4U406 Geschrieben 19. Februar 2006 Melden Geschrieben 19. Februar 2006 DE hat mir einfach neue Tickets zugeschickt, ohne Hinweis auf Zeitenänderung und Umbuchungen. Das finde ich ziemlich dreist. Statt mittags TFS-Las Palmas-DUS mit B 752 soll ich jetzt abends via MUC Drehreuz zurückfliegen. Darf Condor das ohne mich zu fragen? Der Flug ist ja eigentlich canceld ohne mich über die Cancelation zu informieren. Ich komme aber bei einer Landung um 22.30 in DUS nicht mehr nahc Hause, der letzte Bus fährt bei mir schon um 22.20 ab. Deshalb habe ich ja extra den anderen Flug, Ankunft rund 4 Stundne eher gebucht. Jetzt meine Frage, kann ich von DE verlangen, dass sie mich so beförder, das ich bis 20 Uhr in DUS bin um noch nahc Hause zu kommen? Oder einen tag später direkt über LPA nach DUS zu fliegen (auch B 752). Weil dann würde ich ja wieder zu einer zeit in DUS sein zu der ich anch Hause komme. Und das kostet DE nicht mal was. Wen kann man dnen an höherer Stelle anrufen wenn man ein soclhes problem hat?
DAP Geschrieben 19. Februar 2006 Melden Geschrieben 19. Februar 2006 DE hat mir einfach neue Tickets zugeschickt, ohne Hinweis auf Zeitenänderung und Umbuchungen. Das finde ich ziemlich dreist. Die Zusendung neuer Tickets ist der Hinweis auf die Flugzeitenänderung. Diesen Hinweis hast Du offensichtlich auch verstanden, so daß es aus rechtlicher Sicht in Ordnung ist. Daß ein zusätzlich erläuterndes, vielleicht sogar entschuldigendes Anschreiben netter gewesen wäre, steht auf einem anderen Blatt. Statt mittags TFS-Las Palmas-DUS mit B 752 soll ich jetzt abends via MUC Drehreuz zurückfliegen. Darf Condor das ohne mich zu fragen? Der Flug ist ja eigentlich canceld […]. Wenn die neue Flugverbindung auch eine neue Flugnummer hat, dürfte es sich tatsächlich um einen Annullierung des ursprünglichen Flugs handeln. Bei einer Annullierung kannst Du a) den nunmehr angebotenen Rückflug annehmen oder B) den Rückflugpreis erstattet verlangen und Dich anderweitig auf eigene Kosten um einen Rückflug kümmern Für die Rückflugverzögerung erhältst Du erforderlichenfalls Unterstützungsleistungen (Verpflegung, Kommunikation nach Hause, ggfs. Übernachtung). Die Betonung liegt hier auf erforderlichenfalls. Da Dir die Rückflugänderung offensichtlich rechtzeitig vor Reiseantritt mitgeteilt worden ist und Du dich folglich darauf einstellen kannst, kann man die „Erforderlichkeit“ von Unterstützungsleistungen rechtlich ernsthaft diskutieren. Eine Entschädigung, sprich Knete für die Annullierung gibt es nicht, wenn Dir diese zwei Wochen vor Abflug mitgeteilt worden ist. Zu dem Ganzen guckst Du hier: http://europa.eu.int/comm/transport/air/ri..._leaflet_de.pdf Ich komme aber bei einer Landung um 22.30 in DUS nicht mehr nahc Hause, der letzte Bus fährt bei mir schon um 22.20 ab. Deshalb habe ich ja extra den anderen Flug, Ankunft rund 4 Stundne eher gebucht. Jetzt wird es interessant. Dafür gibt die oben genannte EU-Verordnung nicht viel her, die Frage ist anhand des BGB zu entscheiden. Bei Charterflügen (und DE würde ich immer noch als Chartergesellschaft auffassen) gilt das rechtliche „Fixgeschäft“ nicht, hier billigt die Rechtsprechung den Chartergesellschaften durchaus Verschiebungen zu, so lange sie für den Urlauber zumutbar sind. Meistens ist im Kleingedruckten auch ein dahingehender Vorbehalt vorhanden. Du könntest Dich also höchstens auf eine Unzumutbarkeit wegen des nicht möglichen Bustransports nach Hause berufen. Jetzt meine Frage, kann ich von DE verlangen, dass sie mich so beförder, das ich bis 20 Uhr in DUS bin um noch nahc Hause zu kommen? Verlangen kannst Du alles Mögliche, bekommen wirst Du es nicht. Oder einen tag später direkt über LPA nach DUS zu fliegen (auch B 752). Weil dann würde ich ja wieder zu einer zeit in DUS sein zu der ich anch Hause komme. Einfach bei DE per Telefon/Mail/Brief Deine mißliche Lage schildern und wegen Taxikostenübernahme oder Flugtagänderung höflich (!) nachfragen. Das wirkt oftmals Wunder. Und ich denke, DE steht in Sachen Kundenfreundlichkeit meilenweit über Ryanair und Konsorten. Wen kann man dnen an höherer Stelle anrufen wenn man ein soclhes problem hat? Die „höchste Stelle“ einer GmbH ist die Geschäftsführung. Dahin wirst Du aber wegen solchen „Popelkrams“ nicht durchgestellt werden. Du würdest sogar riskieren, den Stempel Querulant aufgedrückt zu bekommen. Also besser wie zwei Absätze oberhalb beschrieben vorgehen.
rio77 Geschrieben 20. Februar 2006 Melden Geschrieben 20. Februar 2006 Wie DAP schon schreibt: höfflich aber bestimmt nachfragen. Condor ist wie hier schon öfter geschrieben recht kulant bei Umbuchungen auf Grund ihrer eigenen Verschiebungen (was auch bei so häufigen Verschiebungen angebracht ist). Ich hatte Anfang des Monats einen ähnlichen Fall. Mein Hinflug wurde nach vorne verschoben und ich kam nur noch sehr schlecht mit dem Zug zum Flughafen. Wollte das als "Ausgleich" zwei Tage ehr fliegen um meinen Urlaub zu verlängern. Bei der ersten telefonischen Nachfrage ging es angeblich nicht. Bei der zweiten Nachfrage per Email hat man mich dann umgebucht.
Gast Geschrieben 20. Februar 2006 Melden Geschrieben 20. Februar 2006 Bei Charterflügen (und DE würde ich immer noch als Chartergesellschaft auffassen) gilt das rechtliche „Fixgeschäft“ nicht, hier billigt die Rechtsprechung den Chartergesellschaften durchaus Verschiebungen zu, so lange sie für den Urlauber zumutbar sind. Jau, hier sind wieder viele Hobby-Juristen am Werk. Ich bin auch kein Profi auf dem Gebiet, aber wenn, dann sollte man vollständig recherchieren: O.g. Entscheidung gilt NUR bei Buchung einer Pauschalreise. Das gilt NICHT, wenn individuell bei DE gebucht wurde. Im übrigen ist es bei einer INDIVIDUALREISE auch NICHT in Ordnung, einfach ein neues Ticket ohne Hinweis auf die alternativen Möglichkeiten des Paxes zuzuschicken. Das verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Aber das machen ja alle Airlines leider chronisch. Somit sollte sich da eine passende Lösung finden lassen - allerdings - leider - Hartnäckigkeit vorausgesetzt.
DAP Geschrieben 20. Februar 2006 Melden Geschrieben 20. Februar 2006 @ Ole: "Eine Verspätung liegt vor, wenn die Beförderung nicht innerhalb eines objektiv angemessenen Zeitraums erfolgt. Der Fluggast hat eine Toleranzzeit als bloße Unannehmlichkeit hinzunehmen." [Der abstract befaßt sich mit "Fluggast", also nicht mit der Spezies "Pauschalreisender"] Vgl. hierzu drei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main in: a) Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht, 1980 S. 146 B) ebda., 1984 S. 177 c) Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport, 1993 S. 809 Ob eine kommentarlose Übersendung geänderter Tickets wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, habe ich bislang nicht durchdacht. Aber selbst wenn dem so ist, kann der einzelne Fluggast hieraus keine Ansprüche ableiten. Wettbewerbsrecht berechtigt nur Mitbewerber, Anbieterzusammenschlüsse und Verbraucherschutzvereine, nicht jedoch individuelle Verbraucher.
touchdown99 Geschrieben 20. Februar 2006 Melden Geschrieben 20. Februar 2006 Zum einen: Selbstverständlich kann ich als Verbraucher vertragsrechtliche Ansprüche geltend machen, wenn auch keine wettbewerbsrechtlichen. Zum anderen ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass es einen maßgeblichen Unterschied zwischen dem "Beförderungsvertrag" und dem sog. "Reisevertrag" gibt, in dessen Rahmen die Beförderung nur eine von mehreren Leistungen ist und deshalb Flugzeitverspätungen anders zu bewerten sind (so ausdrücklich Landgericht Düsseldorf NJW-RR 1994, 740; Kandgericht Frankfurt NJW-RR 1989, 48). "
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.