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airliners.de

Augsburger Manager entführt Flugzeug nach Augsburg


EDMA

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Geschrieben

Vielleicht hätte man dies zuvor am Boden regeln müssen. Ist natürlich schon nicht lustig wenn man in einem 50 Sitzer sitzt und über die Hälfte gehört der eigenen Gruppe an - und genau für diese entfällt der Zwischenstopp (vielleicht hat es noch andere Paxe die in AGB raus hätten sollen).

 

Aber seit wann gibts Flüge mit der KLM auf der Route von Amsterdam nach Augsburg und weiter nach Hof?

Geschrieben

Am Ende des Tages wird es darauf ankommen, inwieweit der Mann auf "die Fuehrung eingewirkt" hat, oder ob es nicht eher eine Sicherheitslandung wegen eines (etwas extremen) Unruly war. Dabei wird der Aussage des Kapitaens, inwieweit er noch den Eindruck hatte, Herr seiner Entscheidungen zu sein, zentrale Bedeutung zukommen.

 

 

Im ersteren Fall waere es ein Angriff auf den Luftverkehr gemaess § 316 c StGB, Strafrahmen im hier wohl anzunehmenden minder schweren Fall ein bis zehn Jahre. Milderung wegen verminderter Schuldfaehigkeit (Alkohol) fuehrt zu drei Monaten bis siebeneinhalb Jahren.

 

Bei ansonsten untadeligem Lebenswandel wird er mit sechs bis 15 Monaten mit Bewaehrung wegkommen.

 

 

Im zweiteren Fall (nur Sicherheitslandung) duerfte es ein gefaehrlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 315) sein. Mit evtl. minder schwerem Fall und jedenfalls verminderter Schuldfaehigkeit sind wir da schaetzungsweise im Bereich von drei bis neun Monaten mit.

Geschrieben

Muss man den Mann nicht eher nach niederländischem Recht belangen? Oder sogar beider?

 

Andererseits sehe ich hierdrin auch wieder einen Beweiß dass der geübte Trinker am Bording mit 2,0 Promille nicht auffällt.

 

@viasa: Wird sicher ein Firmencharter gewesen sein.

Geschrieben

>>>Muss man den Mann nicht eher nach niederländischem Recht belangen? Oder sogar beider?

 

Deutsches Strafrecht kommt zur Anwendung u.a. bei Inlandstaten (§ 3 StGB). Ist hier diskutabel; pro: deutscher Luftraum, deutscher Flughafen; contra: kein deutsches Luftfahrzeug. Streit braucht nicht entschieden zu werden, da der Taeter Deutscher ist und somit § 7 II Nr. 1 die Geltung deutschen Strafrechts bedingt.

 

Sollte es ein Angriff auf den Luftverkehr, der international geschuetztes Rechtsgut ist, gewesen sein, eroeffnet zusaetzlich § 6 Nr. 3 StGB den Weg ins deutsche Strafrecht.

 

Wie die Rechtslage in den Niederlanden ist, weiss ich nicht, ist aber auch egal: Der Mann wird in Deutschland verfolgt, und das Niederlaendische Strafrecht kennt mit Sicherheit auch das Verbot der Doppelstrafe (ne bis in idem).

 

 

>>>Andererseits sehe ich hierdrin auch wieder einen Beweiß dass der geübte Trinker am Bording mit 2,0 Promille nicht auffällt.

 

Wer sagt denn, dass er schon beim Boarden strack war? ;-)

  • 2 Monate später...
Geschrieben
Bei ansonsten untadeligem Lebenswandel wird er mit sechs bis 15 Monaten mit Bewaehrung wegkommen.

 

 

Im zweiteren Fall (nur Sicherheitslandung) duerfte es ein gefaehrlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 315) sein. Mit evtl. minder schwerem Fall und jedenfalls verminderter Schuldfaehigkeit sind wir da schaetzungsweise im Bereich von drei bis neun Monaten mit.

 

 

...es sind 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung geworden. Das Urteil wurde heute Nachmittag gesprochen.

 

edit wg. aus 6 Monaten 3 Monate gemacht

Geschrieben

Na, da lag ich ja ganz gut *sichselbstaufdieschulterklopf* ;-)

 

Die drei Monate ueber meiner Prognose sind wohl der Bayern-Faktor - ich hatte aus der Ba-Wue-Warte prognostiziert.

 

Weisst Du, ob es letztlich 315 oder 316c war?

Geschrieben
Na, da lag ich ja ganz gut *sichselbstaufdieschulterklopf* ;-)

 

Die drei Monate ueber meiner Prognose sind wohl der Bayern-Faktor - ich hatte aus der Ba-Wue-Warte prognostiziert.

 

?

 

...muß mich mal verbessern...wegen tipfehler...

es sind 1 Jahr und 3 Monate

 

..hab es korrigiert

 

Gruß Steffen

Geschrieben

Danke fuer die Infos.

 

Hmm, da muss ich mein Eigenlob wohl wieder zuruecknehmen:

 

15 Monate hatte ich vorhergesagt fuer den Angriff auf den Luftverkehr, fuer den letztlich abgeurteilten Eingriff in den Luftverkehr hatte ich hoechstens neun Monate mit geschaetzt.

 

Entweder wirklich der Bayern-Faktor oder nicht der erste alkoholbedingte Aussetzer des Angeklagten. Oder er ist Gewohnheitstrinker, und das Gericht hat volle Schuldfaehigkeit angenommen, weiss man ja nicht.

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