CarstenS Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 Hallo, das Bundesarbeitsgericht hat heute in Erfurt entschieden, dass dienstlich gesammelte Meilen bei Vielfliegerprogrammen nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Arbeitgebers privat genutzt werden dürfen. Eine Klage eines Verkaufsleiters gegen sein Unternehmen wurde damit abgewiesen. Ist bei Spiegel Online zu lesen. Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 9 AZR 500/05 Bleibt die Frage, wieviele Unternehmen in diesen Bereich Regelungen schaffen und wer somit davon betroffen ist. Und welch lustige betriebsinterne Regelungen daraus resultieren, dass einige Meilen privat sind, und einige dienstlich. Ein neues Beschäftigungsfeld für Deutschlands Lieblingstätigkeit: Umfangreiche Regelungen. Und diesmal mischt der Staat gar nicht mit. Grüße, Carsten
Sickbag Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 >>>Bleibt die Frage, wieviele Unternehmen in diesen Bereich Regelungen schaffen und wer somit davon betroffen ist. Wenige, schaetze ich. Zu grosser Aufwand fuer zu wenig Ertrag. >>>Und welch lustige betriebsinterne Regelungen daraus resultieren, dass einige Meilen privat sind, und einige dienstlich. Gab oder gibt es nicht eine Klausel in den M&M-AGB, dass die Meilen persoenlich sind gerade nicht dem Arbeitgeber zustehen? In dem Fall wuerde ich als Arbeitnehmer fuer dienstliche Fluege halt einfach keine Meilen mehr sammeln, wenn mein Arbeitgeber so bescheuert waere, aufgrund des obigen Urteiles Ansprueche anzumelden.
DerMaus Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 na, dann muß aber auch LH die Möglichkeit einräumen, 2 Konten bei M&L zu haben. Schließlich hat der AG ja keinen Anspruch auf die privat gesammelten Meilen.
Tommy1808 Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 na, dann muß aber auch LH die Möglichkeit einräumen, 2 Konten bei M&L zu haben.Schließlich hat der AG ja . LH *muss* garnichts......
DerMaus Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 LH *muss* garnichts...... doch: siehe Teilnahmebedingungen, Abschnitt 2.4.8 et al.
LXBSL Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 Ich denk mal die LH wird sich im Verlauf des Tages oder Ende der Woche noch dazu äußern.
Tommy1808 Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 LH *muss* garnichts...... doch: siehe Teilnahmebedingungen, Abschnitt 2.4.8 et al. ich kann beim besten Willen nicht sehen woraus sich da eine Verpflichtung für die LH ergeben sollte..... Gruß, Thomas
Gast Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 Richtig., LH muss garnichts. Es ist eine rein private Angelegenheit zwischen dem AG und dem AN, Weil die Meilen nur persönlich und nicht auf ein Firmenkonto gutgeschrieben werden meinte der AN (immerhin Prokurist!!!) er könne auch über seine Meilen persönlich verfügen, egal was sein AG ihm dazu sagt. Das Bundesarbveitsgericht (und die sind ja nicht als AG Freundlich verschrienI hat ihn heute eines besseres belehrt. Tatsächlich aber zahlt die Firma die Flüge und wenn die Firma meint sie könne auch die Rabatte einstreichen dann ist das ihr gutes Recht. So heute beschieden. Deckt sich übrigens mit meiner Meinung. Jede Firma muss und kann das für ihren Bereich selber entscheiden. da bedarf es keiner Staatlichen Regelung. Das Finanzamt bekommt eine Pauschale und alles andere kann dem Staat egal sein.
FKB Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 Bei meinem Brötchengeber gibt es schon immer (zumindest seit ich dabei bin) die Regelung, dass dienstlich erworbene Meilen dienstlich zu nutzen sind. Eine private Nutzung ist nicht zulässig. Allerdings ist es nicht geregelt wie die Boni z.B. beim Gold-Status zu behandeln sind. Wenn dann private Flüge das Konto und somit den Staus weiter aufbessern oder private Kreditkarten dafür sorgen, dass Meilen nicht verfallen wird das natürlich beliebig kompliziert. Mir ist auch nicht bekannt ob und wie diese Regelung überprüft wird. Gab es vor ein paar Jahren nicht auch eine Diskussion dienstlich erworbene Bonusmeilen steuerlich wie einen geldwerten Vorteil zu behandeln wenn sie privat genutzt werden? Gruß FKB
Gast Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 Der geldwerte Vorteil wird pauschal versteuert. Das führt dann zu dem für den Finanzminister schönen Umstand, das für Geschäftlich genutzte Meilen auch noch Steuern bezahlt werden.
FKB Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 Der geldwerte Vorteil wird pauschal versteuert. Das führt dann zu dem für den Finanzminister schönen Umstand, das für Geschäftlich genutzte Meilen auch noch Steuern bezahlt werden. Wer muss denn die "Bonusmeilen-Steuer" abführen?
Tomcat123 Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 Ich verstehe garnicht, wie man auch nur einen Gedanken daran verschwenden kann, geschäftlich erworbene Bonusmeilen privat nutzen zu wollen. Für mein Dafürhalten ist das unverschämt. Als Firmenchef würde ich diesen Mitarbeiter sofort an die frische Luft setzen! Gruß Tomcat
DerMaus Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 Als Firmenchef würde ich diesen Mitarbeiter sofort an die frische Luft setzen!Gruß Tomcat Korrekt. Nur ein Arbeitnehmer, der auf Dienstreisen an Wochenenden sein Privatleben aufs Spiel setzt und trotz Jetlag in seinem Job Höchstleistungen erbringt, dem Thrombose völlig wurscht ist, ist das optimale Kapital einer jeden Firma. Du bist ein Hecht. Ein weiser Chef weiß, was ein Incentive und Mitarbeitermotivation ist.
Gast Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 Das führt dann zu dem für den Finanzminister schönen Umstand' date=' das für Geschäftlich genutzte Meilen auch noch Steuern bezahlt werden.[/quote'] Wer muss denn die "Bonusmeilen-Steuer" abführen? Lufthansa führt einen pauschalen Betrag ab. Das wurde seinerzeit ausgehandelt, als wie noch diese Neidregierung hatten die dann jedes Ticket einzeln besteuern wollte, sozusagen zum Nominalwert dem Einkommen des jeweilogen Nutzers zuschlagen und dann zu dessen Individualsteuersatz. Der Amok Eichel konnte dann davon überzeugt werden das dieses Steueraufkommen bei 0 gelegen hätte weil LH ihr M&M Programm sofort ins Ausland ausgelagert hätte und somit überhaupt nichts gezahlt worden wäre. Außerdem wären die Arbeitsplätze hier flöten gegangen. Und bevor sich jemand aufregt - es wäre ein Wettbwerbsnachteil für LH gewesen, weil alle anderes Bindungsprogramme (AF,BA,KL,OS) davon nicht betroffen gewesen wären. Der Verstand hatte also zum Nutzen aller vor der Gier gesiegt..
Tomcat123 Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 Ein weiser Chef weiß, was ein Incentive und Mitarbeitermotivation ist. Das ist richtig ! Nur dieses Gutwill kann man nicht einklagen. Gruß Tomcat
ATR42 Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 @DerMaus Ich weiß gar nicht was du hast. Fliegen gehört zu manchen Jobs halt einfach dazu. Menschen die in gefährlichen Berufen arbeiten können ja auch nicht einfach zu Firmenkonditionen einkaufen gehen. Diese Meilen sind halt nix anderes als eine Art Rabatt.
Gast Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 war mir vorher nicht aufgefallen - die Überschrift ist falsch. Das Bundesarbeitsgericht hat keinesfalls die private Nutzung von Meilen unterbunden. Es hat lediglich im vorliegenden Fall gegen den Kläger entschieden. Jede Firma kann das auch weiterhin regeln wie sie gerne möchte, allerdings wird zukünftig kein AN mehr gegen den Willen des AG die Meilen privat nutzen dürfen.
Tommy1808 Geschrieben 11. April 2006 Melden Geschrieben 11. April 2006 Diese Meilen sind halt nix anderes als eine Art Rabatt. an und für sich nicht... Rabatte bekomme ich in der Regel automatisch (und bei mir zumindest bislang sogar nachgetragen wenn mir garnicht aufgefallen ist das ich in eine höhere Rabattstufe gekommen bin), den Miles & More Rabatt muss man sich aktiv holen. Hier könnte ich mir gut Vorstellen das die Entscheidung von Fall zu Fall anders ausfallen würde. Wenn mein AG mich z.B. ständig auf LH flüge bucht, mir das Ticket in die Hand drückt und sonst nichts weiter sagt wüsste ich spontan nicht woraus sich ein Anspruch auf die Meilen ableiten lassen sollte wenn mein AG durch Zufall mitbekommt das ich Meilen sammel..... Solange im Arbeitsvertrag keine entsprechende Vereinbarung enthalten ist die das sammeln und verwerten dienstlicher Bonusmeilen regelt ist ein Anspruch des AG auf meine privat und in meiner Freizeit (die meisten AG werten Reisezeiten ja so) gesammelten Meilen im Grunde schon ein absurder Gedanke. Da könnte man auch gleich verlangen das man den im Flugzeug servierten Snack (bei Inlandsflügen mitlerweile wohl wertvoller als die Meilen) oder das im Hotel auf dem Kopfkissen vorgefundene Betthupferl beim AG abzuliefern ist oder ihn als geldwerten, vom AG bezahlten, Vorteil vom Gehalt abgezogen bekommt.... Ergo würden mich in diesem Fall die Details sehr interessieren... Gruß, Thomas
CarstenS Geschrieben 11. April 2006 Autor Melden Geschrieben 11. April 2006 Hallo war mir vorher nicht aufgefallen - die Überschrift ist falsch. Das Bundesarbeitsgericht hat keinesfalls die private Nutzung von Meilen unterbunden. Es hat lediglich im vorliegenden Fall gegen den Kläger entschieden. Jede Firma kann das auch weiterhin regeln wie sie gerne möchte, allerdings wird zukünftig kein AN mehr gegen den Willen des AG die Meilen privat nutzen dürfen. ja, die Überschrift ist falsch - aber sie ist in der Länge beschränkt. Aber im ersten Satz des Psoting habe ich die entscheidenden Fakten zusammen getragen: Private Nutzung von dienstlich gesammelten Meilen nur mit Zustimmung des AG. Stelle mir zumindest vor, dass durch das Wort "Bundesarbeitsgericht" zumindest klar ist, dass damit dienstliche Meilen betroffen sind. Und wenn sich AG und AN einig sind, spielt eine Gerichtsentscheidung ja keine Rolle, sofern gegen kein Gesetz verstoßen wird - das sagt zumindest der gesunde Menschenverstand. Ich denke, meine Formulierung kann man so stehen lassen. Grüße, Carsten
SST Geschrieben 12. April 2006 Melden Geschrieben 12. April 2006 war mir vorher nicht aufgefallen - die Überschrift ist falsch. Das Bundesarbeitsgericht hat keinesfalls die private Nutzung von Meilen unterbunden. Es hat lediglich im vorliegenden Fall gegen den Kläger entschieden. Jede Firma kann das auch weiterhin regeln wie sie gerne möchte, allerdings wird zukünftig kein AN mehr gegen den Willen des AG die Meilen privat nutzen dürfen. So ist es. Die reisserischen Headlines haben mich gestern auch in den ganzen Medienberichten geärgert. Völlig missverständlich und viel Wind um nichts. Eine reine Einigungssache zwischen AN und AG. Für die meisten bleibt alles beim alten - nur wenn der AG etwas gegen die private Nutzung hat, ist er nun im Recht. Olli
Tommy1808 Geschrieben 12. April 2006 Melden Geschrieben 12. April 2006 Für die meisten bleibt alles beim alten - nur wenn der AG etwas gegen die private Nutzung hat, ist er nun im Recht. wobei sich mir folgende Fragen stellen: 1. kann mich ein Arbeitgeber zwingen(*) einem Bonusprogramm beizutreten 2. kann ein Arbeitgeber erzwinge das ich meine, immerhin privaten, Bonusprogrammabrechnungen bei ihm vorlege und damit 3. kann mich ein Arbeitgeber zwingen mit meiner privaten und persöhnlichen Mitgliedschaft in einem Bonusprogramm überhaupt Meilen für ihn zu sammeln ? Zumal Reisezeit bei vielen Arbeitgebern Freizeit ist... Gruß, Thomas *"Zwang"heißt in diesem Kontext nachträglich gegen meinen Willen, wenn man das von vorneherein im Arbeitsvertrag festlegt stellen sich die Fragen natürlich nicht
DerMaus Geschrieben 12. April 2006 Melden Geschrieben 12. April 2006 1. Ja, Weisungsrecht des AG 2. strittig, IMHO nicht, wenn es nur private Meilen sind. Aber wie willst Du das glaubhaft machen, wenn Du es nicht vorlegst? 3. Im Prinzip ja (das ist ja auch meine Kritik an LH), da es nur ein Konto pro natürliche Person gibt. So ist es unmöglich, dienstliche und private Meilen sauber zu trennen. Dazu kommen noch (siehe Post von FKB) beliebig komplizierte Sachverhalte. Ein Beispiel: AN wird durch diensl. Flüge SEN und holt sich die dann kostenlose Visa-Card. Die Karte setzt er privat ein und erhält Meilen auf den Umsatz. Ohne den dienstlichen Hindergrund würde er nie in die Lage versetzt worden sein, diese Meilen zu sammeln. Gehören sie nun dem AN oder dem AG? Ist der geldwerte Vorteil auch schon durch M&L abgegolten?
Gast Geschrieben 12. April 2006 Melden Geschrieben 12. April 2006 Natülich kann man dienstlich und private Meilen sauber trennen, wozu gibt es denn den Kontoauszug. Das wird doch wohl noch jeder auf die Reihe bekommen, da eine Kopie mit Aufstellung zu machen - was privat und was geschäftlich ist. Das Essen während des Flugs oder der drink in der lounge kann ja kaum als Geldwerter Vorteil berechnet werden, diese Rechnung macht allenfalls das Finanzamt und hat das bereits in die Kalkulation eingebracht. Ich bin seit gut über 30 Jahren "road warrior" und wenn ich mich an die Spesensätze von ca. 1975 in USA und Canada erinnere und was man da heute steuerlich geltend machen kann, dann sind diejenigen die heute Aufträge ins Land holen und für den Totel "Exportweltmeister" verantwortlich sind ohnehin gelackt. Früher konnte man damit noch 3 Mahlzeiten im Hotel bezahlen und für einen drink an der Bar war noch was übrig, heute reicht das gerade mal fürs Frühstück und abends für fast food, was man aus dem Denglishen mit "Beinahe Essen" übersetzen kann . ,
kingair9 Geschrieben 12. April 2006 Melden Geschrieben 12. April 2006 @skytruck: diese vom bafin festgelegten tagessätze pro land sind doch sowieso für den hintern und gehen an der realität völlig vorbei. bin froh, daß unsere firma vollkosten gegen beleg abrechnet und nicht diesen tünnef macht...
DerMaus Geschrieben 12. April 2006 Melden Geschrieben 12. April 2006 Natülich kann man dienstlich und private Meilen sauber trennen, wozu gibt es denn den Kontoauszug. Das wird doch wohl noch jeder auf die Reihe bekommen, da eine Kopie mit Aufstellung zu machen - was privat und was geschäftlich ist. , Auch das ist beliebig kompliziert: FTL privat erreicht (nach den neuen Regeln schon durch einen Flug in C interkont möglich), dienstlich FRA-TXL geflogen, ist der exec. Bonus dann auch dienstlich?
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