Monet01 Geschrieben 15. November 2006 Melden Geschrieben 15. November 2006 Gemäss der NZZ (normalerweise eine recht seriöse Zeitung) soll das Knutschen anlässlich eines Inlandfluges in den U.S.A. (wo denn sonst ;-) bzw. das Nichtbefolgen der Weisung, dies zu unterlassen, zu einer Anklage wegen Widerstandes gegen einen Flugbegleiter und Bildung einer kriminellen Vereinigung geführt haben, wobei eine Strafe von bis zu 20 Jahren drohen soll ... was wäre wohl geschehen, wenn die beiden es nicht nur beim "Mile High Club Light" belassen hätten ? http://www.nzz.ch/2006/11/15/vm/newzzEUJLQ1W5-12.html
Lockheed Geschrieben 15. November 2006 Melden Geschrieben 15. November 2006 Man könnte denken, dies sei eine Meldung aus Saudi-Arabien, aber nein... Fundamentalismus und sonstige Bedrohungspsychosen sind doch wirklich global.
blackbox Geschrieben 15. November 2006 Melden Geschrieben 15. November 2006 Ein wenig übertriebene Darstellung von NZZ. Welcher Richter (selbst US Richter) würde denn jemanden nur aufgrund der Knutscherei in den Bau bringen ? "Interfere with flight crew" steht natürlich auf einem anderen Blatt. Dennoch sind die Sittenwächter in "God´s Own Country" immer auf der Pirsch. Neulich musste eine Jungfamilie aus einem Regionalflieger wieder aussteigen, nachdem die Mama ihren Tochter noch schnell vor dem Start zum Stillen an die Brust gelegt hatte. Was, wenn Mitreisende enen Blick auf die Stillende Mutter geworfen hätten ? Sie hätten womöglich einen Knacks fürs Leben erlitten, dies dann der Airline (i.d.F. ausgerechnet "Freedom Airlines", ein DL-Feeder) vorgeworfen und Millionenklagen angestrengt. .:-)) Story
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