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EU-Kompensation bei 4U


4U406

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Ja man stelle sich vor der Germanwings-Passagier hat nen 19€-Flug gebucht und dieser wird jetzt gestrichen. Dann stehen diese 250€ Entschädigungen doch in keinem angemessenen Verhältnis zum Flugpreis.

Dann glaubst Du also auch, dass Paxe, die 19 EUR für ein Ticket gezahlt haben, weniger Recht haben als solche, die 500 EUR gezahlt haben? Dem ist aber in Deutschland nicht so. Die Entschädigung (oder vielmehr: Ausgleichszahlung) sieht die EU-Verordnung eben unabhängig vom gebuchten Ticket vor. Man hat aufgrund der Streichung/Umbuchung ja einen festen Extraaufwand, der nicht geringer ist, weil man 19 EUR statt 500 EUR für den Flug gezahlt hat.

 

Ich bringe ja immer gerne das Beispiel mit dem Geschäftsreisenden, dem jetzt wegen den Verspätungen durch den umgebuchten Flug nen Auftrag für ein paar Millionen durch die Lappen geht. Der kann die Airline deswegen auch nicht verklagen.

Wenn das ganz klar so zu belegen ist, ist da schon eine Schadensersatzklage denkbar. Wenn sich eine Airline sich nicht an den geschlossenen Beförderungsvertrag hält, macht sie sich schadensersatzpflichtig. In Deutschland setzt Schadensersatz aber voraus, dass man den eingetretenen Schaden ganz klar belegen kann. Deswegen ist es in der konkreten Situation häufig schwierig. Außerdem muss man nach dem Schadensminimierungsprinzip dafür sorgen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

Ihr tut ja teilweise so als ob die Airline nach Lust und Laune mal Flüge annullieren würden. "Och wir haben heute mal keine Lust zu fliegen". Das ist doch absurd. Eine Flug-Annullierung hat meist feste Gründe.

Und die waren in der Vergangenheit nicht selten wirtschaftlicher Natur: Der Flug war schlecht gebucht und lohnte nicht; deswegen wird er gestrichen. Genau diese Rechnung geht aber seit Einführung der EU-Verordnung eben nicht mehr auf.

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