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airliners.de

Air Berlin verliert Verkehrsrechte ?!?


EHAM

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das EU/EFTA-open-skies-Gebiet ist seit vergangnem Dezember um folgende Staaten gewachsen:

 

Bulgarien, Rumänien, Albanien, Bosnien, Kroatien, Serbien, Mazedonien, Montenegro, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Ukraine, Marokko, Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Türkei.

Geschrieben

Bei traffic rights geht es um die registrierung der flugzeuge und ab flieger sind d- registriert, also keine änderung. der flugbetrieb findet unter deutscher aufsicht statt.

Geschrieben
Ist jetzt ein bisschen Off-Topic, aber Swiss wird ebenfalls die Rechte für innerschweizerische Flüge verlieren, sobald Lufthansa mehr als 50% an LX hält.
Ist dem wirklich so oder ist die Schweiz nicht durch so viele ausgewählte Abkommen mit der EU verbunden, dass das eigentlich auch egal wäre? Vergl. http://www.aviation.admin.ch/themen/ebene3...ex.html?lang=de

 

Ich kann es dir nicht sagen, ich beziehe mich auf unten zitierte Pressemeldung von FlyBaboo.

 

Zitat von Fly Baboo, Pressemitteilung vom 25.10.05

Flybaboo hat offiziell beim BAZL eine Konzession beantragt und beabsichtigt, vom 21. November 2005 an die genannte Strecke [ZRH-GVA und umgekehrt; Anm. zonk] zu betreiben.

 

Diese innerschweizerische Strecke, die derzeit ausschliesslich von der « deutschen » Fluggesellschaft Swiss betrieben wird (nach dem Gesetz müssen die inländischen Linien von schweizerischen Gesellschaften betrieben werden), wird ab 21. November 2005 mit 2 Flügen pro Tag von Flybaboo übernommen ; Flybaboo hofft, die Frequenz dieser Flüge im Frühjahr 2006 noch zu erhöhen.

 

Nun haben wir ja Frühjahr, statt mehr haben wir jetzt gar keinen Flug zwischen Genf und Zürich mehr.

Geschrieben
Bei traffic rights geht es um die registrierung der flugzeuge
Die Sache ist da etwas komplizierter:

Variante I) Vom Land A in das Land B dürfen nur Gesellschaften fliegen, deren Eigentümer mehrheitlich im Land A "wohnen" und deren Firmensitz in A ist.

 

Variante II) Vom Land A in das Land B dürfen nur Gesellschaften fliegen, deren Firmensitz unabhängig von der Eigentümerstruktur im Land A ist, die Eigentümer dürfen durchaus im Land "C" sitzen. Genau deswegen halten die Kölner offziel nur 49% an der Swiss, die Aktienmehrheit liegt noch in schweizer Hand. Somit enthält die Pressemitteilung der Baboo schlichtweg nur eine Menge Werberauschen und wäre auch bei 100% Kranich wohl seit 2000 überholt gewesen. Auch dazu empfehle ich zur Vertiefung eine vertiefende Lektüre in diversen Beiträgen des BAZL mit weiterführenden Links.

 

Doch natürlich kann auch innerhalb eines Landes der Sitz des Eigentümers von Wichtigkeit sein: Die "Deutsche Post" hat die Fluggesellschaft mit dem ICAO-Code "DHL" wieder an US Amerikaner verkauft, da sonst innerhalb der USA Marktbeschränkungen ausgesprochen worden wären.

 

Noch komplizierter würde Sache beim vertieften Betrachten der "Fünf Freiheiten" werden, aber das würde doch den Rahmen etwas sprengen.

 

Die gewählte Rechtsform der Firma ist davon aber unabhängig. Ein wahrscheinlicher Grund für die Umfirmierung wurde oben ja schon angedeutet.

Geschrieben
Air Sperenberg: Das ist so nicht korrekt. Es geht darum, wem die Firma gehört und welche Nationalität die Mehrheit besitzt. Darum gehts !!

 

Der Gerichtssitz ist entscheidend.Ob die Kapitaleigner aus Deutschland kommen oder nicht, hat auf den Flugplan keine Auswirkungen,solange der Gerichtssitz in Deutschland ist.

 

Da kann ich EHAM nur zustimmen. Die Nationalität der Eigner ist auf jeden Fall entscheidend. Dies ist ja auch der Grund, dass z.B. LH vinkulierte Namensaktien herausgegeben hat. Nur so hat man jederzeit die notwendige Kontrolle, dass sich das Unternehmen mehrheitlich in deutschem Besitz befindet, und kann einen zu hohen ausländischen Anteil verhindern. Ansonsten könnten einige Verkehrsrechte sehr schnell verloren sein.

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