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airliners.de

Beförderung verweigern für No-Shows bzw. Nicht-Antreten?


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Geschrieben

Hallo,

 

kann einem eine Fluggesellschaft die Beförderung verweigern, wenn man zu oft ein "No-Show" war, d.h. Flüge gebucht hat, diese aber nicht angetreten ist?

 

Ich weiß, die Frage klingt etwas komischer, aber bei so manch irischem Billigflieger weiß man ja nie... Die Idee ist natürlich im Vorhinein ein paar Cent-Flüge zu buchen und diese dann nur nach Bedarf zu nutzen...

 

Danke für ne Antwort!

Geschrieben

Ich will keine Diskussion über "Spassfliegen" losreissen, ich denke das ist auch nicht ziel der Sache...

 

Prinzipiell glaube ich ja... Wobei das sicherlich im Voraus angekündigt werden muss und nicht ad-hoc am Flughafen erfolgen kann...

 

Ich arbeite selbst bei einem relativ grossem Veranstalter und es geschieht schon - zugegeben in sehr seltenen Fällen und nach Absprache und Genehmigung mit der Geschäftsleitung - dass Kunden auf die Blacklist kommen... Teilweise wegen offensichtlichen Gründen, z.B. ein laufendes Gerichtsverfahren, oder weil der Kunde prinzipiell nach jeder Reise extremst reklamiert oder so...

 

Aber ich denke bei Ryanair bleibt der Kunde unbekannt... Und - Ryanair freuts doch wenn Du nicht antrittst - schliesslich zahlst Du Geld aber ein Platz mehr bleibt frei und Steuern/Gebühren werden gespart (die wirst Du Dir in den meisten Fällen bei Ryanair nicht wiederholen)... Also würde ich mir da keine grossen Sorgen machen...

Geschrieben

@ reifel

was heißt extreme Reklamation? Man kann durchaus mehrere Male unzufrieden sein. Dann würde ich aber den Anbieter wechseln. Was verstehst du darunter. Ich reklamiere auch manchmal, z.B. regelmäßig bei DE bei Flugzeitverschiebungen etc. Aber wenn man sich einigt auf ne Umbuchung etc dann nicht, oder?

Geschrieben

@4U406:

Es handelt sich hier wirklich um Sonderfälle. Keiner sagt was gegen berechtigte Reklamationen. Nur dadurch kann mein sein Produkt auch wirklich verbessern... Es gibt aber auch - sehr sehr seltene - Kunden, die teilweise schon im Vorhinein reklamieren, während und nach der Reise absolut unsinnige und unhaltbare Sachen reklamieren, komplette Reisepreise zurückfordern, an die Presse gehen, Prozesse anzetteln, andere Kunden vor, während und nach der Reise gegen den Veranstalter aufhetzen... So dass der Gesamtschaden/-aufwand usw. am Ende grösser als der Verdienst der Buchung ist... und sowas muss ja schliesslich nicht sein...

Geschrieben

@ Reifel: Danke. Obwohl an die Presse gehen halte ich für legitim. Manchmal ist es die letzte Lösung. Die überpüfen ja auch Sachverhalte bevor etwas geschrieben wird.

Also wenn z.B. AB nen Flug cancelt, einen in BHD stehen läßt und alles andere als ne Umbuchung auf 24 Stunden später verweigert als Beispiel ist das gerechtfertigt, finde ich. Hab selbst als Presse mit diesem Problem von AB kunden zu tun.

 

in vielen anderen Fällen sicher nicht.

Geschrieben

Das ist natürlich was anderes... Zumal wir ein wenig ausschweifen, da ich von Veranstaltern rede, während es hier um Airlines geht... "Nichtbeförderung" ist eine andere Dimension - und vor allem viel ärgerlicher - als ein relativ geringer Reisemangel bei einem Veranstalter...

 

Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass man - und das ist meine persönliche Meinung - durchaus als Airline sich weigern kann mit bestimmten Kunden Verträge einzugehen... Allerdings ist die Frage, ob häufiges No-Show so ein Grund sein kann... Zumal eine Airline wie Ryanair, wo man aufgrund des grossen Aufwandes und der Bearbeitungsgebühr oftmals keine Gebühren/Steuern zurückverlangen wird, bei einem No-Show mehr verdient als wenn der Gast fliegt (und unter Umständen kann man den Sitz ja sogar weiterverkaufen wenn man sich als Airline überbucht um die No-Shows abzufangen). Aber weiss jemand aus Erfahrung ob jemand tatsächlich je von einer Airline auf die Blackliste kam, nur weil er zu oft No-Show war?

Geschrieben

@thommy: Wenn es nicht überprüft würde, dann würde so mancher Bürgermeister Kinder essen.

 

Also ich spreche mal für mich drei Beispiele von Fluggästen aus unserer Stadt die glauben das die Lokalzeitung was ausrichten kann.

 

1. 3 Stunden Verspätung in STN, keine Getränke durch FR. NAtürlich 0,01 plus Gebühren. Antwort PResse: Natürlich ist das falsch, aber das weiß eigentlich jeder der mit FR fliegt. Ihnen stehen zivilrechtliche Möglichkeiten und eine BEschwerde beim LBA offen. Kein Text.

 

 

2. Pax beschwert sich das AB STN Drehkreuz Anschluss verpasst weil Maschiene in DUS so gebummelt hat. Angeblich stehen gelassen, nix zu essen, trinken. Recherche ergibt: AB hat auf nächsten Easy Jet Flug umgebucht. Thema abgehakt.

 

3. Kollegen in DTM. Easy Jet lässt ganzen Flieger unbetreut in PRG. Klar das man sich da annimmt. Es ist unrecht. Und es ist die Sache sich dessen anzunehmen. Text aber erst nach Rücksprache mitEasy. Doch manchmal sind Airlines auch unkooperativ und reiten sich weiter in die Scheiße rein.

 

selbiges wirds wohl bei der AB Sache werden. Wenn AB die Leute hat stehen lassen, 3 unabhängige Zeugen tel. befragt. Dann ist das nicht Okay und da wird dann auch Theater gemacht bis AB sich entschuldigt und die 250€ zahlt. Das ist man seinen Lesern schuldig. Und wenn man hinterher schrieben kann dank usnerer Vermittlung Prob. gelöst natürlcih noch besser. AB hat den Flug angebl. wegen höherer Gewalt gecanct (techn. Defekt laut AB höhere Gewalt) und fühlte sich deshalb nicht verantwortlich. Komsciherweise war der Flieger DUS-STN verspätet und konnte auch um 23:55 (komischer Zufall diese Zeit, keine Lust auf CGN gehabt?) wieder in DUS landen. Üblicherweise fliegt die DUS Fokker, laut DUS-Mitarbeitern, DUS-STN-BHD-STN-DUS.

 

Jedenfalls spannend. Was daraus wird.

Aber es handelt natürlich jeder individuell anders.

Geschrieben

Aber kann eine Airline (in D) wirklich Fluggästen die Beförderung verweigern, nur weil sie ihr Recht vor Gericht durchsetzen (wollen)?

 

Das klingt sehr weit hergeholt... Das ist anders, wenn berechtigte Gründe wie Gewalt, Alkoholisierung etc vorliegen.

Geschrieben

Wenn es zur Erhellung beiträgt:

 

§ 21 Abs. 2 S. 2 LuftVG:

 

"Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern."
Geschrieben

nicht nur das; das Unternehmen kann sich dann noch - wie viele andere Unternehmen - mit dem AGG rumärgern. Beförderungsverträge sind ja Geschäfte des täglichen Lebens.

Geschrieben

§21 LuftVG klingt passend. Der Begriff Unzumutbarkeit wird wohl recht eng auszulegen sein, keinesfalls umfasst er meiner Meinung Paxe, die ihr Recht gerichtlich durchsetzen (wollen). Wohl auch nicht welche, die immer um 19 EUR fliegen.

 

Die Grenzen der Unzumutbarkeit werden dann bei Trunkenheit, ansteckende Krankheiten, strafrechtl Verhalten (Drohung, Gewalt, etc.) liegen. Was meint ihr?

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