Zum Inhalt springen
airliners.de

Neues Urteil zum Verhalten von Billigfliegern bei Störungen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ist ja offensichtlich ein Urteil, das einen Sachverhalt beurteilt, der zeitlich vor Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung Flugpassagierrechte liegt. Die Rechte von Passagieren sind jetzt jetzt in solchen Fällen weitgehend reregelt.

Geschrieben

Das Urteil ist auf Grund einer Klage aus dem Jahre 2005 gefällt worden. Die Kundenrechte waren da schon fast das ganze Jahr - nämlich seit 17.02. - in der EU-Verordung geregelt - nur einzelne LCC kümmern sich bis heute nicht um die Kundenrechte !

 

Manchmal denke ich in diesem Forum sind viele Texte von Leuten, die Verbraucherrechte gegenüber Fluggesellschaften aus Liebe zur Luftfahrt klein reden.....

Lies mal hier -

http://www.tritthart.net/easyjet.htm

 

und das war lange nach Inkrafttreten der

http://europa.eu/eur-lex/pri/de/oj/dat/200...7de00010007.pdf

Geschrieben

Nein, @ulimaus, du hast das nicht richtig verstanden.

 

Mag sein, dass die erstinstanzliche Klage aus dem Jahr 2005 ist, wobei ich angesichts der langen Zeiten zwischen Klage und Urteil eher annehmen würde, dass die Klage 2004 eingereicht wurde. Das Aktenzeichen hilft leider nicht wirklich weiter, weil es ja nur das Revisionsverfahren betrifft.

 

Spielt aber keine Rolle: Der fragliche Rückflug fand im MÄRZ 2004 statt. Zu diesem Zeitpunkt galt die EU-Verordnung eben noch nicht!! Und nur auf dieser Rechtsgrundlage hatten die Gerichte zu entscheiden.

 

Damals war die Rechtslage in solchen Fällen durchaus noch unklar. Das hat sich allerdings durch die EU-Verordnung entscheidend geändert. In sofern stimmt der Artikel wie auch viele andere Artikel zum gleichen Thema nicht, weil diese suggerieren, hier hätte ein hohes Gericht quasi Recht für die Gegenwart geschaffen. Interessant ist das Urteil jedoch nur für Passagiere, die noch Ansprüche aus der Zeit VOR der EU-Verordnung haben.

 

Eine ganz andere Frage ist, ob sich alle Fluggesellschaften immer nach geltendem Recht verhalten. Das tun viele ganz gewiss nicht - darüber bestehen hier im Forum auch keine Zweifel. Der Fluggast hat in diesem Fall die Möglichkeit, sich bei den in der Verordnung genannten Stellen zu beschweren.

 

Es liegt an ihm, hartnäckig zu bleiben und auf sein Recht zu bestehen. Auf eine Klage werden es die Fluggesellschaften angesichts der nunmehr eindeutigen Rechtslage im Zweifel nicht ankommen lassen. Nur, wer klagt schon angesichts der meist nur geringen Beträge, um die es geht? Und darauf mag die eine oder andere Fluggesellschaft spekulieren.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...