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airliners.de

Änderung einer Pauschalreise


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Geschrieben

Hi!

 

Ich habe eine Pauschalreise bei L'Tur gebucht. ( Durchgeführt wird das ganze aber von GTI, Ansprechpartner ist jedoch L'Tur ) Es sollte am 27.03.2006 von CGN um 19.50 Uhr nach Antalya gehen und eine Woche später zurück. Heute habe ich bei einem Anruf bei GTI erfahren ( Ich wollte etwas zu dem gebuchten Hotel wissen ), dass der Flug annuliert sei. Ich am 27.03.2006 in der Früh um 10 Uhr ab DUS fliegen solle. Was für Rechte habe ich jetzt? Kann ich aufgrund der EU Verordnung wegen der Annulierung Schadenersatz verlangen?

Geschrieben

Naja, gebucht habe ich das ganze über L'TUR ( siehe oben ). dort habe ich auch angerufen und die nette Frau bei L'TUR fand das sehr interessant, da dort nichts über eine Annulierung bekannt ist.

Geschrieben
Was für Rechte habe ich jetzt? Kann ich aufgrund der EU Verordnung wegen der Annulierung Schadenersatz verlangen?

Auf Grundlage der EU-Verordnung könntest Du eine Ausgleichsleistung von 400 EUR verlangen. Schadensersatz kannst Du wenn nach nationalem Recht geltend machen. Kümmern sich LTUR oder GTI denn nicht um das Problem? Wegen der SoFi ist es im Zweifel nicht einfach, zu der Zeit noch Restplätze bei anderen Airlines zu finden - wenn auch nicht unmöglich (nur etwas teuer).

Geschrieben

GTI will mir 35 Euro pro Person Schadenersatz zahlen und das wars. Des weiteren würde mir laut GTI kein Schadenersatz bezüglich der EU Verordnung zustehen, da es ein Charterflug sei. Ausserdem hätte GTI das Recht mich bis 2 Tage vor Abflug umzubuchen, egal auf welchen Flughafen egal auf welche Uhrzeit...

 

Wie realistisch ist es, dass ich mit den 400 eruo durchkomme? Wo müsste ich dann klagen? Steht mir mehr als 35 Euro zu, was den Flughafenwechsel angeht?

Geschrieben
...würde mir laut GTI kein Schadenersatz bezüglich der EU Verordnung zustehen, da es ein Charterflug sei. Ausserdem hätte GTI das Recht mich bis 2 Tage vor Abflug umzubuchen, egal auf welchen Flughafen egal auf welche Uhrzeit...

 

Ich fürchte, da haben sie fast vollständig Recht. Nur mit dem Flughafen dürften sie Dich wohl nicht z.B. von HAM nach MUC verschicken; dann würde wohl ein gewisser Schadensersatz fällig.

Wenn Du Nur-Flug gebucht hättest, wäre es anders.

Aber pauschal: Zeiten sind beliebig änderbar.

Geschrieben

Die Flugzeiten sind mir ja egal. Es geht darum, dass ich zu nem anderen Flughafen muss und das dann auch nochmal extra kostet.

Ich erinnere mich aber, irgendwo mal gelesen zu haben, dass es bei den Ausgleichszahlungen keine Rolle spielt, ob es ein Charterflug ( Pauschalreise ) oder ein Linienflug ist.

Geschrieben
Ich erinnere mich aber, irgendwo mal gelesen zu haben, dass es bei den Ausgleichszahlungen keine Rolle spielt, ob es ein Charterflug ( Pauschalreise ) oder ein Linienflug ist.

 

Ich bin kein Jurist, habe mich aber schon leider zuletzt oft juristisch mit Airlines herumschlagen müssen. Meines Wissens nach können sie einiges mit Pauschaltouris veranstalten, ohne dass es Konsequenzen hat.

 

Daher musste u.a. auch DE lernen, dass es Unterschiede gibt, wenn man Flüge einzeln übers Internet verschnackt und man mit den Paxen halt nicht so umspringen kann wie mit Pauschalreisenden.

 

In Deinem Fall sehe ich das so: Zeiten können sie ändern - ohne wenn und aber. Wenn sie den Abflughafen ändern, greift nicht die EU-Verordnung. Du hast eine Reise pauschal in die Türkei gebucht. Die kriegst Du. Du hast nicht eine bestimmte Airline zu einer bestimmten Uhrzeit gebucht.

 

Da geht es meiner Ansicht nach eher in Richtung Frankfurter Tabelle, Stichwort Reiserecht. Jetzt ist die Frage, wie groß der Reisemangel ist. Und da wird es dann wohl doch so sein, dass ein Wechsel des Flughafens zwischen DUS und CGN kein allzugroßes Problem ist. Und mit 35 Euro abgegolten sein dürfte.

 

Oder wo genau liegt Dein Problem? Der Wechsel des Airports ist doch keine Riesensache, oder? Da würde ich mich eher über so massive Zeitänderungen ärgern, aber da kannst Du nichts machen.

Geschrieben

Ich glaube einfach, mal irgendwo gelesen zu haben, dass die EU Verordnung bei Annulierungen ( Ich denke den Flughafenwechsel kann man als Annulierung bezeichnen ) auf jeden Fall greift, egal ob der Flug Bestandteil einer Pauschalreise oder ein Linienflug ist.

 

Bei Verspätung / Flugzeitänderung sieht das ganze wohl anders aus, aber das ist hier ja nicht der Fall.

 

Die Flugzeit nervt mich nicht, da der vorherige Flug so spät abends gegangen wäre, dass ich zeitlich ungefähr gleich lang in der Türkei gewesen wäre. Mir gehts hier einfach ums Prinzip. Es kann doch nicht sein, dass ich eine Reise ab Köln Buche und dann GTI sagt, der Flieger ist uns nicht voll genug wir gehen damit jetzt nach Düsseldorf. Da hätte ich auch gleich ab DUS buchen können. Ausserdem wurde mir diese Änderung nur mitgeteilt, weil ich dort wegen einer anderen Sache angerufen hatte. Man war dort überrascht, dass ich nichts davon wusste, da man mich angeblich benachrichtigt hätte, was aber nicht der Fall war.

Geschrieben

Ok, ich habe grad nochmal ein bisschen gelesen.

Du könntest Recht haben, es gibt keinen Unterschied.

Für den Fall könnten Ausgleichszahlungen fällig werden.

 

Hierbei macht es im Ergebnis keinen Unterschied, ob es sich um einen Linien- oder Charterflug geht oder ob der Flug in Zusammenhang mit einer Pauschalreise steht. Und auch die Frage, wie teuer oder billig der Flug war, spielt grundsätzlich keine Rolle: Auch sogenannte Billigflieger können sich nicht ihrer Verantwortung entziehen

 

Quelle: Europäische Verbraucherzentren.

Der vorletzte Satz ist auch für alle jene ganz interessant, die ja meinen, dass man bei 19,99 Euro weniger Rechte hat. Vielleicht sollte HLX ihn sich mal hinter die Flügel schreiben...

 

Ferner heißt es aber:

Die Ausgleichsleistungen entfallen, wenn

- die Fluggesellschaft den Fluggast mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugszeit von der Annulierung unterrichtet hat.

 

Und da kommt meiner Ansicht nach die Pauschalreise in Spiel.

Bei einem Individualflug könntest Du Dich nun auf ein Fixgeschäft berufen.

Geschrieben

Ich habe heute von der Änderung erfahren. Somit sind es noch 7 Tage bis zu dem Flug. Man will mich jedoch morgen noch einmal offiziell über die Änderung informieren. Somit wären es dann offiziell 6 Tage.

Geschrieben

Ansprüche wg. der EU-Verordnung müssen übrigens bei der Fluglinie geltend gemacht werden. Versuche es doch einfach. Welche Airline sollte es ursprünglich sein? Hattest Du Tickets bekommen, auf denen der Flug ab CGN klar drauf stand? Dann hast Du m. E. keine schlechten Karten. Zahlt die Airline übrigens nicht freiwillig, kannst Du eine Meldung an das LBA machen.

Geschrieben

Schritt für Schritt...

 

Dann wären wir hier:

 

das Angebot eines alternativen Fluges weniger als sieben Tage vorher erfolgt, darf der angebotene Alternativflug nicht mehr als eine Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit starten und höchstens zwei Stunden später als ursprünglich geplant landen.

 

Und das würden sie nicht halten und dann müssten sie zahlen.

Verhaltenen herzlichen Glückwunsch.

Rein aus Prinzip würde ich persönlich den Ärger ja nicht machen, aber es ist eine Frage des Umgangs miteinander. Wenn die Dich so behandeln, dürfen sie sich nicht wundern, wenn Du nachher das Haar in der Suppe suchst.

Setz Dich mit einer Verbraucherzentrale in Verbindung, evtl. Meldung an das Luftfahrtbundesamt, wenn sie nicht zahlen.

Geschrieben

Die Airline ist Sky Airlines. Das macht mir etwas sorgen, da man dann in der Türkei klagen dürfte bzw. unter Umständen in Deutschland ( da der Flug in Köln starten sollte ). Ich habe im Ticket als Flughafen Köln/Bonn drin stehen.

 

Man kann übrigens noch Reisen mit genau diesem annuliertem Flug buchen. Am Flughafen Köln/bonn wurde mir aber bestätigt, dass der Flug vor einigen Tagen von Sky Airlines abgesagt wurde. In Düsseldorf hingegen weiss man von einem Sky Airlines Flug am 27.03 nix.

Geschrieben

Darauf würde es im Zweifel hinauslaufen, wenn das LBA nichts erreicht. Also wirst Du es letztlich kaum durchziehen wollen und von daher würde ich mir keine allzugroßen Hoffnungen auf die Kohle machen. Bei einem deutschen Vertragspartner (=Airline) wäre es natürlich einfacher.

 

Zuständig könnte übrigens auch ein dt. Gericht sein, weil der Erfüllungsort gemäß ZPO in dem Fall m. E. Köln wäre - in dem Fall also das AG Köln. Aber zum einen müsstest Du solche Dinge wirklich einen Spezialisten fragen und zum anderen solltest Du auch bedenken, dass selbst mit einem positiven Urteil noch lange kein Geld einer ausländischen Firma da wäre - wohl aber deutlich höhere Kosten für Dich.

 

Sorgen würde ich mir eher wegen des eigentlichen Fluges machen. Wenn der angebliche Alternativflug bis wenige Tage vorher an dem Airport nicht bekannt ist, wo er stattfinden soll, hätte ich große Zweifel, ob er stattfindet. Geht er vielleicht ab NRN statt DUS?

Geschrieben

Es gibt wohl einen Flug ab DUS mit Sky Airlines laut Online Flugplan, der geht aber um 14.05 Uhr. Die Frau von der Abfertigung am Flughafen sagt jedoch, es gäbe keinen Sky Airlines Flug an dem Tag. Laut GTI geht mein Flug aber um 10.30 Uhr in DUS weg. Bin mal gespannt, wann wir jetzt wirklich fliegen.

Geschrieben
Die Flugzeiten sind mir ja egal. Es geht darum, dass ich zu nem anderen Flughafen muss und das dann auch nochmal extra kostet.

Ich erinnere mich aber, irgendwo mal gelesen zu haben, dass es bei den Ausgleichszahlungen keine Rolle spielt, ob es ein Charterflug ( Pauschalreise ) oder ein Linienflug ist.

 

Ich verstehe Dein Problem nicht so ganz.Dir sind die Flugzeiten ja egal.

 

35,00€ Schadenersatz bekommst Du ja auch.Davon kann man locker pro Person von CGN nach DUS fahren.

Geschrieben

Mein Problem war, dass ich es einfach nicht ok fand, so mit Kunden umzugehen.

 

Ich habe mich jetzt auf die AGB berufen, da ich eine kostenlose Umbuchung wollte und habe selbige jetzt bekommen. Somit fliege ich jetzt nur 5 Tage später.

Geschrieben

Gut, solch ein Umgang mit seinen Kunden ist sicherlich nicht zu begrüßen. Aber versteh ich das richtig, dass dein Rückflug wie gebucht hätte stattfinden sollen?? Dir somit mit dem geänderten Hinflug ein halber Tag geschenkt worden wäre??

Geschrieben

Mit Sky Airlines hast Du nichts zu tun. Du hast einen Reisevertrag i.S.v. 651ff. BGB mit Deinem Reiseveranstalter geschlossen, und der bedient sich im Rahmen eines Chartervertrages irgendeiner Airline, um seine reisevertraglichen Verpflichtungen gegenueber seinen Kunden zu erfuellen, in diesem Falle Sky. Mit der Airline stehst Du in keinen vertraglichen Beziehungen, also brauchst Du da erst gar keine Welle zu machen. Dein Ansprechpartner ist Dein Reiseveranstalter.

Geschrieben

Der Flug wird von GTI in Auftrag gegeben und GTI hat letzen Endes entschieden, den Flug nicht durchzuführen.

 

Der Reiserveranstalter hat mich nebenbei darüber informiert, dass der Flugplan geändert wurde. Ich habe nur dort angerufen, um eine Information über das gebuchte Hotel zu bekommen. Dann wurde gesagt, dass sich der Flugplan geändert hätte. Man was erstaunt, dass ich das nicht wusste. Als nächstes wurde mir sofort gesagt dass ich keinerlei Rechte hätte, da man ja die Flüge nach belieben ändern könnte. Das kann so nicht sein. Auf meine Nachfrage, wie es mit einer Umbuchung oder ähnlichem aussieht wurde nur gesagt, dass dies nicht möglich wäre.

 

Die Umbuchung habe ich heute früh nur auf Nachfragen erhalten.

 

Ich erwarte nicht, dass der Reiseveranstalter hellseherischen Fähigkeiten besitzt. Ich verlange und erwarte, dass mir angeboten wird, dass ich umbuchen kann, dass ich stornieren kann und dass mir ein Schadenersatz angeboten wird. Der Schadenersatz war ja dann auch das einzigste was angeboten wurde.

 

Diese "Rumtelefoniererei" habe ich betrieben, da ich wissen wollte ob der neue Flug auch nicht durchgeführt wird, da mein annulierter Flug immer noch in einer Reise buchbar war.

 

Schraub mal nen Gang zurück. Du hast bei deinem Germanwings Flug nach Warschau einen "Aufstand" gemacht, damit man dich umbucht. Warum warst du nicht einfach mit der Stornierung einverstanden? Weil du das Recht auf eine Umbuchung hattest?! Ich wollte nicht mehr und nicht weniger, als das zu bekommen, was mir rechtlich zusteht.

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