Zum Inhalt springen
airliners.de

Ärger mit Traveloverland


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi!

 

Ich wollte Euch mal ein kleines Problem Schidern, das ich mit dem o.g. Online-Reisebüro habe, vll. hat jemand vom Fach eine Lösungsidee, oder jemand kann die Rechtslage darlegen.

 

Ich habe letzte Woche über die Homepage von Traveloverland folgende Reise gebucht:

 

Reiseveranstalter TUI

1 Woche für Drei Erwachsene Personen in einer Familiensuite (zwei Schlafzimmer) All Inclusive im 4 1/2 Sterne Hotel

Iberotel Makadi Saraya Resort & Pharao Club in Hurghada, Flug mit HF nach HRG = 30 Minuten Transfer.

09.01.07 - 16.01.06

Preis: 354 EUR

den selben Preis gabs bei Zeitpunkt der Buchung direkt bei TUI,

 

Ich habe die Reise gebucht und per Email eine Bestätigung bekommen (Hiermit bestätigen wir wie folgt....) Alles richtig, Flug, Hotel etc.

 

Jetzt bekomme ich heute per Post die Rechnung und da steht als Hotel das

4 Sterne Hotel Iberotel Samaya in Marsa Alam mit den o.g. Leistungen aber der Transfer 3 Stunden von HRG aus......

 

Das wollen wir auf keinen Fall, also bei der Hotline angerufen und Problem geschildert, Fazit: Datenbank Fehler, die Hotels wurden aufgrund des fast gleichen Namen falsch verlinkt, unser gewünschtes Hotel würde 396 EUR kosten allerdings HP und im DP !!!! Keinerlei Kulanzangebot etc.

 

Was meint Ihr zur Rechtslage? Ist der abgeschlossene Vertrag nichtig wegen Irrtum, oder kann ich auf Buchung der bestätigten Reise bestehen, und das Reisebüro/TUI muss die Differenz selbst erstatten, da ich nichts für den Datenbank fehler kann?! der Fehler war auch bei TUI.de und ist dort mittlerweile behoben!

 

Meiner Rechtsauffassung sehe ich das so:

Angebot wurde im Internet gemacht und offentsichtlich nicht richtig geprüft

Ich habe das Angebot angenommen

Ich habe eine Bestätigung bekommen = Vertrag

(vorbehaltlich der pünktlichen Anzahlung von mir)

 

Sonst könnte ja mit billigen Preisen geworben werden und dann im Nachhinein einfach erhöht werden, in der Hoffnung der Kunde zahlt das schon.....

 

Gruss

Christian

Geschrieben

Das ist alles was drinsteht:

 

2.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt TO den Eingang des Auftrags auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Der Kunde erhält in der Regel eine der endgültigen Buchung vorausgehende sog. vorläufige Buchungsbestätigung.

 

Ich habe eine Eingangsbestätigung bekommen, und einige Stunden Später die besagte Email, in der nur das Wort "bestätigen" auftauht, also Verbindlich, aber wie so oft sind AGBs auch Auslegungssache....

 

In Verbindung bin ich ja mit denen, sagen nur entweder mehr zahlen oder storno....was ich beides nicht möchte!

Geschrieben
Sehr geehrter Herr ,

 

 

wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub über

Travel Overland gebucht haben.

 

Hiermit bestätigen wir Ihnen folgende Reise:

 

 

-----------------------------------------------

Veranstalter: TUI

Teilnehmer: (Anzahl: 3)

HERR H

FRAU O

FRAU R

 

 

Reiseziel: Ägypten

Zeitraum: 09.01.07 - 16.01.07

Abflughafen: Frankfurt

Voraussichtliche Flugdaten mit Hapagfly:

Hinflug: 11:40-17:10 HF2241

Rückflug: 17:55-23:25 über Sharm el Sheikh HF2242

Änderungen vorbehaltlich!

 

Ort: Hurghada

Hotel: Iberotel Makadi Saraya Resort & Pharao Club

Unterbr, Verpfl: SUITE/AI

 

Gesamtpreis:

EUR 1062,00 für 3 Personen

(inkl. Sicherheitsgebühr und Flughafenzuschlag)

 

Bei Pauschalangeboten sind die Transfers

(Flughafen-Hotel-Flughafen) grundsätzlich im Preis enthalten

(mit Ausnahme von Städtereisen).

 

>>>

Zusätzlich haben wir wie gewünscht eine Reiserücktrittskostenversicherung für 51,00 EUR für Sie abgeschlossen.

>>>

 

Ihre Rechnung erhalten Sie in den nächsten Tagen und die Reiseunterlagen werden Ihnen ca. 10 Tage vor Abflug per Post zugesandt.

 

Die Unterlagen erhalten Sie ca. 10 Tage vor Abflug an folgende Adresse versandt:

xxx

 

Bitte beachten Sie die jeweiligen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen

selbst verantwortlich.

Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft

andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.

 

Wir wünschen Ihnen einen interessanten und erholsamen

Urlaub und würden uns freuen, Sie bald wieder bei

Travel Overland begrüßen zu dürfen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

 

Ihr Travel Overland Service-Team

 

Und in dieser Mail steht ja auch das ich die Rechnung in den nächssten Tagen bekommen werde --> was ja heute der Fall war auch da ist nicht von Buchungsbestätigung die Rede, sonder lediglich "Rechnung" d.h. die Email oben muss die Besttigung sein!

Geschrieben

Rechtschutzversichert?

 

Anwaltliches Schreiben und ordentliche Drohung (auch wenn nicht durchsetzbar: Schadenersatz bei Nichterfüllung) etc.! Und natürlich Prozessbereitschaft signalisieren.

 

Allerdings ist der Streitwert... nun ja, nicht so attraktiv...

Geschrieben

Aus eigener Erfahrung... besser Anwalt und mit Kanonen schiessen.

 

Leider leider muss dieser Berufstand (und die Gerichte) beschäftigt werden.

Geschrieben

Sehe es auch so, da Du eine Bestätigung bekommen hast, ist ein gültiger Kaufvertrag (oder Dienstvertrag, k.A.) zustande gekommen.

 

Für den Datenbankfehler kannst Du sowieso nichts, aber das ist auch nicht maßgeblich. Da das gewünschte Hotel ja auch nicht deutlich teuerer ist, ist der Vertrag auch nicht nichtig (es wäre etwas anderes, wenn da jetzt 35,50 EUR als Preis für eine Woche hinterlget gewesen wären - da hättest Du ja als Kunde merken müssen, dass der Preis ein Irrtum sein muss).

 

Wie beschrieben, noch einmal darauf bestehen, dass Du darauf bestehst und fertig. Ansonsten zum Anwalt gehen.

Geschrieben

Eine berechtigte Irrtumsanfechtung führt grundsäztlich zur rückwirkenden Vertragsauflösung; eine einseitige Hotelumbuchung durch den Veranstalter geht nicht (es sei denn, im Kleingedruckten ist *wirksam* ein Leistungsänderungsvorbehalt drin und die Mitteilung ist als Vorbehaltsausübung auszulegen, unwahrscheinlich).

 

Da stecken dann noch weitere kleinere (Buchungsbestätigung vom Reisevermittler?) und größere Problemchen drin (beschränkter Vertrauensschadenersatz vs. größerer Schadenersatz aus cic?).

 

Daher mit Rechtsschutz ab zum Anwalt mit den dann üblichen Anspruchsstellungen. Allerdings solltest Du es schon als Erfolg verbuchen, wenn sich TUI bewegt und Euch zeithnah (der Urlaub steht ja noch an) etwas entgegenkommt.

 

Edit:

Ach so, Anspruchsgegner ist der Reiseveranstalter, es sei denn, Traveloverland hat den Verlinkungsfehler verbockt...

Geschrieben
Aus eigener Erfahrung... besser Anwalt und mit Kanonen schiessen.

 

Das ist in ähnlichen Fällen - leider - auch meine Erfahrung. Man macht das ja nicht, weil man so ein fieser Mensch ist. Sondern weil man nur so weiter kommt in diesen Dingen. *seufz

Geschrieben

Die härteste (vergleichbare) Geschichte hat mir erst letzten Freitag die Imbiss-Verkäuferin meines Vertrauens erzählt.

Die hatte bereits im Januar im Reisebüro eine 14tägige Reise nach Bulgarien gebucht. Vor ein paar Tagen kamen dann die Reiseunterlagen (von Alltours, das hat sie immer wieder erwähnt; war echt sauer die Gute). Und statt zwei vollen Wochen geht es jetzt nur für zehn Tage in den Süden. Angeblich war der Flug überbucht (im Januar gebucht!) und es täte ihnen leid etc. und sie seien nun vier Tage später in der Maschine etc. Die Preisdifferenz (fehlende Hotelübernachtungen) wurde natürlich erstattet...

Also, die Gute ist nun so ein Fall über den sich die Veranstalter freuen dürften. Sie hat natürlich im Reisebüro angerufen, dort hat man am Telefon mit den Achseln gezuckt. Rechtschutzversicherung hat sie sicher auch nicht... und sie wird es resigniert annehmen "na ja, wir haben ja die zehn Tage."

Geschrieben

"Ohne meine Alltours sag ich nichts..."

 

Wieso macht das Reisebüro nicht Dampf bei dem Plunderladen in Duisburg? Das brauch man sich nicht von Willis Truppe nicht bieten lassen!

 

Schlussendlich ist wieder das Reisebüro schuld, der Kunde bucht irgendwann wieder wegen dem Preis bei Alltours, aber dann beim anderen Reisebüro oder im Netz...

Geschrieben

In dem Fall muss sich das RSB nicht wundern wenn der KD demnächst woanders bucht, nur buchen kann man überall, bisschen hlfen oder beraten sollte man dann schon.

Geschrieben

Möchte hier allerdings auch mal was ermutingendes Beitragen:

 

Anfang des Jahres gab es ja das FTI-"Angebot" 14 Tage Portugal im 4 Sterne Hotel in den Sommerferien im Dreibettzimmer für EUR 103 pro Person. Habe gleich zugeschlagen und 6 Personen eingebucht.

 

Habe dann die folgenden Bestätigungen seitens FTI erhalten:

- 2 x Bestätigung auf dem Screen

- 2 x Bestätiggung per Email

- 2 x Telefonische Buchungsbestätigung inklusive Flugvefügbarkeitskontrolle

- 2 x Schriftliche Buchungsbestätigung

 

2 Tage nach Eingang der letzten Bestätigung dann der Widerruf von FTI wegen Erklärungsirrtum. Habe daraufhin Empfang bestätigt und darauf hingewiesen, dass die Reise insgesamt 8x bestätigt wurde und dass FTI für die Aufwendungen von mir und meiner Familie ja gemäss HGB aufkommen müssten. Diese waren natürlich sehr hoch, da ich meine ganze Familie koordinieren musste. Mein Angebot bestand aus 3 Teilen: Entweder alle fliegen zum gebuchten Preis, meine Partnerin und ich fliegen zum gebuchten Preis oder FTI storniert und ist ersatzpflichtig. Frist gesetzt und gewartet...

 

Innerhalb der Frist wurde mir eine Rechnung und Zahlungsaufforderung über den korrkten Preis vonn mehr als 6000 EUR übermittelt, auf diese habe ich nicht reagiert!

 

Einen Tag vor Ablauf kam dann ein Schreiben der Rechtsabteilung, dass man meine Partnerin und mich zum Preis von EUR 103 / Person fliegen lässt!

 

Fazit meierseits: Es muss nicht immer gleich zum Anwalt gehen. Errorfares machen Spass, aber es sollte auch Spass bleiben. Wenn es klappt gut, wenn nicht egal...

 

In diesem Sinne: Viel GLÜCK!

 

Gruss topper

 

P.S. Habe verstanden, dass es hier um keinen Errorfare geht!

 

P.P.S. Sorry for being OT

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

mal eine frage ... reine interessensfrage ... wenn man nun bei anbietern wie travel overland z.b. einen flug bucht, nur einen return flug, keine hotels und nichts ... gibt es da auch sowas wie ein widerrufsrecht gemäß fernabsatzgesetz? wenn ja, wie lange?

Geschrieben

gar nicht, es gibt ja auch ein neues gerichtsurteil zum thema internetbuchungen. gebucht ist gebucht auch wenn man sich vertan hat, das ist das risiko bei internetbuchungen wenn man auf die beratung im Reisebüro verzichtet. in der regel lassen die airlines einen kostenfreien storno innerhalb von 24h stunden zu, aber das war es dann auch.

Geschrieben
gar nicht, es gibt ja auch ein neues gerichtsurteil zum thema internetbuchungen. gebucht ist gebucht auch wenn man sich vertan hat, das ist das risiko bei internetbuchungen wenn man auf die beratung im Reisebüro verzichtet. in der regel lassen die airlines einen kostenfreien storno innerhalb von 24h stunden zu, aber das war es dann auch.

Nö, den Irrtum kannst Du dennoch erklären. Jedoch muss dieses unverzüglich nach Feststellung erfolgen. Wie bei jedem Vertrag.

 

Was es nicht gibt, sind die 14 Tage Widerruf.

Geschrieben

das gericht hat aber anders entschieden, gebucht ist gebucht. wenn ich hier erstmal was reinsetze und auf antworten warte, wird es wohl auch ausserhalb der 24h stunden sein.

Geschrieben

Nachdem dieser über 2 Jahre alter Thread wieder hochgeholt wurde, würde mich doch interessieren, wie der "Fall" von ChrisMHG damals ausgegangen ist. Ist TO euch noch entgegengekommen?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...