MH744 Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 Meine Eltern sind vor 4 Wochen TFS-CGN im Rahmen einer Pauschalreise mit AB gefolgen, hatten allerdings 16 Stunden Verspätung...und nicht durch höhere Gewalt (das ist ja wichtig)es war ein technischer Defekt, sie haben sich rechtlichen Rat geholt und versuchen jetzt, Schadenersatz durchzuboxen. Air Berlin stellt sich natürlich quer und macht auf ahnungslos. Die Betreuung vor Ort war absolut miserabel, es hat 3 Stunden gedauert, bis Essensgutscheine (7 Euro) ausgeliefert wurden, Abflug sollte um 17:45 Uhr sein, um 00:00 Uhr wurden alle Passagiere in ein Hotel gebracht, obwohl AB schon um 21 Uhr wusste, dass die Maschine noch in CGN mit technischem Defekt steht und daher nicht vor 01:30 Uhr da sein kann. Die AB Mitarbeiter haben sich alle schön verdünnisiert. Das Hotel selbst war eine Frechheit, es gab Paare, die mussten zu zweit in einem 1m Bett schlafen ohne Klimaanlage. Seit diesem Erlebnis ist AB für mich die allerletzte Schrottgesellschaft, schade, dass FR nicht dahin fliegt, dann wüsste ich wenigstens im Vorhinein, dass ich keinen Service vor Ort erwarten kann. Da AB sich wie gesagt dumm stellt wollte ich euch mal fragen, was ihr davon haltet. Gibt es eine reelle Chance, da was zu erreichen?
Gast Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 Verpflegungsgutscheine gibt es erst ab drei Stunden, das ist vollkommen in Ordnung. Mit der Übernachtung hat AB m.E. seine Pflichten erfüllt, allenfalls kann eine Erstattung des Ticketpreises für den Rückflug geprüft werden. Guten Flug künftig mit FR. :)
enet Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 Ganz ehrlich, dass du von einem Vorfall darauf schliesst dass AB eine "Schrottgesellschaft" ist, zeugt nicht gerade von Reife. Man muss auch mal etwas Verständniss bewahren. Es ist sicherlich nicht einfach alles von jetzt auf gleich für 180 Gäste zu organisieren, so ein Zwischenfall kann passieren. Erst recht wenn es sich um einen technischen Defekt handelt! Ich glaube du hättest noch mehr gemeckert wenn der "defekte" Flieger mit den Insassen abgestürtzt wäre. Die Sicherheit geht vor! Meinst du dass AB weiß wie das Hotel ist? Die haben sicherlich nicht jeden Tag Leute in dem Hotel untergebracht, alleine dieser Punkt hat AB viele 1000 Euro gekostet! Die waren sicherlich froh überhaput zu so später Stunde noch ein Hotel mit entsprechend vielen Betten zu finden. Wenn du jetzt auch noch den Vergleich zu FR auftust muss ich nun wirklich den Kopf schütteln, alles und noch mehr haben wollen aber nichts bezahlen. Schon klar.
Gast Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 @enet Einen noch zur Ehrenrettung von MH744: Wenn so etwas passiert, bekleckert sich das Groundhandling im Auftrag der AB oftmals wirklich nicht mit Ruhm. Die verp***en sich wirklich zeitweilig...
kingair9 Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 @enet: 100% zustimmung lieber mh744 - wäre es deinen eltern lieber, sie hätten -sagen wir mal- im nachinein 400 euronen bekommen aber wären sich alleine überlassen worden? was für vorstellungen hast du denn? wir reden da von einer ferieninsel, die im winter immer saison hat. hast du mal für dich auf die schnelle versucht EIN hotelzimmer in einer stark gebuchten stadt zu bekommen? anscheinend nicht. ich finde, ab hat sich gut verhalten.
enet Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 @enet Einen noch zur Ehrenrettung von MH744: Wenn so etwas passiert, bekleckert sich das Groundhandling im Auftrag der AB oftmals wirklich nicht mit Ruhm. Die verp***en sich wirklich zeitweilig... Na logo, sollte nicht so sein, ist aber so. Wenn du im Groundhandling arbeiten würdest, wärst du sicherlich auch total überfordert und hättest auch keine Lust dir das Gemecker anzuhören. Was ist da das einfachste? Sich so lange zurück zu ziehen bis es etwas zu verkünden gibt. Sicherlich nicht fein, aber verständlich.
Marobo Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Ich finde AB hat sich in dem geschilderten Fall doch weitestgehend korrekt verhalten. Dass man sich gerade bei Verspätungen teilweise mehr Informationen wünscht (zumal man sich mitunter sicher sein kann, dass die Leute mehr wissen als sie sagen), ist leider so, trifft aber auf andere Airlines mindestens im gleichen Maße zu wie auf AB. Aber sie haben sich um die Verpflegung und später - als eine größere Verspätung absehbar war - um die Hotelübernachtung gekümmert. Also alles exakt nach den Vorschriften der EU-Verordnung. Das einzige, was man vielleicht nicht angeboten hat, waren die zweit Anrufe, E-Mails etc., die den Fluggästen bei einer Verspätung ab 3 Std. zugestanden hätten. Natürlich bleibt einem die Möglichkeit, Schadensersatz zu erstreiten. Nur muss dafür ein konkreter (monetärer) Schaden eingetreten sein, der auch klar belegbar ist. Wenn beispielsweise durch die Verspätung das Bahnticket (mit Zugbindung) nicht mehr genutzt werden konnte und eine neue Fahrkarte für 100 EUR gekauft werden musste, wäre das ein solcher Schaden. Aber dass man erst am nächsten Tag zurückfliegen konnte bedingt so zunächst einmal keinen Schaden. Etwas besser sieht es hier bei Leuten aus, die eine Pauschalreise gebucht haben. Die können evtl. vom Reiseveranstalter etwas Geld bekommen; das ist aber auch nicht viel.
MH744 Geschrieben 13. September 2006 Autor Melden Geschrieben 13. September 2006 Ich bemängle den Umgang mit den Passagieren vor Ort. Und der war ganz klar nicht in Ordnung...UND, dass sich AB wegen Schadenersatzforderungen quer stellt [MOD: Thread um sachferne Inhalte und persönliche Angriffe bereinigt. Bitte solche Sachen per PN regeln).
Marobo Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 UND, dass sich AB wegen Schadenersatzforderungen quer stellt Welche Schadensersatzansprüche existieren denn Deiner Meinung nach? Wenn AB genauso wenig konkreten Schadensersatzanspruch sieht wie ich, dann kann ich gut verstehen, dass sie sich quer stellen.
sammler75 Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 Habe ich das vom Anfang, vor all den vollkommen sachlichen Teilen der Beiträge, richtig im Kopf: Pauschalreise? Dann ist in erster Linie der Veranstalter Ansprechpartner. Dort gilt aber eine Ausschlußfrist von 4 Wochen. Oftmals ist bei einem seriösen Veranstalter hier ein Betrag von 50-100 € drin, je nach Reisepreis und Attraktivität des Kunden. (finanziell gesehen...) Die Rechte nach der EG-Verordnung gelten natürlich auch direkt gegenüber der Fluggesellschaft. Also: Verpflegung bei einer absehbaren Verspätung (hier) ab 3 Stunden [also nicht: nach drei Stunden gibt es Gutscheine, das ist ein erheblicher Unterschied], 2 Anrufe/Faxe etc., Hotelübernachtung, wenn es Richtung Nacht geht inkl. Transfer, Verpflegung. Ab 5 Stunden muß Erstattung und kostenloser Rückflug zum Abflugort angeboten werden, was aber hier mangels Umsteigen bzw. der Tatsache, daß der Rückflug ja durchgeführt werden sollte, angeboten werden. Zudem kann man natürlich Schadensersatz geltend machen, der durch die Verspätung entsteht (bspw. teurere Bahnfahrkarten, erhöhte Parkgebühren, Verdienstausfall,...) geltend machen.
touchdown99 Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 Habe ich das vom Anfang, vor all den vollkommen sachlichen Teilen der Beiträge, richtig im Kopf: Pauschalreise? Dann ist in erster Linie der Veranstalter Ansprechpartner. Dort gilt aber eine Ausschlußfrist von 4 Wochen. Oftmals ist bei einem seriösen Veranstalter hier ein Betrag von 50-100 € drin, je nach Reisepreis und Attraktivität des Kunden. (finanziell gesehen...) 100 Punkte. Die Konzentrierung auf das Wesentliche hilft.... Bei der Pauschalreise ist Vertragspartner ausschließlich der Reiseveranstalter. Die Airline ist lediglich dessen Erfüllungsgehilfe und steht in keinerlei Rechtsbeziehung zum Reisenden. In diesem Fall kann man von der Airline nur Ausgleichsleistungen im Sinne der VO 261/2004 beanspruchen und bei Verspätung nur Leistungen nach Art. 8 und 9 beanspruchen. That's it. Die entsprechenden Leistungen hat Air Berlin erbracht und verweigert völlig zu recht jede weitere Auseinandersetzung - nicht ihrem Kunden, sondern mit dem Kunden ihres Vertragspartners, des Reiseveranstalters. Wenn dem Kunden des Reiseveranstalters das Verhalten von Air Berlin nicht gefällt, muss er sich beim Veranstalter beschweren und der mag dann drüber nachdenken, ob er die Beförderungsleistungen wegen Kundenunzufriedenheit künftig weiterhin von seinem bisherigen Partner erbringen lässt - und der Reisenden überlegen, ob er künftig weiterhin bei einem Reiseveranstalter bucht, der Airlines beauftragt, die seines Erachtens nicht nett genug zu ihm sind. Zudem kann man natürlich Schadensersatz geltend machen, der durch die Verspätung entsteht (bspw. teurere Bahnfahrkarten, erhöhte Parkgebühren, Verdienstausfall,...) geltend machen. Nicht nach der VO und nicht gegen die Fluggesellschaft. Weitergehende Ansprüche des Passagiers schließt die VO in Art. 12 zwar explizit nicht aus. Da beim Pauschalreisevertrag aber Vertragspartner nicht die Airline ist, sind solche Ansprüche gegen die Airline nicht ersichtlich. Gegen den Reiseveranstalter ist sowohl Minderung, Schadensersatz (materielle Schäden), z.B. entgangener Arbeitstag, Reisekosten - als auch der Ersatz immateriellen Schadens (sog. "Schmerzensgeld"), z.B. unter dem Gesichtspunkt der entgangenen Reisefreude, denkbar. Wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, sind als Minderung ab 4 Stunden Verspätung für jede Stunde Verspätung 5% des anteiligen Pauschalreisepreises für einen Tag denkbar.
Gast Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 Einerseits ist es zu begrüßen, dass die Mods eingreifen und persönliche Angriffe entfernen. Andererseits ist es in dem Fall schade, dass sich nicht mehr alle ein umfassendes Bild über diese Sache hier machen können. Ich ziehe jedenfalls einen Schluss aus dieser Diskussion: Ich werde bei komplexeren Themen nur noch auf Fragen antworten, wenn ich die Personen kenne oder schätze. Niemand - auch die anderen nicht - haben es nötig, sich mit ihrem Wissen und ihrer Zeit hier einzubringen und sich nachher anmachen lassen zu müssen, wenn die sachlich korrekte Antwort nicht genehm ist. Ist wieder das Problem mit den alten Hasen. Gelöst ist das nach wie vor nicht. Manche andere müssen sich ihr Wissen dann künftig halt auf dem Schulhof zusammensuchen. Wobei es hier einige Schüler gibt, die ich sehr schätze. Denen antworte ich weiterhin gern.
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