Bremsklappe Geschrieben 26. August 2006 Melden Geschrieben 26. August 2006 Wie kommt es das bei den Pleiten von Luftreiseveranstaltern oder Carriern Reisende in ihren Urlaubsländern stranden können, dieser sogenannte Sicherungsschein überhaupt erforderlich ist? 1. Zur Betriebsgnehmigung einer Luftverkehrsgesellschaft oder Landegenehmigung für Passagiertransport gehört doch die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, eine Aufgabe der Luftverkehrsbehörde, hier LBA. 2. Verlangen die Carrier nicht von den Bestellern, den Reiseveranstaltern, Vorkasse spätestens zum Abflugszeitpunkt und/oder ein Bankakkreditiv?
mach 2+ Geschrieben 26. August 2006 Melden Geschrieben 26. August 2006 Bei einer "gesteuerten Insolvenz" helfen auch die Absicherungen nicht! Nicht mal bei deutschen Unternehmen. Siehe Insolvenz der AERO LLOYD!
emdebo Geschrieben 26. August 2006 Melden Geschrieben 26. August 2006 Der von Dir angesprochene "Sicherungsschein" gilt nur im Zusammenhang mit einer gebuchten Pauschalreise. Beim Zusammenbruch ener Airline sind bereits bezahlte Flug-Einzelbuchungen normalerweise nicht mehr nutzbar - das Geld ist weg. Aber auch der Sicherungsschein schützt nicht bei betrügerischer Absicht. Fälschungen kommen immer wieder vor. Renommierte Reiseveranstalter könnten sich dieses Papier schenken, Kriminelle finden trotz vorgespiegelter Sicherheit durch den Sicherungsschein oft einen Weg, an das Kundengeld ohne Gegenleistung zu gelangen.
Bremsklappe Geschrieben 26. August 2006 Autor Melden Geschrieben 26. August 2006 Das war ja die Frage, wieso koennen deutsche Fluglinien trotz der als Genehmigungsvoraussetzung Pleite gehen. Gehoert nicht das zur Aufgabe des LBA Fluglinien technisch UND wirtschaftlich zu ueberpruefen?
mach 2+ Geschrieben 27. August 2006 Melden Geschrieben 27. August 2006 BREMSKLAPPE Auch wenn das LBA die wirtschaftliche Lage einer Airline überprüft und für ok gehalten hat, ist eine "gesteuerte" Insolvenz möglich! Das LBA prüft ja nicht alle zwei Wochen erneut. Und bei geschickten taktieren ist eine Insolvenz über Nacht eingeleitet und mit entsprechender Unterstützung bestimmter Interessensvertreter nicht aufhaltbar! Nimm das doch mal zur Kenntnis! So ist die Marktwirtschaft!
sammler75 Geschrieben 27. August 2006 Melden Geschrieben 27. August 2006 Wenn die Voraussetzungen einer Insolvenz vorliegen, ist das Insolvenzverfahren auch unverzüglich zu beantragen. Insolvenzverschleppung ist strafbar und kommt in der Realität viel häufiger vor als voreilige Insolvenz. Denn bei Unternehmens-Insolvenzen kommt an sich immer ein externer Gutachter zum Einsatz. Die Leute sind oft sehr gut und riechen, wenn etwas nicht stimmt. Und niemand hat als Geschäftsführer gerne in seinem Lebenslauf Insolvenzen stehen.
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