Jörg Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Mich würde mal interessieren, welche Auflagen erfüllt werden müssen, um einen eigenen Sonderlandeplaz errichten zu dürfen. Das heisst nur ich, mit meiner eigenen Maschnine dürfte starten und landen. Keine 3. Kennt jemand Zulassungsvoraussetzungen, Dinge die beachtet werden müssen etc. Welche Gesetze Regeln das ganze?
hinzundkunz Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 § 6 - 10 LuftVG bei einem Flugplatz eventuell Planfeststellung bzw. Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtrbehörde mit Betiligung Träger öffentlicher Belange Dann kommst drauf an mit was du dort fliegen willst.... Wen du nur ein paarmal im jahr mit einem UL dort fliegen willst, reciht eventuelle eine Sonderaußenlandegenehmigung, die aber nur befristet und im Prinzip jederzeit widerrufbar ist.... eventuell Einrichtung Bauschutzbereich, Hinderniserfassung erzähl erstmal was du genau willst! dann erzähl ich dir mehr!
Jörg Geschrieben 2. Juli 2006 Autor Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Moin Moin FL, möchte Dir kurz die Gegend schildern bzw. den Flugbetrieb schildern. Das ganze liegt nördlich von Aurich / Niedersachsen. Freies Feld, kein Wohngebiet in näherer Umgebung, keine Windräder o.ä. Täglicher Flugbetrieb mit kleinerem Gerät auf die Inseln. Das heisst C 172, C 206 T o.ä. 1000 m lange Grasspiste wäre meine Vorstellung. Baulich sollte eine kleines Häuschen/Container drin sein. Solltest Du weitere Infos brauchen, werde ich Dir diese schreiben.
PilotMS2 Geschrieben 3. Juli 2006 Melden Geschrieben 3. Juli 2006 Die zuständige Luftfahrtbehörde müsste dir Auskunft geben können. Im Fliegermagazin war vor einiger Zeit ein Bericht über jemanden, der mit seinem UL in Bayern vor seiner Haustüre startet. Er hatte eine "Kämpfe" mit den Behörden bis es gestattet wurde.
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