Gast Michael Tantini Geschrieben 19. November 2008 Melden Geschrieben 19. November 2008 Ich sehe es auch so wie du. Aber eben, du sagst es ja: Eine DEUTSCHE Airline wird vielleicht schon einlenken, wenn der eine oder andere Anwalt eine Forderung einreichen wird :-)
crowd Geschrieben 19. November 2008 Melden Geschrieben 19. November 2008 Nichtsdestotrotz wirst du erstmal den Ärger und Aufwand haben, dich um eine Ersatzbeförderung bzw. ein Ersatzticket zu kümmern. Und dann die Kosten wieder einzutreiben. Ich traue mich wetten, dass trotz des Urteils die Rückflüge beim No-Show aufm Hinflug weiterhin fröhlich gecancelt werden...
Gast Michael Tantini Geschrieben 20. November 2008 Melden Geschrieben 20. November 2008 Nichtsdestotrotz wirst du erstmal den Ärger und Aufwand haben, dich um eine Ersatzbeförderung bzw. ein Ersatzticket zu kümmern. Und dann die Kosten wieder einzutreiben.Ich traue mich wetten, dass trotz des Urteils die Rückflüge beim No-Show aufm Hinflug weiterhin fröhlich gecancelt werden... Zweifelsfrei wird das so sein
aerofan Geschrieben 20. November 2008 Melden Geschrieben 20. November 2008 Diese gute Nachricht werde ich wohl schon bald einmal gebührlich "feiern" :-) Mit dem Feiern würde ich erst noch mal warten. Abgesehen davon, dass das LG-Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist ja eigentlich "nur" begründet worden, dass die AGB dieser einen Airline (LH) einen Passagier, welcher einen Leg nicht angetreten hat, nicht grundsätzlich von der weiteren Beförderung ausschließen kann. Gefordert wurde eine differenzierte Betrachtungsweise, was auch immer darunter zu verstehen ist. Man wird das also künftig auf den Einzelfalle abstellen müssen, ob ein Beförderungsauschluss zum Tragen kommt oder nicht. Hier ging es konkret wohl um einen Krankheitsfall, offensichtlich also nicht um den typischen no-show. siehe auch hier: http://www.rundschau-online.de/html/artike...639358075.shtml
Koelli Geschrieben 9. Dezember 2008 Melden Geschrieben 9. Dezember 2008 Wie sieht es denn im konkreten Fall mit den Germanwings-Überraschungsflügen aus? Diese werden zwar mit 19,99 Oneway beworben, de facto kann man aber nur den Hin- und Rückflug buchen und Start ist immer der deutsche Flughafen. Kann man also den Hinflug verfallen lassen und nur aus dem Ausland zurückfliegen für 39,98 Euro??
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