätzen besteht?
Gast Geschrieben 5. Februar 2006 Melden Geschrieben 5. Februar 2006 kleve, du solltest dir ein anderes hobby als die interpretation von urteilen suchen... oder sollte das einfach nur eine comedy-einlage sein?? Ich bin zum Teil auch anderer Meinung als kleve88, aber ist ja mal wieder auffällig, wer hier gleich beleidigend wird... Fakt ist schon, dass nicht der Markt, sondern ein Gericht den Airport NRN gekippt hat. Fraglich ist, ob es der Markt nicht irgendwann auch gemacht hätte. Aber darüber kann man nur spekulieren. Mich würde nun mal interessieren, wie bzw. wie lange es da weitergeht. Hat da einer detaillierte Infos zu? Gibt es einen Stichtag? Versucht man noch irgendwas zu retten? Wenn ja, wie? Seit dem Urteil habe ich dazu so Recht nichts mehr gehört oder ich habe es überlesen.
Ich86 Geschrieben 5. Februar 2006 Melden Geschrieben 5. Februar 2006 Das stimmt, man hat schon lange nichts mehr gehört. Am 03.02. ist das Urteil einen Monat alt geworden und damit zumindest nach meinem Wissenstand rechtskrätig.
jumpseat Geschrieben 6. Februar 2006 Melden Geschrieben 6. Februar 2006 Das stimmt, man hat schon lange nichts mehr gehört. Am 03.02. ist das Urteil einen Monat alt geworden und damit zumindest nach meinem Wissenstand rechtskrätig. Die Monatsfrist beginnt erst nach der Zustellung des schriftlichen Urteils beim Beklagten. Das kann eine ganze Weile dauern....
ML Geschrieben 6. Februar 2006 Melden Geschrieben 6. Februar 2006 Das stimmt, man hat schon lange nichts mehr gehört. Am 03.02. ist das Urteil einen Monat alt geworden und damit zumindest nach meinem Wissenstand rechtskrätig. Die Monatsfrist beginnt erst nach der Zustellung des schriftlichen Urteils beim Beklagten. Das kann eine ganze Weile dauern.... Zur Klarstellung, das Urteil ist wohl am 26.01. zugestellt worden, von daher läuft die Monatsfrist noch bis Ende Februar.
herne hill Geschrieben 6. Februar 2006 Melden Geschrieben 6. Februar 2006 Gegen das Urteil als solches lässt sich in diesem Stadium nichts mehr machen. Es ist endgültig, weil eine Revision nicht zugelassen wurde. Die Bezirksregierung wird aber sicher Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Wenn dieser stattgegeben wird, kann auch das Urteil wieder aufgehoben werden. Dies wird sich in den nächsten Wochen herausstellen. Natürlich kann die Bezirksregierung auch eine neue Betriebserlaubnis basteln und das sogar kurzfristig. Da sie aber schon bei der ersten gescheitert ist, wird das für die Airlines, die Interesse an NRN hatten, keine Planungssicherheit geben, denn bei einer "Notgenehmigung" ist die Wahrscheinlichkeit viel zu groß, dass sich wieder Fehler einschleichen und die ganze Sache wieder aufgehoben wird. Es wird sicherlich noch interessant. Ich persönlich hoffe ja, daß dieser Airport uns noch lange erhalten blebt. Denn lustige Anekdoten und Beispiele für "So sollte man es nicht machen" liefert er seit jeher.
Rolf Geschrieben 6. Februar 2006 Melden Geschrieben 6. Februar 2006 Gegen das Urteil als solches lässt sich in diesem Stadium nichts mehr machen. Es ist endgültig, weil eine Revision nicht zugelassen wurde. Diese Aussage ist falsch. Wenn dem so wäre, hätte das Urteil ja bereits Rechtskraft. Hat es aber nicht! Die Bezirksregierung wird aber sicher Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Richtig. Genau das hat sie heute angekündigt. Das wiederum hat aufschiebende Wirkung. Jetzt hat die Bezirksregierung 2 Monate Zeit, die Beschwerde zu begründen. Diese wiederum wird von einem anderen Senat des OVG geprüft und ggf. auch vom BVerwG. Lehnen beide Gerichte ab, wird das Urteil rechtskräftig. Diese Prüfung durch zwei Instanzen wird sicher recht lange dauern. Vor Herbst ist eine Entscheidung unrealistisch. In der Zeit geht der Flugbetrieb weiter. Wird die Beschwerde abgelehnt, kann die Bezirksregierung eine provisorische Genehmigung erteilen und parallel eine neue endgültige Genehmigung entwickeln. Das sollte nicht so schwer sein, denn die Fehler der ersten Genehmigung sind ja nun bekannt und können somit gezielt korrigiert werden. Die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung, der Hauptkritikpunkt der Richter, dürfte dann nachgeholt werden (müssen). Beschwerden wie im vorliegenden Fall werden meist zurückgewiesen. Falls nicht, kommt es zu einer Revision vor dem BVerwG, das in vergleichbaren Fällen eher im Sinne des Flugbetriebes entschieden hat. Wahrscheinlicher ist jedoch erfahrungsgemäß ein Scheitern der Beschwerde, was eine Übergangsregelung erforderlich machen würde, die wiederum angefochten werden dürfte. Und diese Anfechtung ist nach Ansicht von Experten erfolgversprechend und damit die schwierigste Hürde, die es zu nehmen gilt. Die Bezirksregierung sollte sich daher beeilen, die neue Genehmigung zu realisieren. Fazit: Der Flugbetrieb ist noch lange nicht eingestellt, und es ist auch fraglich, ob es je dazu kommt. In der Zwischenzeit herrscht Rechtsunsicherheit, so dass neue Kunden für NRN kaum gewonnen werden können. Im Gegenteil, springen nach HF auch andere Kunden ab, wobei FR der wichtigste ist, dürfte es ganz schwer werden, die bevorstehende "Durststrecke" zu überwinden. Der Schaden für NRN durch das Urteil ist bereits jetzt immens. Es könnte also viel eher sein, dass der "Markt" gegen NRN entscheidet als dass ein endgültiges Urteil NRN "kaltstellt". Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos.
PHIRAOS Geschrieben 7. Februar 2006 Melden Geschrieben 7. Februar 2006 Rolf, ich danke für diese logische und klar verständliche Erklärung.
herne hill Geschrieben 8. Februar 2006 Melden Geschrieben 8. Februar 2006 Diese Aussage ist falsch. Wenn dem so wäre, hätte das Urteil ja bereits Rechtskraft. Hat es aber nicht! Falsch. Du hast meine Aussage nicht richtig gelesen. Ein Urteil muss nicht rechtskräftig sein, um unanfechtbar zu sein. Oder kann das nicht rechtskräftige aktuelle Urteil momentan angefochten werden? Nein, kann es nicht. Dazu bedarf es erst einer erfolgreichen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision. "In diesem Stadium" also ist meine Aussage richtig. Edit: "angefechtet" zu "angefochten
Rolf Geschrieben 8. Februar 2006 Melden Geschrieben 8. Februar 2006 Du hast meine Aussage nicht richtig gelesen Du hast Dich nicht klar genug ausgedrückt! Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat. Es darf weiter geflogen werden. Punkt! Und auf eine Entscheidung von OVG und BVerwG können wir jetzt erst mal wieder längere Zeit warten. Das ist doch die entscheidende Aussage, gerade für Forumsleser, die evtl. ab NRN buchen und fliegen wollen. Die Diskussion "um des Kaisers Bart" können wir auch per PM fortsetzen.
herne hill Geschrieben 9. Februar 2006 Melden Geschrieben 9. Februar 2006 Den anderen Sachverhalt und Deine juristischen Fehlfolgerungen mal aussen vor gelassen: Es darf weiter geflogen werden. Punkt! Völlig irrelevant. Das verschafft keinerlei Planungssicherheit. Das verschafft interessierten Airlines keinerlei Planungssicherheit. Dies kann nur eine wasserfeste Betriebsgenehmigung, die von den Instanzen bereits überprüft wurde. Ich bin mir sicher, daß die Bezirksregierung eine BG aus dem Ärmel schütteln wird. Fraglich nur, ob diese Bestand haben wird.
ML Geschrieben 9. Februar 2006 Melden Geschrieben 9. Februar 2006 Völlig irrelevant. Das verschafft keinerlei Planungssicherheit. Das verschafft interessierten Airlines keinerlei Planungssicherheit. Dies kann nur eine wasserfeste Betriebsgenehmigung, die von den Instanzen bereits überprüft wurde. Ich glaube, das hat Rolf auch gar nicht abgestritten. ;-) Natürlich ist es unstrittig, dass es ohne wasserdichte Betriebsgenehmigung un dder damit verbundenen Planungssicherheit auf Dauer nicht geht, siehe nun ja auch HLF. Trotzdem wird bis auf weiteres von NRN aus weitergeflogen während das Verfahren nun (wohl noch einige Monate) läuft. Im übrigen ging es doch gar nicht um die Planungssicherheit sondern um die Rechtskraft des Urteils... ;-)
herne hill Geschrieben 9. Februar 2006 Melden Geschrieben 9. Februar 2006 Naja, ganz genau ging es ja auch nicht um die Rechtskräftigkeit, sondern um die Frage, ab das Urteil im Augenblick angefochten werden kann :-) Aber das ist ja "des Kaisers Bart"... darüber musst Du dann schon per PM mit Rolf kommunizieren :-) Rolf schrieb ja sinngemäß: Es wird geflogen. "Punkt". (Zitat). Das ist richtig, aber unerheblich für die Entwicklung von NRN. Auch wird davon ausgegangen, daß der Flugverkehr noch mindestens einige Monate aufrechterhalten werden kann, bis man in die Revision gehen kann und dann wieder verhandelt bzw. überprüft wird. Das ist aber nur ein "Best-Case-Szenario". Was, wenn die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision relativ zügig zurückgewiesen wird?? Dann kann (muss aber nicht) auch innerhalb kurzer Zeit der Platz dichtgemacht werden. Die Tatsache, daß die Gerichte "im Allgemeinen" einige Monate brauchen, um über solche Beschwerden zu entscheiden, heißt doch für den Fluggast nicht, daß er sich nun sicher sein kann, daß sein Stansted-Flug im Mai tatsächlich stattfindet. Das wird maximal auf relativ tönernen Füßen vermutet. Und auf diesen Füßen zu glauben, der Flugbetrieb sei in den nächsten Monaten sichergestellt, ist schon relativ blauäugig. "Vor Gericht und auf hoher See..."
Rolf Geschrieben 9. Februar 2006 Melden Geschrieben 9. Februar 2006 @herne hill Natürlich besteht keine Planungssicherheit für NRN. Natürlich ist es das zentrale Problem für NRN. Natürlich zögern deswegen Airlines und Investoren mit ihrem Engagement auf NRN. Natürlich ist das der Grund, warum NRN nicht zeigen kann, welches Potential wirklich in dem Flughafen steckt. Das hat doch keiner bestritten. Du lenkst aber ab von Deiner Falschaussage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Und das wird es auch so schnell nicht. Und daher muss hier auch keiner unnötig "Panik" bekommen. Warum? Weil zwei Instanzen mit der Beschwerde beschäftigt sind. Und das dauert, zumal die Begründung der Beschwerde erst Ende März vorliegen muss! Solange gilt die Betriebsgenehmigung uneingeschränkt! Ich habe mich mit Juristen unterhalten (meinem Bruder, der selbst Rechtsanwalt ist, und einem befreundeten Richter), und beide rechnen mit einer Entscheidung nicht vor dem Herbst. Natürlich sind das "nur" Erfahrungswerte, die ich hier wiedergebe. Aber blauäugig ist das nicht, sondern wahrscheinlich, dass es so kommt. Vielleicht hast Du ja bessere Kenntnisse, aber das sagen diejenigen, die viele Jahre Berufspraxis haben. So, und die Bezirksregierung ist fest entschlossen, den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten, ggf. per Übergangsgenehmigung. Das Risiko einer Schließung bleibt, da gebe ich Dir Recht, aber es ist für die Sommersaison nach menschlichem Ermessen sehr überschaubar. Selbst wenn es im Herbst zu einer Schließung kommt, wären die Carrier (vorrangig FR) in der Beförderungspflicht und es gäbe allenfalls den "Umweg" über Eindhoven oder Hahn. Nicht angenehm, aber in Anbetracht des beschränkten "Restrisikos" der Schließung vertretbar. Daher bleibe ich dabei, für die nächsten Monate kann bedenkenlos bei FR ab Weeze gebucht werden, und im Sommer sollte es auch keine Probleme geben. Danach wird es zunehmend riskant, gar keine Frage.
herne hill Geschrieben 9. Februar 2006 Melden Geschrieben 9. Februar 2006 Hallo! Du lenkst aber ab von Deiner Falschaussage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Und das wird es auch so schnell nicht. Bullshit. Ich habe nicht behauptet, daß das Urteil rechtskräftig ist. Ich habe gesagt. daß das Urteil zum gegenwärtigen Zeitpunkt unanfechtbar ist, weil die Revision (noch) nicht zugelassen ist. Und wie Du weißt, ist die Revison die einzige Möglichkeit, das Urteil anzufechten. Und das ist weiterhin wahr. Wenn Du Dir daraus bastelst, daß ich behaupte, das Urteil sei rechtskräftig, so soll das bitte Dein Problem sein. Meine Aussage ist es jedenfalls nicht. Soll ich es Dir aufmalen? Vielleicht eine Metapher? OK: Der Degen, der zum Anfechten benötigt wird, ist (noch) im Waffenschrank eingeschlossen. Den Schlüssel dazu haben die Richter, die über die Beschwerde entscheiden werden. Und wenn die den Schrank dann irgendwann aufsperren, kann angefochten werden. Solange bleibt das Urteil aber unanfechtbar, obwohl es weder rechtskräftig noch vollstreckbar ist (Urteile können auch dann vollstreckt werden, wenn sie nicht rechtskräftig sind). Es ist ja eigentlich ganz einfach. Natürlich ist das Risiko der Schliessung überschaubar. Auch ich glaube, daß die Revision zugelassen wird und das es dann noch eine ganze Zeit dauern wird, bis ein rechtskräftiges Urteil auf dem Tisch liegt. Und die Entscheidung über die Beschwerde wird sicherlich - wie Du auch sagst - bis Herbst dauern. Und es ist ja auch nicht so, daß Airlines - wie Du schreibst - "zögern", vielmehr haben zwei große Airlines ihr Engagement aufgegeben. Das ist ein großer Unterschied. Und Ryanair ist bekanntlich nicht die beste Airline für einen Airport, um Geld zu verdienen. Es liegen viel zu viele "vielleichts" im Raum. Niemand kann sagen, wann die Entscheidungen der Richter getroffen werden und wie sie getroffen werden. Auf dieser Basis können nur wenige Airlines (z.b. Ryanair) arbeiten. Andere Companys (auf die NRN angewiesen ist) können das - wie sich nun herausgestellt hat - nicht. Blosse Vermutungen, daß alles gut ausgehen könnte, sind keine Basis für Kalkulationen oder Rentabilitätsprognosen. Ich sehe keine Grundlage für Optimismus. Ganz im Gegenteil.
Rolf Geschrieben 9. Februar 2006 Melden Geschrieben 9. Februar 2006 @herne hill Natürlich ist das Risiko der Schliessung überschaubar. Auch ich glaube, daß die Revision zugelassen wird und das es dann noch eine ganze Zeit dauern wird, bis ein rechtskräftiges Urteil auf dem Tisch liegt. Und die Entscheidung über die Beschwerde wird sicherlich - wie Du auch sagst - bis Herbst dauern. Na, dann sind wir uns doch fast einig (mit dem Unterschied, dass ich an eine Revision weniger glaube). Mehr wollte ich gar nicht zum Ausdruck bringen! Die Missverständnisse können wir ja nun ad acta legen, OK? Deine Einschätzung bezüglich Perspektiven sehe ich ähnlich. Vor einer endgültigen Rechtssicherheit wird sich auf NRN wohl nichts tun. Traurig ist nur, dass die Beriebsgenehmigung von 2001 ist und die rechtliche Klärung so furchtbar lange dauert. Das lockt keine Investoren nach NRN, und für den "Standort Deutschland" ist das erst Recht keine Werbung, zumal hier ausländisches "Risikokapital" geflossen ist! Wer investiert unter solchen Voraussetzungen (Rechtsunsicherheit) noch in diesem Land?
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