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Gerichtsurteil zum Back2Back-Ticketing


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Geschrieben
15.9.2006, Frankfurt/Main/Wiesbaden (dpa/gms) - Fluggesellschaften dürfen ihren Kunden einen gebuchten Rückflug nicht verweigern, nur weil der Passagier auf die Teilnahme am Hinflug verzichtet hat. Eine solche Regelung ist laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt eine «überraschende Klausel» im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dem Gesetz zufolge stehe es einem Gläubiger grundsätzlich frei, «ihm zustehende Ansprüche auch nur teilweise in Anspruch zu nehmen». Dies gelte auch für Tickets, die zu Sondertarifen gekauft wurden. Auf das Urteil (Az.: 31 C 2972/05-74) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.

 

Mit Klauseln, die den Rückflug bei nicht angetretenem Hinflug ausschließen, versuchen Fluggesellschaften «Überkreuz-Buchungen» zu verhindern. Diese werden von Fluggästen gerne getätigt, etwa um Sonderrabatte zu bekommen. Will eine Airline das verhindern, muss sie die Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung hervorheben oder besonders darauf hinweisen, entschied das Gericht.

 

Genau das war im verhandelten Fall das Problem: Eine Firma hatte für mehrere Mitarbeiter Flüge von München nach Paris für den 8. und 12. Juli sowie passende Rückflüge für den 13. und 23. Juli gebucht. Absicht war aber von Anfang an, nur den Hinflug am 12. und den Rückflug am 13. Juli zu nutzen. Hätte die Firma ein solches Flugpaar gekauft, wäre dies teurer gewesen, als der Kauf von vier Flügen zu Sonderkonditionen, von denen zwei gar nicht genutzt werden sollten.

 

Beim Hinflug am 12. Juli gab es keine Probleme, beim Rückflug am Tag darauf aber wurde den Angestellten in Paris das An-Bord-Gehen verweigert. Weil der zum Rückflug am 13. Juli gehörende Hinflug am 8. Juli nicht genutzt worden war, seien die Tickets storniert worden.

 

Die Reisenden organisierten daraufhin ihre Rückreise anders, gaben mehr als 3300 Euro für neue Tickets aus und verlangten das Geld von der Fluggesellschaft zurück - zu Recht, wie das Gericht entschied. Die Firma habe «zulässigerweise eine Möglichkeit zur Kostenersparnis wahrgenommen», heißt es im Urteil. Bei der Buchung der Tickets im Internet sei die Ausschlussbestimmung für die Firmenmitarbeiter angesichts einer Vielfalt von Bedingungen kaum auffindbar gewesen.

Geschrieben

Prima, das Urteil schafft weitere Sicherheit, zumindest für diejenigen die es kennen und im Bedarfsfall darauf zugreifen.

 

Da frag ich mich doch ob die Fluggesellschaften die Preise für einfache Flüge auf den Sondertarif für H+R absenken, ob die Sondertarife weniger werden oder ob alles bleibt wie bisher mit fetten Hinweisen bei der Buchung, dass das erste Flugsegment genutzt werden muss, damit die weiteren Segmente gültig bleiben.

 

Allen denjenigen die ein derartiger Hinweis nicht abschreckt, kann man den Rückflug ja weiterhin verweigern (und zahlt dann eben drauf) oder wenn sich der Passagier rechtskundig zeigt ihn doch fliegen lassen. Vielleicht ists ein Rechenexempel für die Fluggesellschaften wie man sich verhalten wird.

 

Die Flüge, welche meine Firma für mich über ein (sauteures) Reisebüro gebucht hat, waren oft auch solche Doppeltickets, wie die im zu dem Urteil gehörenden Fall. Da gabs übrigens nie Probleme.

 

Das Urteil muss ich mir auf jeden Fall merken.

Geschrieben

Für den konkreten Transportvertrag ist entscheidend, dass deutlich(er als bisher) darauf hingewiesen wird. Das Gericht hat nicht gesagt, dass eine Klausel, auf die deutlich hingewiesen wird, einer Inhaltskontrolle nicht standhält (aber auch nicht ausgeschlossen - ich würde das bejahen). Es geht aktuell eher um formale als um inhaltliche Fragen.

 

Wenn die Airlines nicht über die AGB des Transportvertrages weiterkommen, wäre der nächste Ansatz wohl, wie es in den USA bereits exerziert wird, dass man den Hebel über die Mitgliedschaftsbedingungen in den FFP ansetzt. In den USA gibt es zum Teil wohl Klauseln, dass man, wenn man beim B2B-Ticketing erwischt wird, sämtiche Meilen im Account verliert und aus dem FFP ausgeschlossen wird. Deshalb wird empfohlen, B2B-Ticketing nie mit der FFP-Nummer zu verknüpfen oder komplett auf zwei Airlines auszuweichen.

Geschrieben
Prima, das Urteil schafft weitere Sicherheit, zumindest für diejenigen die es kennen und im Bedarfsfall darauf zugreifen.

 

ACHTUNG: Wie mein Vorredner bereits geschrieben hat: Wenn die Airline nur deutlicher als bisher darauf hinweist, kann der PAx weiterhin ausgeschlossen werden.

 

Das bringt Dir also im Fall der Fälle gar nichts, wenn die Airline Dir sagen kann "das steht da ganz deutlich!".

 

Was aber "deutlich" heißt..???

Geschrieben

Ich gehe mal davon aus, dass es nur dann AGB-rechtlich deutlich hervorgehoben ist, wenn man es durch Klicken speziell bestätigt oder ein Pop-Up aufgeht. Fettdruck in den AGB könnte vielleicht auch reichen, glaube ich aber persönlich nicht.

 

Überraschende Klauseln darf man als Verwender ganz allgemein nicht irgendwo in den Tiefen der AGB verstecken - so a la, bis dahin wird schon keiner lesen....

 

Hinzuweisen ist auch noch darauf, dass das "nur" ein Urteil eines Amtsgerichts ist. Ein ähnliches Urteil gibt es z.B. auch schon vom Amtsgericht Köln. Die Airlines haben es bislang wohlweislich nicht darauf ankommen lassen, die Angelegenheit höchstrichterlich klären zu lassen. Bei 3.300 EUR könnte die betroffene Airline aktuell durchaus Berufung zum Landgericht einlegen, aber ein höchstrichterliches Urteil scheuen die Airlines wie der Teufel das Weihwasser.

Geschrieben
Für den konkreten Transportvertrag ist entscheidend, dass deutlich(er als bisher) darauf hingewiesen wird. Das Gericht hat nicht gesagt, dass eine Klausel, auf die deutlich hingewiesen wird, einer Inhaltskontrolle nicht standhält (aber auch nicht ausgeschlossen - ich würde das bejahen). Es geht aktuell eher um formale als um inhaltliche Fragen.

 

Wenn die Airlines nicht über die AGB des Transportvertrages weiterkommen, wäre der nächste Ansatz wohl, wie es in den USA bereits exerziert wird, dass man den Hebel über die Mitgliedschaftsbedingungen in den FFP ansetzt. In den USA gibt es zum Teil wohl Klauseln, dass man, wenn man beim B2B-Ticketing erwischt wird, sämtiche Meilen im Account verliert und aus dem FFP ausgeschlossen wird. Deshalb wird empfohlen, B2B-Ticketing nie mit der FFP-Nummer zu verknüpfen oder komplett auf zwei Airlines auszuweichen.

 

Mir schon klar worum es geht. Dieses Gericht ist so zu diesem Urteil gekommen, weil der Ausschluss der Überkreuzbuchung nicht deutlich genug für die Passagiere erkennbar war.

 

Dass es zu der Klage gekommen ist bedeutet ja auch, dass die Fluggesellschaft sich ziemlich sicher war den Rechtsstreit zu gewinnen, oder täusche ich mich da? Oder warum hat sich die Fluggesellschaft auf den Prozess eingelassen und nicht "ausnahmsweise" bezahlt, um den Zustand vor dem Urteil zu erhalten?

 

Gab es denn bisher keinen Fall in welchem die Fluggesellschaft den Rückflug verweigert hatte, weil der Hinflug nicht angetreten wurde?

 

P.S.

@touchdown99

während ich die Frage gestellt habe hast du schon die Antwort geliefert.

Geschrieben

Ich finde das Urteil ist auf den zweiten Blick für den Verbraucher nicht so gut.In Augenblick zumindest.

 

Das Gericht stellt ja die AGB nicht grundsätzlich in Frage, sondern in diesem Fall wird die Art und Weise bemängelt wie das dem Kunden mitgeteilt wurde.(Überrachende Klausel).

 

Wenn die Airlines hingehen und das ganz deutlich machen, bedarf es mit Sicherheit weiterer Urteile zu diesem Thema.

Geschrieben

Naja, Gerichte (jedenfalls die unterinstanzlichen) entscheiden nie mehr als unbedingt notwendig. Wenn sie die AGB-Klausel schon kicken können, weil sie nicht deutlich hervorgehoben ist, machen sie sich keine Gedanken mehr darüber, was wäre, wenn die Klausel deutlich hervorgehoben würde. Der Hinweis, dass es grundsätzlich dem Verbaucher freisteht, nur Teilleistungen des Gläubigers zu beanspruchen, weist aber bereits in die Richtung, in die es bei einer inhaltlichen Kontrolle gehen könnte.

Gast Michael Tantini
Geschrieben
...oder wenn sich der Passagier rechtskundig zeigt ihn doch fliegen lassen...

 

Dieses Urteil ist in der Tat nur teilweise zu begrüssen. Aber hier müssen wir aufpassen. Wenn wir ein solches Spiel machen, dann müssen wir gemäss obigem Artikel nicht wissen, dass wir den ersten Flug antreten müssen. Es ist also wie folgt vorzugehen:

 

- Leichtgläubigkeit ist vorzutäuschen

- Anstandslos ein neues Ticket bei verweigertem Boarding mit der Kreditkarte bezahlen

- Die Kartenzahlung verweigern

- Evtl noch Rechtschutzversicherung/Anwalt bemühen

 

Das werde ich dann gleich mal ausprobieren, hab das so einen Sondertarif für nächstes Jahr wo es mir stinkt, erst ins Ausland zu reisen um die Reise dort zu beginnen. Frankfurt, ich komme :-)

Geschrieben
...oder wenn sich der Passagier rechtskundig zeigt ihn doch fliegen lassen...

 

Dieses Urteil ist in der Tat nur teilweise zu begrüssen. Aber hier müssen wir aufpassen. Wenn wir ein solches Spiel machen, dann müssen wir gemäss obigem Artikel nicht wissen, dass wir den ersten Flug antreten müssen. Es ist also wie folgt vorzugehen:

 

- Leichtgläubigkeit ist vorzutäuschen

- Anstandslos ein neues Ticket bei verweigertem Boarding mit der Kreditkarte bezahlen

- Die Kartenzahlung verweigern

- Evtl noch Rechtschutzversicherung/Anwalt bemühen

 

Das werde ich dann gleich mal ausprobieren, hab das so einen Sondertarif für nächstes Jahr wo es mir stinkt, erst ins Ausland zu reisen um die Reise dort zu beginnen. Frankfurt, ich komme :-)

 

Was Du schreibst ist absoluter Nonsens.

 

Wozu Leichtgläubigkeit vortäuschen (am besten noch mit Weinkrampf beim check in,machen nur Amateure, bringt absolut nichts)

Mit welchem Recht Kreditkartenzahlung verweigern. ( Wenn Du ein neues Ticket kaufst, schließst Du erstmal einen neuen Vertrag ab.könnte ja sein dass Du nach der Zahlungsverweigerung "blacklisted"bist. was hast Du dann gewonnen?)

Geschrieben
Ich gehe mal davon aus, dass es nur dann AGB-rechtlich deutlich hervorgehoben ist, wenn man es durch Klicken speziell best�tigt oder ein Pop-Up aufgeht. Fettdruck in den AGB k�nnte vielleicht auch reichen, glaube ich aber pers�nlich nicht.

 

Und wenn dies durchgeht, was allenfalls doch moeglich ist (siehe Nachbemerkung :-D, dann waere es durchaus wahrscheinlich, dass auch die Moeglichkeit mit dem Verzicht auf das letzte Segment eines Tickets ex ATH und so Geschichte ware, dh. man im Widerhandlungsfalle zumindest der Meilen fuer den ganzen Trip verlustig ginge (wenn die EDV mitmacht, woran ich aber gewaltig zweifle, da es oft schon ein Problem ist, die Meilen gutzuschreiben ;-)

 

Nachbemerkung:

 

Der Gerichtspraesident und der Gerichtsschriber verlassen nach einem langen Arbeitstag das Gebauede - ein Wildfremder kommt ploetzlich angerannt und schreit: "Herr Praesident, Ihr Hund hat mich gebissen" und zeigt seine zerrissene Hose - der gute Mann zueckt seine Boerse und haendigt sein gesamtes Bargeld aus und fragt gleichzeitig, ob die Angelegenheit damit definitiv erledigt sei - der andere bejaht dies und geht hoechstzufrieden von dannen - 5 Minuten spaeter spricht der Schreiber scheu den Praesidenten darauf an, dass er doch gar keinen Hund habe - der Praesident bejaht dies, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass er nicht sicher sei, wie die Oberinstanz entscheiden wuerde und er halt das Prozessrisiko scheue ...

Geschrieben

Wieso verschwinden hier Beiträge kommentarlos?

Ich könnte schwören, dass hier eben noch etwa 4 Postings standen, die spurlos verschwunden sind.

 

Wenn ein Mod meint, löschen zu müssen, dann wäre es nett, eine kurze Nachricht hierüber zu hinterlassen.

 

MfG

 

 

[MOD: Derjenige/diejenigen, die zum Thema dieses Threads etwas Sinnvolles geschrieben haben und betroffen sind, sind benachrichtigt worden.]

Geschrieben
[MOD: Derjenige/diejenigen, die zum Thema dieses Threads etwas Sinnvolles geschrieben haben und betroffen sind, sind benachrichtigt worden.]

 

Ich wäre dankbar, wenn hier keine anonymen Geister in meinem Posting herumschreiben würden, sondern unter ihrem Nickname in einem Extra Posting antworten würden.

Ganz zu schweigen davon, dass es nicht nur mir aufgefallen ist, dass hier Beiträge einfach so wie von Zauberhand verschwinden.

Danke.

 

MfG

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