Tecko747 Geschrieben 8. Juni 2006 Melden Geschrieben 8. Juni 2006 Also können wir zusammenfassend die Frage stellen: Ist ein technischer Defekt höhere Gewalt? Gibts dazu schon Gerichtsurteile?
DAP Geschrieben 8. Juni 2006 Melden Geschrieben 8. Juni 2006 (ist ja auch egal ob du wirklich einen Anwalt dafür beauftragen würdest). Du glaubst doch nicht im Ernst, daß die Drohung mit einem Anwalt auf irgendeinen Carrier Eindruck macht. Vor allem Dein Klammerzusatz ist auf Anbieterseite wohlbekannt: da gibts doch was mit der Beißhemmung bellender Hunde...
Jetblue320 Geschrieben 8. Juni 2006 Melden Geschrieben 8. Juni 2006 Einen technischen Defekt als höhere Gewalt zu bezeichnen ist wohl nur in wenigen Fällen möglich. Wenn z.B. Vögel in die Triebwerke krachen oder Hagelschlag oder Blitze die Maschinen bzw. deren System beschädigen. So ziemlich alles andere ist normaler Verschleiß. jetblue320
DAP Geschrieben 8. Juni 2006 Melden Geschrieben 8. Juni 2006 @Flugsüchtig: Schwache Beweisführung. Das ist kein Urteil. Deine Google-Suche hat Dir sicherlich auch diesen Treffer ausgeworfen: Als „höhere Gewalt“ gelten etwa miserables Wetter oder ein technischer Defekt. Quelle So weit ich es überblicke gibt es auch noch keine dahingehende Entscheidung, lasse mich aber gerne belehren. Höhere Gewalt ist nach allgemeiner Definition ein unabwendbares Ereignis, ein technical wird nur in den seltensten Fällen drunterfallen. Solange es keine höherinstanzliche Entscheidung (OLG, BGH, vielleicht sogar EuGH zur Richtlinienauslegung) gibt, werden die Carrier sich immer darauf zurückziehen, sie träfe keine "Schuld", wie hier auch AB. Fazit: beißen statt bellen. Auch hier im Forum.
DAP Geschrieben 8. Juni 2006 Melden Geschrieben 8. Juni 2006 Kann sich mal jemand die Mühe machen ein Urteil zu finden? Schon lange gemacht.
DAP Geschrieben 8. Juni 2006 Melden Geschrieben 8. Juni 2006 So weit ich es überblicke gibt es auch noch keine dahingehende Entscheidung.
Gast Geschrieben 8. Juni 2006 Melden Geschrieben 8. Juni 2006 Vielleicht noch mein Senf dazu: 1. Dass Air Berlin sooooo schnell Geld überweist, ist für dieses Unternehmen alles andere als typisch. Es ist außergewöhnlich. Naaa, wo deutet das wohl drauf hin? Richtig: Man weiß, dass man im Unrecht ist. Und so soll die Sache aus der Welt geschaffen werden. Und nun wollen wir mal raten, wieviel Paxe drauf eingehen werden? 99,9 Prozent vielleicht? 2. 50 Euro sind für AB ebenfalls ungewöhnlich viel. Gemeinhin versuchen sie es mit 25 Euro. :) 3. Vielleicht geht es auch ohne Anwalt. Ruf doch bitte mal Deine örtliche Verbraucherzentrale an und schildere den Fall. Die sollten Dir eventuell auch helfen können. Nicht mailen - die ertrinken in den Fluten an Zeug und reagieren zu langsam oder gar nicht. 4. Du könntest auch mal ganz nett und scheinbar naiv beim Luftfahrtbundesamt anrufen und den Fall schildern und fragen, was Du tun kannst. Sie sind die Durchsetzungsbehörde für diese Fälle. 5. Rechtsschutz? Dann bitte wirklich zum Anwalt und es mal duchfechten. Es wäre nicht nur mir ein Anliegen. Aber zu 99,99 Prozent wird AB vorher einknicken. 6. Du solltest in der Tat drüber nachdenken, was ein Anwalt kostet. Das kann in dem Fall nicht die Welt sein: Geringer Streitwert etc. Dann kannst Du überlegen ob Du Deine 50 Euro plux X verballerst oder 250 Euro plus Anwaltskosten rausholst. Ich finde immer, wer sich als Airline so unfair verhält, hat es nicht besser verdient. Insofern: DAP hat recht: Beißen statt bellen - sie wollen es leider (!) alle so. PS: Wieso war noch keiner dieser gewissen Leute hier und hat geschrieben, dass AB doch so kulant war und man nicht so hohe Ansprüche haben soll und dass man doch erstmal bei FR schauen soll wie es da zugeht... :)
Gast Geschrieben 8. Juni 2006 Melden Geschrieben 8. Juni 2006 "Es gehört nicht zu unserem Geschäftsinterrese sich in jedem Fall auf's juristische Parkett zu begeben" Das ist niedlich.
adima Geschrieben 9. Juni 2006 Melden Geschrieben 9. Juni 2006 Ein doch ganz spannender Fall. Ich finde es auch erstaunlich, dass hier die AB sofort 50€ überwiesen hat, meist dauert das länger. ich kenne aber auch Fälle von Bekannten, wo sie noch kulanter waren und sehr schnell das Drei -oder Vierfache überwiesen haben- im übrigen ohne jegliche Drohungen. Ist auf alle Fälle anständig von der AB und spricht sehr für die Air Berlin. Ich würde mir überlegen, ob es im genannten Fall- zumal das ganze ja wirklich harmlos ist- nötig ist bzw. sich lohnt einen Anwalt zu nehmen, der ja auch mal schnell 300€ oder mehr kostet. Ausserdem: Was ist, wenn man dann verliert? Zahlt das dann einfach die Fluglinie? Kann ich mir nicht denken.Es sei denn, man formuliert das ganze sehr geschickt. Finde sonst auch Oles Idee mit der Verbraucherzentrale ganz gut, allerdings hatte ich schon ( leider) die Erfahrung machen müssen, dass die nicht auf allen Geschäftfeldern so firm sind ( z:B bei Handyabzocke und Dialergeschichten)
Gast Geschrieben 9. Juni 2006 Melden Geschrieben 9. Juni 2006 allerdings hatte ich schon ( leider) die Erfahrung machen müssen, dass die nicht auf allen Geschäftfeldern so firm sind ( z:B bei Handyabzocke und Dialergeschichten) Das ist leider wahr. Ein Anwalt kostet allerdings in einem Fall wie diesen normalerweise keine 300 Euro. Zu verlieren gibt es auch nichts, wenn man nicht klagt. Es wird aus meiner Sicht ausreichen, wenn ein Anwalt ein Schreiben aufsetzt und AB zuschickt. Allenfalls wird er die Sache noch ein zweites Mal untermauern müssen.
sammler75 Geschrieben 9. Juni 2006 Melden Geschrieben 9. Juni 2006 Der erste Punkt der anwaltlichen Beratung sollte diejenige über die eigenen Kosten sein, zumindest auf Nachfrage. Man kann natürlich auch in den Streitwerttabellen nachsehen. 300,00 € ist der kleinste Gebührensprung, also erst ab 300,01 € wird es teurer. Aber leider hat unser Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit das anwaltliche Gebührenrecht zu einem undurchschaubaren Gebiet gemacht, und folglich wird ein x,x-facher Satz fällig. Gericht ist übrigens recht günstig: 75 € oder so (3 Gebühren) und 2/3 davon gibt es zurück, wenn es zu keiner Entscheidung kommt (Vergleich, Rücknahme). Aber nicht vergessen: Wenn man verliert, zahlt man die Kosten des Gegners, und dazu gehören oftmals gepfefferte Reisekosten für die gegnerischen Anwälte. Also ohne Rechtsschutz würde ich mich da nicht so einfach 'rantrauen. Und aufgepaßt: Bei Streitwert bis 600,00 € kann es auch zu einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kommen, und das geht manchmal richtig schnell. Da heißt es, alles Wichtige gleich in die Klage zu packen, und auch da ist anwaltlicher Rat hilfreich. Auch Verbraucherzentralen nehmen oft (kleinere) Gebühren, muß man dann auch mal gegenrechnen, denn dafür zahlt die Rechtsschutz nicht.
Gast Geschrieben 10. Juni 2006 Melden Geschrieben 10. Juni 2006 Ich habe mal unter "EZY lässt Paxe in Prag stehen" was dazu geschrieben, wie es aus meiner Erfahrung in der Regel läuft. Letztlich muss es jeder selbst wissen und wird jeder selbst seine eigenen Erfahrungen haben/gemacht haben. Ich würde in diesem Fall hier nicht nachgeben, es sei denn AB hätte sich rührend und nett um einen gekümmert.
monsterl Geschrieben 22. Juni 2007 Melden Geschrieben 22. Juni 2007 Und wie ist es jetzt ausgegangen? 50€ behalten oder zum Anwalt gegangen?
Snappy Geschrieben 23. Juni 2007 Autor Melden Geschrieben 23. Juni 2007 Hab es bei den 50 Euro belassen... war ja mehr als die beiden Flüge zusammen gekostet haben.
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