Research Geschrieben 27. Juli 2006 Melden Geschrieben 27. Juli 2006 Tja problem ist nur, dass man dann heute nix mehr genehmigen kann! Das stimmt nicht, die Erweiterung von CGN wurde vor ein paar Wochen genehmigt. Das Landeswirtschaftsministerium hat lediglich ihrerseits die Erweiterung des Flughafens Köln/Bonn "in Aussicht gestellt". Das bedeutet nicht automatisch, dass das Planfeststellungsverfahren erfolgreich verlaufen muss, (klagefreudige) Anwohner und Naturschützer dürften sicherlich auch im Fall der Fälle mit entsprechenden Aktivitäten aufwarten, um den Ausbau zu verhindern usw. Dass ein solcher Beschluss eines Resorts der Landesregierung nicht zwingend reibungslos umgesetzt werden kann, sieht man ja an der hiesigen Diskussion..... Du setzt voraus, dass für die Erweiterungsfläche Nord in CGN ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist. Das ist nicht der Fall. Terminal 2, Vorfeld D, die Erweiterung der Fracht... dieses alles wurde ohne Planfeststellungsverfahren gemacht. Nebenbei bemerkt ist der gesamte Flughafen nicht planfestgestellt.
Research Geschrieben 27. Juli 2006 Melden Geschrieben 27. Juli 2006 Ich habe mich ein wenig mit dem Planverfahren beschäftigt, habe meine Recherche aber bei weitem noch nicht abgeschlossen. Ich bin auch kein Jurist, deshalb sollte man meine Aussagen nicht als "in Stein gemeißelt" betrachten. Im übrigen bin ich sehr offen für Kritik und Ergänzungen, da es meiner Recherche nur dienlich ist (-: Laut §71LuftVG gilt für Flughäfen, die vor dem 31.12.1958 angelegt und betrieben wurden, dass sie als genehmigt und sofern sie einer Planfeststellung bedurften, als Plan festgestellt. Laut BVerwG 4. Senat, vom 26. Februar 2004 (- 4 B 95/03 -) gilt zudem: Die Planfeststellungsfiktion des § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG erfasst auch Flugplätze, die bis zum 31. Dezember 1958 genehmigt, aber erst danach baulich hergestellt worden sind (hier: Hauptstart- und -landebahn des Flughafens Köln/Bonn). Somit ist CGN zwar Plan festgestellt, aber ein Verfahren hat es nicht gegeben. Ein wenig zu dieser Geschichte steht auch hier: http://www.wahner-heide.com/home/GESCHICHT...hner+Flughafens Wobei die Seite mit großer Vorsicht zu genießen ist. Wenn man den Bericht liest, stellt man sofort fest, warum.
JoFMO Geschrieben 27. Juli 2006 Melden Geschrieben 27. Juli 2006 Gelöscht, da war jemand schneller (und vor allem viel genauer) als ich ;)
Research Geschrieben 31. Juli 2006 Melden Geschrieben 31. Juli 2006 So wie ich das Urteil verstehe, ist das entscheidende Kriterium die Kapazität des S-/L-Bahnsystems, da es die Anzahl der Flugbewegungen und somit die Betroffenheit der Menschen in der Region festlegt. Und da ist in Köln in den 40 Jahren nichts passiert; die Kapazität ist konstant geblieben und Plan festgestellt. Deshalb ist für Erweiterungen an Gebäuden und Vorfeldern auch kein neues Planfeststellungsverfahren notwendig, da sie auf dieses Kapazitätskriterium keinen Einfluss haben. Wie es jedoch mit dem Areal Nord aussieht, welches außerhalb des Flughafengeländes liegt, ist abzuwarten. Schließlich sind hier die Umweltwirkungen nicht unbeträchtlich und zu einem Planfeststellungsverfahren gehört ja auch immer eine Umweltverträglichkeitsstudie. Möglicherweise reicht dafür auch nur ein Raumordnungsverfahren, wer weiß das schon.
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.