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Welche Entschädigung bei LH zu erwarten?


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Gestern war ich auf LH39 HAM-MUC um 7.40 gebucht. Ganz normal eingecheckt und ca. um 7.00 in die Biz-Lounge gegangen. Dort am Empfang gleich gesagt bekommen, dass der Flug wahrscheinlich nicht stattfindet. Die Dame sagte, ich soll mein Ticket gleich bei ihr lassen und sie würde mich schon vorsichtshalber für den nächsten Flug LH41 um 8.30 auf die Warteliste setzen. Um 7.30 musste ich die Lounge verlassen, weil ich draußen verabredet war. Zurück habe ich ein STB-Ticket für LH41 bekommen und habe mich zu diesem Gate begeben. Dort stand aber schon eine Riesenschlage und als ich dran war, war nicht nur LH41 schon voll, sondern auch LH63 um 9.05, so dass ich erst auf dem LH43 um 9.40 mitgekommen und mit einer Verspätung von über 2h in MUC angekommen bin.

Interessanterweise ist eine Kollegin von mir, die später eingecheckt ist als ich allerdings weiter vorne als ich in der Schlange stand, auf LH41 noch mitgekommen. Da frage ich mich natürlich, weshalb die Dame von der Lounge sich bei mir um alles kümmern wollte und mich trotzdem nicht gleich auf LH41 fest gebucht hat, sondern mir nur ein STB ausgestellt hat?

 

Jetzt frage ich mich natürlich auch, ob ich mich bei der LH beschweren soll und wenn ja, mit was für einer Entschädigung ich rechnen kann?

 

P.S. Mein ursprünglicher Flug LH39 ist dann um 14.12 Uhr abgeflogen.

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Jetzt frage ich mich natürlich auch, ob ich mich bei der LH beschweren soll und wenn ja, mit was für einer Entschädigung ich rechnen kann?

Wenn es als Flugstreichung zu werten wäre, würdest Du die Hälfte von 250 EUR laut EU-Verordnung als Ausgleichszahlung bekommen. Wenn der Flug natürlich (wenn auch extrem verspätet) doch noch durchgeführt worden ist, sind Ansprüche nach EU-Verordnung wohl nicht gegeben. Dann könnte LH höchstens aus Kulanz einen Gutschein o. ä. ausgeben. Ich glaube aber nicht, dass sie es tun würden. Immerhin haben sie sich ja bemüht, Dich vorher ans Ziel zu bringen, so dass Du gar nicht die volle Verspätung erleiden musstest. Und für Verspätungen stehen einem keine monetären Ansprüche laut EU-Verordnung zu.

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Eine Entschädigung steht Dir nur zu, wenn der Flug GESTRICHEN oder Du ÜBERBUCHT wurdest.

Da Dein Flug aber offensichtlich tatsächlich durchgeführt wurde, und somit lediglich eine Verspätung vorliegt, muss Dir die LH nur Essensgutscheine in angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, sowie ein oder zwei Telefonate/Faxe anbieten. Ich gehe mal davon aus, dass der Loungezugang und die damit verbundene kostenlose Verpflegung die Aushändigung von Essensgutscheinen ersetzen kann, auch wenn ich dazu keine konkreten Urteile kenne.

 

Im Endeffekt wird die LH Dir nichts zahlen müssen - ob Sie es aus Kulanz tun halte ich für eher unwahrscheinlich, aber beschweren kannst Du Dich ja totzdem mal. Allerdings empfinde ich - bei allem Respekt für evtl. dringliche berufliche Belange am Zielort - eine Verspätung von 2 Std. nicht sonderlich dramatisch, zumal sich die LH ja bemüht hat Dich umzubuchen, so dass Du im Endeffekt früher angkommen bist als Dein ursprünglich verspäteter Flug.

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...Im Endeffekt wird die LH Dir nichts zahlen müssen - ob Sie es aus Kulanz tun halte ich für eher unwahrscheinlich, .... bei allem Respekt für evtl. dringliche berufliche Belange am Zielort - eine Verspätung von 2 Std. nicht sonderlich dramatisch, ....

 

Je nach Status wird LH sicher ein paar Meilen rüber-wachsen lassen!

 

Und was die 2h Verspätung angehen, dass ist aber schon heftig - die Zeiten mit Anreise am Vortag, Hotel und Rückreise am Folgetag sind ja wohl lange vorbei!

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