Loran Geschrieben 7. Februar 2006 Melden Geschrieben 7. Februar 2006 BA017 LHR-SIN-MEL hatte am 5/2 glatte 27h Verspätung, mit einer Freundin von mir an Bord. In SIN am Gate gab es technische Probleme, sodass am Ende 27h Verspätung dabei rauskamen. Sogar der Flug vom 6/2 hat diesen noch überholt. BA hat zwar die nacht im Hotel im SIN gezahlt, jedoch nichts weiter angedeutet zwecks Entschädigung o.Ä. Nun meine Frage, nach neuem EU-Recht steht dem Passagieren mehr Entschädigung im Falle einer Verspätung zu, kennt sich jemand von Euch mit so etwas genauer aus? Gilt EU-Recht in so einem Fall überhaupt? Was steht einem gestrandeten Passagier in so einem Falle zu? 27h sind ja nicht ganz ohne, vor allem für Geschäftsleute.... Wäre über ein paar Ratschläge sehr dankbar, Grüße, Loran
Lockheed Geschrieben 7. Februar 2006 Melden Geschrieben 7. Februar 2006 Dieses Dokument kennst Du schon, oder? http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l24173.htm
Loran Geschrieben 7. Februar 2006 Autor Melden Geschrieben 7. Februar 2006 @Lockheed Danke für die schnelle Antwort. Kannte das Dokumet noch nicht. Dieser Absatz ist wohl der interessanteste: Verspätung Die Verordnung regelt die Ansprüche der Fluggäste für drei Kategorien von Verspätungen: [*]bei großen Verspätungen (zwei Stunden oder mehr, je nach Fluglänge) werden den Fluggästen grundsätzlich Mahlzeiten und Erfrischungen angeboten und sie erhalten die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden; [*]bei Verschiebung des Abflugs auf den folgenden Tag wird den Fluggästen ferner eine Hotelunterbringung und die Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung angeboten; [*]bei Verspätungen von mindestens fünf Stunden können die Fluggäste die Erstattung der Flugscheinkosten und ggf. einen Rückflug zum ersten Abflugort wählen. Gibt es für diesen Fall Orientierungswerte, wieviel vom Ticketpreis zurückerstattet werden kann/muss? Gibt es ein Zeitlimit um den Antrag auf Zurückerstattung zu stellen? Danke nochmal, Gruß, Loran
maddinow Geschrieben 7. Februar 2006 Melden Geschrieben 7. Februar 2006 @Lockheed Danke für die schnelle Antwort. Kannte das Dokumet noch nicht. Dieser Absatz ist wohl der interessanteste: Verspätung Die Verordnung regelt die Ansprüche der Fluggäste für drei Kategorien von Verspätungen: [*]bei großen Verspätungen (zwei Stunden oder mehr' date=' je nach Fluglänge) werden den Fluggästen grundsätzlich Mahlzeiten und Erfrischungen angeboten und sie erhalten die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden; [*']bei Verschiebung des Abflugs auf den folgenden Tag wird den Fluggästen ferner eine Hotelunterbringung und die Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung angeboten; [*]bei Verspätungen von mindestens fünf Stunden können die Fluggäste die Erstattung der Flugscheinkosten und ggf. einen Rückflug zum ersten Abflugort wählen. Gibt es für diesen Fall Orientierungswerte, wieviel vom Ticketpreis zurückerstattet werden kann/muss? Gibt es ein Zeitlimit um den Antrag auf Zurückerstattung zu stellen? Danke nochmal, Gruß, Loran der absatz ist m.E. so zu lesen, daß der Passagier nur dann sein Geld zurück bekommt, wenn er den Flug gar nicht mehr nutzt (was ja nicht der fall war). deine freundin hätte zudem auf airlinekosten auch an den abflugsort zurückfliegen können, was sie aber sicherlich nicht gewollt hätte. bleibt nur, es auf kulanz zu versuchen, also bettelbriefe schreiben. habe es so ähnlich ja auch schon mit der condor erlebt, und es gab nervige diskussionen hier im forum, wie man sich erlauben könne, in derartigen fällen von der airline etwas zu verlangen.
Gast Geschrieben 7. Februar 2006 Melden Geschrieben 7. Februar 2006 BA hat zwar die nacht im Hotel im SIN gezahlt, jedoch nichts weiter angedeutet zwecks Entschädigung o.Ä. Ich denke eine Entschädigung kommt nicht in Frage, da kein Schaden entstanden ist. Du könntest aber versuchen wegen Schlechterfüllung des Beförderungsvertrages den Flugpreis zu mindern. Denn bezahlt hattest du für eine pünktliche Beförderung und nicht für einen Bummelzug der Lüfte.
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