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airliners.de

Überlingenunglück: "Bashkirian Airlines" will Scha


keeny

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Geschrieben

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622...xmun/index.html

 

Daraus:

"Bei der heutigen Verhandlung vor dem Konstanzer Landgericht will die russische Fluglinie "Bashkirian Airlines" Schadensersatz, teilte das Gericht mit."

[...]

"Die Fluglinie aus der russischen Teilrepublik Baschkirien steht jedoch auf dem Standpunkt, dass die Bundesrepublik für Versäumnisse von skyguide einstehen muss. Die Fluglinie fordert Ersatz für ihre zerstörte Maschine in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro."

 

Also wenn ich den Bericht der BFU richtig verstanden habe und noch in Erinnerung habe, dann war der letzte aller Fehler, und der entscheidende, daß die russische Crew ihr TCAS nicht beachtete und entsprechend reagierte.

Afair wurde diese durch durch ihre Fluggesellschaft auch gar nicht zuvor richtig oder überhaupt darin eingewiesen und entsprechend im Simulator trainiert(?). Einer der im Cockpit anwesenden jungen(?) Piloten erkannte aber die Gefahr, wurde aber nicht gehört/beachtet, da zudem hier noch ein streng hierarisches System herrschte, bei dem der Fluglotse an oberste Position steht.(?)

 

Sucht sich nun die Fluglinie einen Sündenbock, weil sie ihre Mitverantwortung nicht eingestehen kann und will?

Geschrieben

Da geht es um 2 Dinge

 

1. Die Airline streitet eine Mitschuld ihrer Crew ab (Alles andere würde Schadensersatzforderungen der Hinterbliebenen verursachen)

 

2. Versucht man offenbar, Finanzinteressen mit dem unglück zu verbinden.

 

Da jedoch die Crew als hochgradig mitschuldig geführt wird ist so eine Klage aussichtslos.

 

Allerdings sollte man beachten, dass die Russen den Untersuchungsbericht bzw. das Ergebnis damals nicht unkommentiert akzeptiert haben und die Conclusion "Fehlerhafte Ausbildung der Crew in TCAS-Fällen und daraus folgendes falsches Verhalten in der Situation" als falsch ansehen.

Geschrieben

Das ist schon dreist was da abläuft. Zumal es ja noch eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem PIC der richtig handeln wollte und dem im Cockpit anwesenden Chefpiloten gab, der dann letztendlich den entscheidenden Fehler verursacht hat.

 

Hoffentlich wird da nach Sachlage gerurteilt.

Geschrieben

Ich finde es nicht dreist.

 

Der Unfall ist auf folgende unmittelbare Ursachen zurückzuführen:

• Die drohende Staffelungsunterschreitung wurde durch die Flugsicherungskontrollstelle nicht rechtzeitig bemerkt. Die Anweisung zum Sinkflug an die TU154M erfolgte zu einem Zeitpunkt, als die vorgeschriebene Staffelung zur B757-200 nicht mehr gewährleistet wer-den konnte.

• Die Crew der TU154M folgte der Anweisung der Flugverkehrskontrollstelle zum Sinkflug und befolgte sie auch weiter als TCAS sie zum Steigflug aufforderte. Damit wurde ein zur TCAS-RA entgegengesetztes Manöver durchgeführt.

 

Der Unfall ist auf folgende „systemische“ (systemic) Ursachen zurückzuführen:

• Die Integration von ACAS/TCAS II in das System Luftfahrt war unzureichend und entsprach nicht in allen Punkten der Systemphilosophie. Das für ACAS/TCAS II von der ICAO veröf-fentlichte Regelwerk und in der Folge damit auch die Regelungen der nationalen Luftfahrt-behörden sowie die Betriebs- und Verfahrensanweisungen des TCAS-Herstellers und der Luftfahrtunternehmen waren nicht einheitlich, lückenhaft und teilweise in sich widersprüch-lich.

• Die Führung und das Qualitätsmanagement des Flugsicherungsunternehmens gewährleis-tete keine permanente Besetzung der geöffneten Arbeitspositionen mit Flugverkehrsleitern im Nachtdienst.

• Die Führung und das Qualitätsmanagement des Flugsicherungsunternehmens duldete seit Jahren, dass zu verkehrsarmen Zeiten in der Nacht nur ein Lotse arbeitete, während sich der ebenfalls zur Schicht gehörende zweite Lotse zur Ruhe begab.

 

Wohlgemerkt hier geht es nur um die Ursachen, nicht die Schuld. Diese zu klären ist Aufgabe von Gerichten, insofern ist es völlig legitim dies klären zu lassen. Wenn das Gericht zu der Auffassung kommt, dass das Verschulden der Crew größer ist als das von Skyguide, dann gibt es nichts und gut ist.

Geschrieben

Es ist trotzdem dreist., Die Bashkiren haben den "Mitleidseffekt" und wissen das auch. Und es funktioniert offenbar, Der Richter hat bereits einen Vergleich vorgeschlagen, nachdem die Bundesrepublik Deutschland 2/3 zu tragen hat und die Bashkirian und DHL sich das restliche Drittel teilen. Das ist wieder so ein typisch Deutscher Konsenskasperkram.

 

Möglich das DHL keine schlechte PR haben will und das einfach zahlt, bzw. deren Versicherung, die mögliche Selbstbeteiligung tut DHL nicht weh. Tatsache ist aber das die DHL crew nun überhaupt kein Verschulden trifft, die haben den TCAS Befehl ausgeführt.

 

Wie gesagt, das ist Sache von DHL, mit meinem Rechtsempfinden deckt sich das nicht. Der versuch seitens Bashkirian, hier etwas rauszuschlagen mag legitim sein, er ist aber auch dreist und unanständig. So wie der Mord an dem Fluglotsen - zahlt Bashkirian den Hinterbbliebenen etwa eine Entschädigung?

Geschrieben

Moin,

 

Wenn der Fluglotse Mist baut, so wie hier geschehen, ist auch er schuld. Wenn TCAS zum Einsatz kommt, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, das sollte doch wohl logisch sein.

Was das mit dem Mord an dem Fluglotsen zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.

 

Es geht ja nicht um die Alleinschuld, aber den Untersuchungsberichten zu Folge, hat auch die Bashkirian-Besatzung Fehler gemacht (Umgang mit TCAS).

In der Luftfahrt passieren nur dann Unfälle, wenn mehrere Fehler gemacht werden. Ein alleiniger Fehler löst i.A. keinen Unfall aus, da es mehrere Absicherungen gibt.

Eine interessante Frage ergibt sich aber daraus, wie man damit umgeht, dass in einem Land A bestimmte Regeln gelten (hier Umgang mit TCAS), in einem anderen Land B andere Regeln gelten, aber ein Flugzeug des Landes B sich im Luftraum des Landes A befindet. Wie sieht jetzt die Verantwortung bzgl der Regeln aus.

 

Die Aussage mit dem Mord zielt auf folgendes ab: Die Bashkirian trägt in keinster Weise eine Verantwortung für den Mord, deshalb wäre es auch unpassend, sie dafür zur Rechenschaft zu ziehen oder Schadensersatz zu fordern.

Genauso ist die DHL für das Unglück nicht verantwortlich, weshalb es eigentlich nicht gerechtfertigt ist, sie in finanzielle Verantwortung zu nehmen. Trotzdem wird es versucht bzw. ist die DHL dazu bereit.

 

Ob dies ein passender Vergleich ist, sei dahingestellt.

 

Grüße, Carsten

Geschrieben

Ich grübel hier nun warum die BRD dafür aufkommen soll, das Unglück ereignete sich im Luftraum der von Skyguide kontrolliert wurde, die Maschinen sind lediglich in Deutschland zu Boden gegangen. Obendrein hat die DFS noch auf allen Leitungen versucht Zürich über die Gefahr zu informieren.

 

Wenn jemand hier zahlen muss dann Bashkirian Airlines und Skyguide.

Geschrieben

Die interessante juristische Frage dabei ist, dass Skyguide den Luftraum über deutschem Gebiet kontrolliert hat, d.h. deutsche hoheitliche Aufgaben übernommen hat. Die Vereinbarungen dazu waren wohl wenig offiziell und historisch bedingt nach dem Motte haben wir schon immer so gemacht.

Insofern muss sich die Bundesrepublik Deutschland einen Fehler von Skyguide möglicherweise anrechnen lassen. Im dümmsten Fall stellt das Gericht fest, dass Skyguide gar nicht die Erlaubnis hatte den Luftraum zu regeln, bzw. die BRD Skyguide hätte kontrollieren lassen müssen, z.B. durch die DFS.

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