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Tax-Rückerstattungsgebühr bei British Airways


Kai1979

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

ich habe gerade eben mit BA telefoniert, um die Steuern und Gebühren für einen nichtangetretenen Flug DUS - LHR - DUS zurückerstattet zu bekommen. Es geht um 81 Euro.

Dies wäre kein Problem, allerdings würde eine Bearbeitungsgebühr von 35 Euro berechnet, teilte man mir mit.

 

Das eine Bearbeitungsgebühr berechnet wird, kann ich ja verstehen. Aber 35 Euro finde ich völlig unangemessen.

 

Hat jemand anders schon Erfahrungen gesammelt?

In dem Infothread hierzu steht:

 

In welcher Höhe ein solches Entgelt angemessen ist, ist bislang gerichtlich nicht geklärt.

 

Ich werde mich als nächstes schriftlich über diese hohe Gebühr beschweren, sollte BA kein Entgegenkommen zeigen, würde ich dies gerne gerichtlich klären lassen.

 

Habe auch noch einen zweiten No-Show-Flug mit denen, allerdings nur one-way.... wahrscheinlich übersteigen die Rückerstattungsgebühren dafür bereits die rückzuerstattenden Gebühren... :-/

 

 

Kai

Geschrieben

Vorab: ich bin kein Jurist, aber mein allgemeines ökonomisches und rechtliches Verständnis sagen mir folgendes:

 

- Solch eine Bearbeitungsgebühr ist völlig legitim, zumal auch wirklic Kosten dahinter stehen.

- Die Höhe kann eine Airline m.E. frei bestimmen (so wie sie ja auch ihre Preise frei bestimmen kann), da es sich bei BA nicht um einen Monopolisten handelt, der preisreguliert werden müsste.

- Aber: die Höhe der Gebühren muss in den AGB's genannt sein.

 

Wenn nicht, sollte der Kunde von Gebühren ausgehen können, die bezüglich des Aufwands angemessen sind.

Als Aufwand würde ich eine Arbeistzeit von 5 MInuten als angemessen erachten. Bei einem Stundenlohn von grosszügig 100 € inkl. aller Kosten wären das 1/12 * 100 = ca. 8 €.

 

Die Frage ist, ob sich für eine Differenz von 27 € der Rechtsweg lohnt.

 

Sven

Geschrieben
Solch eine Bearbeitungsgebühr ist völlig legitim, zumal auch wirklic Kosten dahinter stehen.

 

Ja.

 

Die Höhe kann eine Airline m.E. frei bestimmen (so wie sie ja auch ihre Preise frei bestimmen kann), da es sich bei BA nicht um einen Monopolisten handelt, der preisreguliert werden müsste.

 

Nein. Mit der Rückerstattung kommt die Airline einer gesetzlichen Pflicht zur Rückzahlung von Fremdgeldern nach. Dafür kann sie nicht belieibige, sondern nur angemessene Entgelte verlangen (entsprechend den Banken bei Auszahlung eigener Guthaben).

Geschrieben
Nein. Mit der Rückerstattung kommt die Airline einer gesetzlichen Pflicht zur Rückzahlung von Fremdgeldern nach. Dafür kann sie nicht belieibige, sondern nur angemessene Entgelte verlangen (entsprechend den Banken bei Auszahlung eigener Guthaben).

 

Ich habe jetzt an den Customer Service von BA geschrieben, und mich über diese Bearbeitungsgebühr beschwert und um Senkung auf einen angemessenen Betrag gebeten - bzw. darum gebeten, mir schriftlich mitzuteilen, weshalb BA Kosten in Höhe von 35 Euro als gerechtfertigt ansieht.

 

 

Kai

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