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Condors neue Masche beim Erstatten von Taxen


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Geschrieben

Das ist richtig, aber kaufmännisch betrachtet dämlich, weil ich ja für diesen Teilbetrag keine USt. erheben müsste und deshalb der Endpreis niedriger sein könnte. Erhebe ich sie trotzdem, muss ich sie natürlich auch abführen, weil sonst genau das einträte, was uns die LCCs täglich vorführen: Ich mache meine Kunde glauben, ich sei so teuer wie ich bin, weil ein anderer was von mir zu bekommen hat. Zu Unrecht erhobene USt. muss ich als LCCs abführen, "zu Unrecht" erhobene sonstige Abgaben und Gebühren hingegen nicht - weshalb man versucht, sie sich in die eigene Tasche zu stecken

Geschrieben
Hoppla, wenn die ausgewiesenen Steuern als "Verbrauchssteuern" deklariert sind, sind sie sehr wohl umsatzsteuerpflichtig. Siehe Mineralöl-, Branntwein- und Tabaksteuer.

Wieder was dazugelernt... :-)

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Gibt es denn mittlerweile neue Erkenntnisse zur Rückerstattung bei Condor. Habe jetzt auch im Freundeskreis einen Fall in dem Condor die Erstattung verweigert und angibt, bei den Aktionsticket habe man Steuern und Gebühren für den Gast übernommen, sie könnten daher nicht erstattet werden.

 

Auch wenn ich es juristisch für ÄUSSERST zweifelhaft halte, daß der Händler für den Kunden die Steuern übernimmt, würde mich interessieren wie Condor denn auf weitere energische Rückfragen (oder die eines Anwaltes, bzw. Gerichtes) reagiert hat.

Geschrieben
Auch wenn ich es juristisch für ÄUSSERST zweifelhaft halte, daß der Händler für den Kunden die Steuern übernimmt, würde mich interessieren wie Condor denn auf weitere energische Rückfragen (oder die eines Anwaltes, bzw. Gerichtes) reagiert hat.

 

Das gleiche Problem habe ich mit denen auch und liegt nun bei einem Anwalt.

Geschrieben

Wenn die irgendwas neben dem eigentlichen Flugpreis berechnen, haben sie es gefälligst weiterzuleiten (wenn man fliegt) oder zurückzuerstatten, wenn man es nicht tut. Können sie das nennen, wie sie wollen.

Ich verstehe auch schon die Argumentation nicht: Wenn sie behaupten, die Steuern aus eigener Tasche bezahlt zu haben, gehen sie doch auch in deren Tasche zurück? Wenn ich dem Finanzamt die Steuern erkläre (jetzt versteht es sie), und ich habe zu viel bezahlt, bekomme ich die Überzahlung zurück. Dasselbe gilt bei MwSt: Sie fällt zwar mit der Rechnungsstellung an, aber bei der eigentlichen Erklärung bekommt man die MwSt auf sotrnierte Rechnungen natürlich zurück.

 

Nur, wenn es ein Komplettpreis ist, dann könnten sie mit einigem Recht sagen, daß es nix gibt, wenn das vertraglich so deutlich vereinbart ist. Aber bei den herrschenden *-Preisen mögen sich die Fluggesellschaften entscheiden: Entweder 0,01 €* (*+43,45 € Steuern) -> 43,45 € zurück oder 43,46 € (nicht rückerstattbar) -> zunächst einmal 0,00 zurück.

Die Kombination 0,01 €* (*+43,45 € Steuern) und 0,00 zurück ist greifbar gesetzeswidrig, grenzwertig zum Betrug durch Unterlassen.

Gast Michael Tantini
Geschrieben

sammler, das hast du sehr schön gesagt! Nur sind eben leider recht haben und recht bekommen zwei verschiedene paar schuhe :-(

Geschrieben

Immerhin gingen Klagen und Zustellung bei deutschen Fluglinien problemlos. Wäre ein feiner Spaß, weil Urteile in diesem Bereich (<600 € Beschwer) üblicherweise nicht rechtsmittelfähig sind. Andererseits übersteigen die Gerichts- und Anwaltskosten locker die Klagesumme um ein Vielfaches.

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