mith Geschrieben 13. Februar 2006 Melden Geschrieben 13. Februar 2006 Mir wurde von folgendem Fall berichtet: Passagier A öffnet Gepäckablage, Koffer von Passagier B fällt herunter. Später: B stellt fest, dass sein Laptop kaputt ist. Verlangt von A den Namen. Der stellt sich stur. Flugbegleiter werden herbeigerufen und zwingen A seinen Namen zu offenbaren. Wie würde das wohl ausgehen? Hat B grob fahrlässig gehandelt, zerbrechliches Gepäck oben reinzulegen, dass es während des Fluges herunterfällt. Oder ist A tatsächlich Schuld, weil er vielleicht die Klappe nicht vorsichtig genug geöffent hat und muss er (bzw. seine Haftpflicht, falls er eine hat) den Schaden zahlen? Oder kann die Airline belangt werden?
kayjay Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 das ist eine gute frage. ich denke zuerst die fluggesellschaft, die sich dann, bei fahrlässigkeit, bei den jeweiligen paxen schadfrei halten kann.
flyKIS Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 In diesem Fall kann die Airline nicht belangt werden. Denn die Fahrlässigkeit besteht auf Seite des PAX, der den Bin geöffnet hat. (Privathaftpflicht) In sofern ist Kabinengepäck grundsätzlich nicht durch die Airline versichert, sofern diese nicht wirklich fahrlässig handeln sollte. (Kaputter Bin od. CA mit 2 linken Händen). Ähnlich sieht es z.b. acuh mit dem Gepäck>delivered at aircarft (also am Flugzeug abgegenes Handgepäck) aus. Deshalb würde ich Koffer z.b. mit Laptop niemals aus meinen Händen geben!
TU154M Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 Es könnte auch so sein, daß Passagier B seinen Koffer mit dem Laptop so reingequetscht hat, daß er beim nächsten Öffnen der Klappe unweigerlich herausfallen mußte. Da er weiß, das der Koffer beim nächsten Öffnen der Klappe herausfallen wird, hat er eine Teilschuld an dem enstandenen Schaden, denn er hätte ja Passagier A auch darauf aufmerksam machen können, daß er vorsichtig zu Werke geht.
Jubilee Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 @TU154M Deshalb gibt es doch genau nach der Landung folgende Durchsage, dass man beim Öffnen der Overhead Bin mit herunterfallendem Gepäck rechnen soll.
TU154M Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 Ist mir noch nie aufgefallen, außerdem gibts ja Paxe, die auch während des Fluges ständig da oben am rumkramen sind.
Jubilee Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 @TU154M Vor Abflug natürlich auch, aber explizit eben nochmal nach der Landung. Zumindest kenn ich das so von meinen letzten Flügen.
kayjay Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 15.5.1 Unsere Haftung für Reisegepäck ist auf den Betrag von 1000 SZR (entspricht per 13.7.2004 einem Betrag von EUR 1.236,5) je Reisendem beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung von uns oder unseren Leuten verursacht worden ist, die entweder vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass wahrscheinlich ein Schaden eintreten wird; im Fall einer Handlung oder Unterlassung unserer Leute ist außerdem nachzuweisen, dass diese in Ausführung ihrer Verrichtungen gehandelt haben. 15.5.2 Wir haften nicht für Schäden, die durch Gegenstände in Ihrem Gepäck verursacht werden. Verursachen diese Gegenstände Schäden am Gepäck eines anderen Passagiers oder an unserem Eigentum, haben Sie uns für alle Schäden und Aufwendungen, die uns hieraus entstehen, zu entschädigen. http://www.aua.com/at/deu/Austrian/AGB/conditions/ also, wenn der eine nachweisen kann, dass die flugbegleiter nicht alles getan haben, diesen schaden zu verhindern, haftet die gesellschaft.
raoul Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 ... also, wenn der eine nachweisen kann, dass die flugbegleiter nicht alles getan haben, diesen schaden zu verhindern, haftet die gesellschaft... ... wobei dieses "alles" wohl in aller Regel schon gegeben ist, wenn die angesprochene (warnende) Durchsage getätigt wurde. Und das heißt: die Gesellschaft haftet eben nicht.
kayjay Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 der meinung bin ich nicht, und denke das haben dann die gerichte zu klären.
raoul Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 der meinung bin ich nicht, und denke das haben dann die gerichte zu klären. was haben denn "Deiner Meinung nach" die Flugbegleiter zu tun, um "alles" getan zu haben? Neben jeder Klappe müßte dann also ein/r stehen und den Fluggästen das Gepäck herausholen (und möglichst auch hineinwuchten)? Der Hinweis auf das Gepäck im Zug ist doch nicht "falsch", aber verschwunden...
TU154M Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 Habe ich wieder gelöscht, aber es ging ja darum, daß für Gepäck, das der Flug-/ Bus- / Bahnreisende selbst verstaut, nicht das Verkehrsunternehmen haftbar gemacht werden kann.
raoul Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 und um genau diesen Fall geht es ja hier (und eigentlich in der Regel) - es ist doch äußerst selten, daß ein FB Gepäck für den Pax verstaut - und selbst dann wird er wohl nur haften müssen (und für ihn dann die Airline), wenn ihm grob fahrlässiges Verhalten oder sogar dieses "billigend in Kauf Nehmen" (eine blöde Redewendung - von Juristen?) unterstellt bzw. nachgewiesen werden kann - das Herunterstürzen der verstauten Sachen beim vorsichtigen Öffnen der Bins ist dabei natürlich gemeint. Kürzer: (bis auf gaaanz wenige Ausnahmen) kein Schadenersatz der Airline - im oben geschilderten Fall sogar sicher nicht
D-ATUI Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 Kürzer: (bis auf gaaanz wenige Ausnahmen) kein Schadenersatz der Airline - im oben geschilderten Fall sogar sicher nicht Na, gottseidank, oder? Wäre ja noch schöner…
raoul Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 Na, gottseidank, oder? Wäre ja noch schöner… Sarkasmus? Keine Ahnung. Ich finde es tatsächlich richtig. Könnte der Passagier sich wirklich in solch einem Fall Schadenersatz einklagen, wäre dem Betrug ja echt "Tür und Tor geöffnet". Dann würden doch Tausende von Paxen alltäglich unterwegs sein, nur um mithilfe von Kumpels an einen neuen Laptop zu kommen. Kein Gericht wird ein solches Ansinnen überhaupt als Klage annehmen oder gar in einem Prozeß durchfechten (bis auf die gaaaanz wenigen Ausnahmen natürlich).
kayjay Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 in der regel schliessen die flugbegleiter die bins, und wenn ein gebäck dort unsachgemäss untergebracht ist, dann wird es auch entfernt, und woanders untergebracht. und dass ist zu klären. und normalerweise (bei meinen flügen bis dato immer) achten die flugbegleiter auch wärend des fluges, dass das gepäck ordnungsgemäss verstaut ist. wenn der pax nachweisen kann, dass es den flugbegleitern egal ist, dann sind sie haftbar, und damit die airline. mit der bahn hat das nix zu tun, denn dort gibt es keine bins, derartiger bauart. man kann auch von einen pax nicht verlangen dass er darauf vorbereitet ist,wenn er einen bin öffnet, dass ihm alles entgegen kommt.
kayjay Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 und wenn es drauf ankommt, wird sich auch ein gericht damit beschäftigen, oder ist das in deutschland anders?
raoul Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 zum Glück kann niemand in Deutschland ein Gericht dazu zwingen, eine "unsinnige" Klage überhaupt zuzulassen (und dann zu verhandeln). Ist das bei Euch anders? Wäre mir neu. Und was die Beweislast angeht: wie bitteschön will denn ein Passagier (um bei Deinem Beispiel zu bleiben) "beweisen", daß es einem FB "egal" gewesen sei, was mit dem Gepäck passiert? Natürlich schließen die FB in aller Regel die Bins, damit sie sich während des Fluges nicht plötzlich von allein öffnen und u.U. etwas herausfällt. Vor, bei oder spätestens nach der Landung wird - meist zum 2. oder 3. Mal auf dem gesamten Flug - darauf hingewiesen, daß die Passagiere beim Öffnen der Bins vorsichtig sein müssen, damit kein Gepäckstück herunterfallen kann (dabei geht es wohl in erster Linie darum, die Paxe zu warnen, damit sie nicht von herunterfallenen Gepäckstücken getroffen und verletzt werden). Sollte jetzt (also nach der Landung und nach Erreichen der endgültigen Parkposition - dies gilt aber ebenso während des gesamten Fluges) allerdings jemand trotz aller Warnungen (völlig) unvorsichtig die Klappe öffnen und sollte daraufhin ein dort womöglich unsachgemäß verstautes Köfferchen herausplumpsen, kann den FB weder ein Verschulden noch ein fahrlässiges Unterlassen der gebotenen Aufsicht vorgeworfen werden. Und wieder gilt (wie inzwischen schon drei- oder viermal gepostet): bis auf gaaaanz wenige Ausnahmen (solche gibt es immer, meist nur theoretisch, manchmal sogar praktisch) - aber wir reden ja hier vom Regelfall und dem im Eröffnungsthread geschilderten "Einzelfall" (den ich sogar als "Normalfall" anzunehmen bereit wäre). Und bei einem solchen "Fall" (im doppelten Sinne) käme eben kein Gericht (in Deutschland - von österreichischen Sonderfällen oder -Regelungen ist mir nichts bekannt, aber da laß ich mich gern belehren) auf die Idee, eine solche Klage überhaupt anzunehmen. Ganz zu schweigen vom Rechtsanwalt (sagt Ihr in Österreich: Advokat??), der - sofern er einigermaßen erfahren und gutwillig ist - seinem Mandanten aufzeigen wird, daß eine solche Klage unsinnig wäre. Auch eine Rechtsschutzversicherung (die in den Köpfen mancher Möchtegern-Prozeß-Hanseln als klasse Möglichkeit mißverstanden wird, solch unsinnige Prozesse zu ermöglichen und zu bezahlen) wird vorab vertragsgemäß mögliche Erfolgsaussichten "prüfen" und sofort zum Ergebnis kommen: keine Chance - was für den Klagewilligen bedeutet: keine Kostenübernahme. Daher: keine Klage. Und ohne Klage kein Prozeß. Ohne Prozeß keine Entscheidung. Ohne Urteil kein Anspruch. Ohne Anspruch kein Schadenersatz. Folglich: die Airline zahlt selbstverständlich nicht. Ist vielleicht aus Deiner Sicht sehr schade. Is' aber so. Okay? ;-)
lars Geschrieben 19. Februar 2006 Melden Geschrieben 19. Februar 2006 Also ich finde, dass Fluggäste nicht immer alles oben in die Bins stopfen sollte. Laptops gehören da einfach nicht rein. Schon gar nicht an den Rand an der Öffnung! Wenn schon verstaut man solche Gegenstände fachgerecht. Schließlich können andere Fluggäste ja nicht erahnen, dass sofort schwere Gegenstände entgegenkommen. Schließlich heißt es auch immer: Schwere gegenstände sollen unter den Vordersitz und leichte in den Bins abgelegt werden. Ich habe es aber auch schon erlebt, wie eine FA der Iberworld die Krücken einer Paxin oben verstaut und dann nach der Landung dann rasch öffnet. Und schon wurde ein Passagier eine Reihe vor mir von den Krücken auf dem Kopf getroffen!
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