Jörg Geschrieben 24. Juli 2006 Melden Geschrieben 24. Juli 2006 Mich interessiert, wann ich ein Luftfahrtunternehmen Luftreederei bezeichnen darf. Als Beispiel sei hier die deutsche Luftreederei genannt. Reederei stammend aus der Seefahrt ist ja auch eine Rechtsfrom! Vielleicht weiß ja jemand mehr wann sich eine Gesellschaft Luftreederei nenn darf.
kingair9 Geschrieben 24. Juli 2006 Melden Geschrieben 24. Juli 2006 Wo soll denn "Reederei" eine Rechtsform sein??? Rechtsformen sind GmbH, KG, OHG etc. Wie Du ein Unternehmen nennst, ist (sofern der Begriff nicht geschützt ist) komplett Dir überlassen. Vor allem dann, wenn der eventuell in der heutigen Zeit etwas irreführende Begriff mal der Wahrheit entsprach. Luftreederei kommt noch aus den Anfangszeiten, so wie viele andere Begriffe ist das halt nicht mehr modern. Oder müßte sich Hapag Lloyd jetzt umbenennen, weil die halt nicht mehr Pakete zwischen Hamburg und Amerika fahren???
iai-kfir Geschrieben 24. Juli 2006 Melden Geschrieben 24. Juli 2006 wieso diese etwas antiqierte bezeichnung? wieso jemanden unnötig verwirren? eine reederei sollte was mit wasser und seefahrt zu tun haben und eine airline mit luft! so weiss jeder bescheid!
Jörg Geschrieben 24. Juli 2006 Autor Melden Geschrieben 24. Juli 2006 @ Kingair, Die Reederei ist eine Gesellschaftsform im Seerecht, ein Zusammenschluss mehrerer Personen, Mitreeder genannt, die ein ihnen zu bestimmten Teilen gehörendes Schiff zur Geldgewinnung durch Seefahrt auf gemeinsame Rechnung verwenden. Reederei (Recht) als Rechtsform nach dem Seerecht !
kingair9 Geschrieben 24. Juli 2006 Melden Geschrieben 24. Juli 2006 @ Jörg: Sorry, das liest Du falsch, der § dient lediglich der Bestimmung des Begriffes. § 489 (1) Wird von mehreren Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerb durch die Seefahrt für gemeinschaftliche Rechnung verwendet, so besteht eine Reederei Das sagt aber noch lange nichts aus, ob die Reederei als "Rechtsform" eine AG, eine GBR oder eine GmbH ist. Und darum ging es mir. "Reederei" ist KEINE Rechtsform. "Reederei" im obigen und auch im geläufigen Sinne ist die Bezeichnung der Tätigkeit, vergleichbar mit einer "Klempnerei". Auch diese kann als Rechtsform dann wieder alles mögliuche sein. Wenn Du noch mehr wissen willst- ich habe mein kleines rotes Seehandels-Gesetzbuch aufgeschlagen hier auf dem Tisch liegen...
Jörg Geschrieben 24. Juli 2006 Autor Melden Geschrieben 24. Juli 2006 ...Ich füge mich Deinem fundierten, kaufmännischen Wissen - das kleine, rote Büchlein hat mich schlussentlich überzeugt :)
Sickbag Geschrieben 24. Juli 2006 Melden Geschrieben 24. Juli 2006 Ich bezeichnete die Reederei gemaess 489 HGB eher als Sonderform der GbR, nicht als eigenstaendige Rechtsform.
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