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ATC Scanner in US-Kaserne?


brushpower

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

nachdem der ATC-Thread ja gesperrt ist, eröffne ich einfach mal einen neuen. Vielleicht kann man das ja später, wenn sich die Wogen geglättet haben, zusammenführen.

Gestern, als bereits angekündigt wurde, dass der ATC-Channel für FRA wohl nicht mehr allzu lange senden würde, stellte ich mir die Frage, ob die deutschen Behörden überhaupt einschreiten können, wenn sich solch ein Scanner in einer US-Kaserne befinden würde...

Ich kenne die Vertragssituation nicht, doch könnte ich mir gut vorstellen, dass die Amis ihre Kasernen als exterritoriale Gebiete betrachten und die deutschen Behörden in einem solchen Fall eine "lange Nase" machen würden...

Gibt es hierzu Fachwissen/Meinungen/Kommentare?

 

Gibt es in FRA derzeit überhaupt noch US Einheiten? (oder ist das alles abgezogen bzw. nach Rammstein verlegt)

Geschrieben

das ist wirklich eine interessante Frage.

Das Nato-Truppenstatut schützt insbsondere Angehörige der U.S. Army vor einer Strafverfolgung in Deutschland; wie das inzwischen ist, weiß ich nicht. Früher waren die US Kameraden, die besoffen eine Person umgefahren haben, einfach nicht mehr greifbar. Die Kosten mußte dann der deutsche Staat bzw das Land über das OEG-Gesetz tragen.

Wenn der Scanner in einer Unterkunft (Kaserne) der U.S. Army liegt, was dann...

Geschrieben

Soweit ich weiß gibt es in FRA am airport und auch in der stadt keine US-truppen mehr. Die nächstgelegenen US-kasernen wären an der airbase wiesbaden-erbenheim ca. 10 km nordwestlich von FRA und in darmstadt 15 km südlich.

Geschrieben

Ich habe es in der inzwischen geschlossenen Diskussion schon einmal angesprochen, leider ohne Antwort:

 

WIESO ist das eigentlich in Deutschland illegal? Wie gesagt, selbst bei den Sicherheitshysterikern in USA und UK ist es erlaubt, welche Gedanken stecken also hinter dem Verbot in Deutschland?

 

Vielen Dank fuer eine Erlaeuterung.

Geschrieben

Flugfunk ist ein nichtöffentlicher Funkverkehr und unterliegt damit dem Fernmeldegeheimnis, genauso wie der BOS Funk auch. Das ist nichts neues sondern in der Bundesrepublik von Anfang an so.

 

Flugfunk fällt laut Telekommunikationsgesetz unter das Fernmeldegeheimnis und ist damit besonders geschützt, wer nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Sendungen die unter das Fernmeldegeheimnis fallen empfängt darf keine Funkmeldungen weitergeben, ihren Inhalt nicht weitergeben und nicht einmal weitergeben dass er sie empfangen hat. Ein Verstoss ist in Deutschland eine Straftat und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Diese Info hab ich mir mal von der Bundesnetzagentur eingeholt und entspricht damit auch noch meinem Wissensstand aus der ATPL-Prüfung. Ach ja, unter nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Flugfunkmeldungen gehören strenggenommen auch ACARS-Meldungen und Transpondersignale (Mode-S ist da interessant).

Geschrieben
wer nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Sendungen die unter das Fernmeldegeheimnis fallen empfängt darf keine Funkmeldungen weitergeben[/b], ihren Inhalt nicht weitergeben und nicht einmal weitergeben dass er sie empfangen hat. Ein Verstoss ist in Deutschland eine Straftat und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.

 

In anderen Worten: wenn ich bei mir im Garten sitze und den Flugfunk hoere, aber es niemanden sage, keine Inhalte weitererzaehle und schon gar nicht ins Internet oder sonstige Medien einspeise - dann ist das erlaubt?

Geschrieben
wer nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Sendungen die unter das Fernmeldegeheimnis fallen empfängt darf keine Funkmeldungen weitergeben[/b], ihren Inhalt nicht weitergeben und nicht einmal weitergeben dass er sie empfangen hat. Ein Verstoss ist in Deutschland eine Straftat und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.

 

In anderen Worten: wenn ich bei mir im Garten sitze und den Flugfunk hoere, aber es niemanden sage, keine Inhalte weitererzaehle und schon gar nicht ins Internet oder sonstige Medien einspeise - dann ist das erlaubt?

 

Darfst Du nicht.Denn wenn ich es richtig in Erinnerung habe, darfst Du Empfangsgeräte in D zwar besitzen aber nicht in Betrieb nehmen.

 

Ergo..mit einem nicht in Betrieb befindlichen Gerät kann man auch keinen

Flugfunk oder BOS o.ä abhören.

 

Nur mal am Rande, ich verstehe den ganzen Hype um den Flugfunk nicht.

 

Das ist auf Dauer stink langweilig.Abgesehen von ganz seltenen "Sonderlagen" am Flughafen wie Wetter o.ä. beschränkt sich das

alles nur auf standartphrasen.

 

Meine 0,02€ dazu.

Geschrieben
Darf ich dann auch Deine Telefongespräche abhören, wenn ich keinem was von dem Inhalt erzähle?

 

Juristische Antwort: ja, es sieht so aus. (Meine Frage war ja auch juristisch gemeint).

 

Gesunder Menschenverstand/mein Rechtsempfinden: Finger weg von meinem Telefon! Das ist wirklich persoenlich. Das Verbot des Abhoerens des ATC-Funkes ist ungefaehr so wie wenn man mir verbietet, zu notieren, in welchem Takt welche Ampel von Gruen auf Gelb schaltet. Bei ATC ist nichts persoenliches (=schuetzenswertes), sondern bloss eine mit menschlicher Stimme versehene Verkehrsregelung im Gange.

Geschrieben

ich bin mir sicher wenn die GEZ daran verdienen dürfte , wäre das in 15 min. freigeschaltet....

Kingair@ Ich würde mal gerne mir deine festplatte angucken, du und dein "rechtsdasein" ist meiner ansicht gewältig übertrieben. Solche typen wie du, haben tiefe keller wie man ja in einem fall vor kurzem in einem nachbarland ja gesehen hat........

Geschrieben

Also für mich sind diese Verbote ein klarer Fall von Zensur, die halt von der Mehrheit der Gesellschaft geschluckt wird. Und das Grundgesetz erlaubt ja ausdrücklich gesetzliche Einschränkungen. (Die im Vergleich zu den USA ziemlich rigiden Rundfunk-Einschränkungen und Vorschriften hat die SPD übrigens schon in den frühen 20ger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auf den Weg gebracht).

Geschrieben

Nochmal an die Profis hier

 

Wenn man im Besitz des BZF II ist, ist es dann auch straffrei mit einem

Scanner Flugfunk mitzuhören, oder beschränkt sich dieses nur auf den Einsatz von Funkgeräten im Flieger?

 

Grüß

 

KA7

Geschrieben

Du darfst Dich in D. noch nichtmals in Deinen Flieger setzen, um dann mit dem eingebauten Gerät den Funkverkehr nur zum Spaß abzuhören, da ändert auch keine Lizens, egal ob AZF, BZF I oder BZF II was dran. Es bleibt immer noch ein nichtöffentlich gesprochenes Wort!

Geschrieben
...... (Die im Vergleich zu den USA ziemlich rigiden Rundfunk-Einschränkungen und Vorschriften hat die SPD übrigens schon in den frühen 20ger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auf den Weg gebracht).

 

Und die CDU hat 86 Jahre Zeit gehabt diesen Umstand zu ändern.

Geschrieben
...... (Die im Vergleich zu den USA ziemlich rigiden Rundfunk-Einschränkungen und Vorschriften hat die SPD übrigens schon in den frühen 20ger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auf den Weg gebracht).

 

Und die CDU hat 86 Jahre Zeit gehabt diesen Umstand zu ändern.

Die CDU gibt es erst seit 45.^^

Geschrieben
Ich habe es in der inzwischen geschlossenen Diskussion schon einmal angesprochen, leider ohne Antwort:

 

WIESO ist das eigentlich in Deutschland illegal? Wie gesagt, selbst bei den Sicherheitshysterikern in USA und UK ist es erlaubt, welche Gedanken stecken also hinter dem Verbot in Deutschland?

 

Vielen Dank fuer eine Erlaeuterung.

 

ich kann so ziemlich alle dieser fragen beantworten da ich gerade inmittender außbildung zum linienpiloten stecke!aber dieses thema ist ganz einfach!der funkverkehr in deutschland fällt unter das brief-und postgeheimniss d.h. nur der pilot(en) und der tower wissen dürfen was für informationen übermittelt wurden!tja so einfach is das :D

Geschrieben

sorry, offtopic:

 

Hey teamleader1, wenn du dich ja in der Ausbildung zum "Linienpiloten" befindest und dich so super auskennst, dann weisst du sicher auch, dass man die ATPL-Ausbildung erst mit 17 Jahren beginnen kann! Wenn du mal dein ICQ-Profil anschaust, wirst du feststellen, dass du erst 16 bist...

Geschrieben
...... (Die im Vergleich zu den USA ziemlich rigiden Rundfunk-Einschränkungen und Vorschriften hat die SPD übrigens schon in den frühen 20ger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auf den Weg gebracht).

 

Und die CDU hat 86 Jahre Zeit gehabt diesen Umstand zu ändern.

Die CDU gibt es erst seit 45.^^

 

Mach eher 60 Jahre daraus - oder welcher Partei hat Konrad Adenauer angehört, als er 1949 zum ersten Bundeskanzler gewählt worden ist? Zentrum?

Geschrieben
Die CDU gibt es erst seit 45.^^

 

Mach eher 60 Jahre daraus

Naja, 61 Jahre wäre dann aber passender: Seit Sommer 45 gibt es die CDU.

 

Da der Schutz des nichtöffentlich gesprochenen Wortes jedoch in der Verfassung verankert ist, biete ich 48. In dem Jahr begann die Ausarbeitung des Grundgesetzes auch unter Mitwirkung der CDU.

 

Edit: Fehlerhaftes Zitieren bereinigt

Geschrieben
sorry, offtopic:

 

Hey teamleader1, wenn du dich ja in der Ausbildung zum "Linienpiloten" befindest und dich so super auskennst, dann weisst du sicher auch, dass man die ATPL-Ausbildung erst mit 17 Jahren beginnen kann! Wenn du mal dein ICQ-Profil anschaust, wirst du feststellen, dass du erst 16 bist...

 

KLASSE

Geschrieben

Lustig: man hat echt den Eindruck, dass die zukünftigen Linienpiloten, die hier posten, alles Legastheniker sind. ;o) Oder sollte es sich dabei üblicherweise um wenig helle, munter vor sich hin pubertierende Fakes handeln?

Geschrieben
Die CDU gibt es erst seit 45.^^

 

Mach eher 60 Jahre daraus

Naja, 61 Jahre wäre dann aber passender: Seit Sommer 45 gibt es die CDU.

 

Da der Schutz des nichtöffentlich gesprochenen Wortes jedoch in der Verfassung verankert ist, biete ich 48. In dem Jahr begann die Ausarbeitung des Grundgesetzes auch unter Mitwirkung der CDU.

 

Edit: Fehlerhaftes Zitieren bereinigt

Ich habe nur nicht 1945 geschrieben. ;)

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