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Hotelübernachtung < 16 Jahre ohne Eltern


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andererseits ist der Hotelbesitzer Vermieter und gibt als solches den Besitz an dem Zimmer für eine Weile auf...

Gewähren ist das Zurverfügungstellung von Räumen auf Initiative eines der Partner, über die der Täter verfügt. Der Tätervorsatz wird bei Vorliegen des Tatbestandes aus Sicht der StA indiziert; rausreden wird bei einem Gastwirt (=gewerblicher Zimmervermieter) schwierig.

 

Aber mal die ganze Strafrechtsschiene außen vor gelassen: wenn das Paar an der Rezeption steht und das Zimmer ob des kindlichen Alters zudem nicht verwandter Personen verweigert wird ("hätten Sie mir das gesagt, hätte ich die Buchung schon gar nicht akzeptiert..."), vermute ich keine rechtliche Handhabe, eine Zimmerüberlassung zu erzwingen.

 

Eine schriftliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten? Könnte ja gefälscht sein, ganz abgesehen davon, daß der Gastwirt das tatsächliche Bestehen der Personensorge gar nicht überprüfen kann.

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Eine schriftliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten? Könnte ja gefälscht sein, ganz abgesehen davon, daß der Gastwirt das tatsächliche Bestehen der Personensorge gar nicht überprüfen kann.

 

jedes wie auch immer geartete Dokument könnte eine Fälschung sein, es ist nur recht und billig von der Echtheit auszugehen....

 

Aber davon ab gehört der Paragraph entsorgt.... de facto bedeutet er ja immerhin das mit dem massgeblichen Alterskreis *nichts* unternommen werden kann. Sexuelle Handlungen sind schlieslich auch gleichgeschlechtlich möglich und grade in dem Alter auch nicht unwahrscheinlich. Und der schwul/lesbische Jugendtreff "rosa" Wolke kann eigentlich nichtmal mehr Clubräume haben... idiotie in Gesetze gegossen.

 

vermute ich keine rechtliche Handhabe, eine Zimmerüberlassung zu erzwingen.

 

nunja, man hat einen Vertrag und Verträge sind im allgemeinen zu erfüllen wenn es denn vermeiden will Schadensersatz zu leisten...

Desweiteren sehr interessant: http://www.recht-im-tourismus.de/Ausbild/i...herbergung.html

 

vor allem: Den Gast trifft entsprechend der gemeindlichen Regelungen immer die Meldepflicht. Es besteht aber keine Pflicht, daß der Gast sich gegenüber dem Gastwir ausweisen muss, da dieser kein Recht darauf hat, die Identität des Gastes zu erfahren. Ein Einschreiben unter fremdem Namen im Hotel ist also möglich.

Damit hat sich das Thema dürfte das Thema dann ohnehin nur noch akademischen Wert haben...

 

Gruß, Thomas

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pfft.. ich mag sowas, scheinen sie doch die einzige Rechtfertigung zu sein für die Jurascheine die ich im BWL Studium machen musste.....

Ist mir neu, dass man bei BWL Strafrechtsscheine macht. Zu meiner zeit wars nur BGB und Verwaltungsrecht, wenn ich mich richtig erinnere.

 

ist Strafrecht nicht das wichtigste für den erfolgreichen BWLer? ;-)

War auch nicht prüfungsrelevant, nur etliche kleine Exkurse.....

 

Gruß, Thomas

 

edit: und nein, wir haben nicht speziell Sexualstrafrecht behandelt, sondern die Strafrechtsreform und ihre Grundsätze

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Das ist ja hoch interessant wie dieser thread die fantasie anregt...! *lach* aaaalso, nach meiner erfahrung (wohlgemerkt NICHT mit irgendwelchen 15jährigen , sondern als alleinreisender auf dienstreise oder ganz brav im urlaub mit meiner gattin) ist das völlig unterschiedlich: manche hotels nehmen die reservierung am telefon entgegen, ihnen genügt nur der nachname, sie wollen keinen ausweis sehn und manchmal noch nicht mal die adresse. Man kommt rein, sagt seinen namen und kriegt die schlüssel. Bei anderen muss man imme r noch so komische altmodische meldezettel ausfüllen mit kompletten name und adresse etc.

 

Bei vielen kleineren hotels auf dem land wäre es – rein theoretisch – überhaupt kein problem noch jemand reinzuschmuggeln. Oft ist die rezeption abends nicht besetzt. Man kriegt einen schlüssel für irgendeinen dunklen hintereingang wo man dann abends eine zweite person einfach mit reinnehmen könnte, z.b. um den preis fürs doppelzimmer zu sparen. Auch in einzelzimmern sind ja die betten heutzutage meist breit genug für 2 personen. So schmale pritschen wie früher gibt’s ja kaum noch.

 

In größeren hotels in den städten wiederum herrscht oft so ein trubel im eingangsbereich und der lobby, dass da auch einfach jemand reinmarschieren könnte, schnell zur treppe und zu den aufzügen huschen.... und den (oder die) du dann in dein einzelzimmer reinlässt. Man dürfte dabei natürlich nicht wie der letzte penner aussehen, klar, sondern sollte sich der übrigen klientel anpassen (z.b. business outfit) ;-)

 

Manchmal wäre es auch ein leichtes, sich zum frustücksbuffet reinzuschmuggeln ohne gast im hotel zu sein. Zwar wird manchmal nach der zimmer-nr. gefragt oder auch die chipkarte kontrolliert, aber ich kenne auch genügend große hotels wo nicht kontrolliert wird und so viel betrieb herrscht, dass garnicht auffallen würde wenn ein nicht-hotelgast sich am üppigen buffet verlustiert....

 

Das soll jetzt keine anstiftung sein, sowas zu tun.. sind nur so die gedanken die man sich aus langeweile auf geschäftsreise manchmal macht wenn man zuviel fantasie hat ... *ggg*

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Auf jeden Fall sollte der über 18 jährige alleiniger Vertragspartner sein. Denn wenn die unter 16 jährige ohne Einwilligung ihrer Eltern selbst einen Vertrag abstellt, könnte sich das Hotel querstellen, weil ja die Eltern die Genehmigung des Vertrages verweigern könnten, was dem Hotel Probleme verschaffen könnte...

 

Am besten derjenige über 18 zahlt alles, dann sollte es keine Probleme geben...

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>>>da ich das jetzt interessant finde hoffe ich das Du Dich auf Deine alten tage noch weiter damit auseinandersetzen magst...

 

Hilfe, eine Off-Topic-Diskussion, wie boese!

 

Das Ding ist halt, dass die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in der Pruefung praktisch nicht vorkommen, da den Pruefern zu unappetitlich. Da das jeder weiss, kann man in der Ausbildung auch diesbezueglich auf Luecke setzen, und im Beruf kann man es sich sowieso aussuchen, was man macht.

 

Aber wir sind ja dazu ausgebildet, uns schnell in unbekannte Sachverhalte und Normen einzuarbeiten :-)

 

 

>>>wenn die simple "Gelegenheit" schon ausreicht um sich der Kuppelei schuldig machen zu können. würde dies, inanbetracht das unser Sexualstrafrecht unbesehen des Geschlechts funktioniert, nicht auch bedeuten das Jugendliche zwischen 14 und 18 per se nur allein "gehalten" werden dürfen... es wäre ja sonst immer die Möglichkeit gegeben das es zu (gleich-)geschlechtlichen Aktivitäten kommt.....

 

Hochinteressanter Ansatzpunkt. Da muesste ich echt mal ein bisschen nachforschen bzw. ueberlegen, wie man sich da rausargumentieren kann - und man muss es koennen, das zeigen sowohl gesunder Menschenverstand als auch die Rechtswirklichkeit.

 

"Schau'n mer mal..."

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das zeigen sowohl gesunder Menschenverstand als auch die Rechtswirklichkeit.

 

die Rechtswirklichkeit zeigt das es umgangen wird, der gesunde Menschenverstand sagt das die einzig schlüssige Lösung wäre sexualstrafbestände für einvernehmlichen Sex ohne Gegenleistung abzuschaffen. Die Wahrscheinlichkeit gemischtgeschlechtlicher Aktivitäten ist nicht ungleich höher als die gleichgeschlechtlicher Aktivitäten.... grade bei Mädchen scheint es schnurznormal zu sein mit Freundinnen Zungeküsse und andere Zärtlichkeiten zu üben (erlebte Zeltlagerwirklichkeit)..definitiv sexuelle Handlungen....

 

Gruß, Thomas

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