Gast Michael Tantini Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Geschrieben 22. Januar 2007 In diesem Artikel mit der Überschrift Schlichtungsstelle: Airlines tricksen bei EU-Fluggastrechten - http://www.airliners.de/tourismus/nachrich...?articleid=7596 - steht ganz unten: Die Schlichtungsstelle Mobilität vermittelt seit gut einem Jahr kostenlos zwischen Verkehrsunternehmen und ihren Kunden. Bisher haben die Berater 900 Beschwerden über Fluggesellschaften angenommen. Diese betreffen Fälle von verlorenem Gepäck bis hin zur kurzfristigen Umbuchungen. Basierend auf dem zitierten Text ging ich eigentlich davon aus, dass a) (Entschädigungs-)Fragen zu beschädigtem Gepäck von/nach EU in den EU-Richtlinien enthalten seien und dass B) Das LBA im Streitfall angerufen werden kann. Verstehe ich hier etwas falsch? Wie muss ich vorgehen, wenn Lufthansa meinen Koffer vollständig beschädigt, die Schuldfrage bejaht, sich dann aber nicht mehr meldet, resp. das Geld nicht vollständig überweist?
touchdown99 Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Geschrieben 22. Januar 2007 Die Frage beantwortet sich bereits aus den Titeln der besagten EU-VOen und den hier im Sticky ausführlich zu den Inhalten der VO 261/2004 gegebenen Erklärungen: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen. Es geht also in dieser VO nicht um Gepäck. Damit befasst sich die EU-VO 889/2002, und da dort von entsprechenden staatlichen Stellen keine rede ist, hat auch das LBA mit Gepäckverlusten nichts zu tun. Der Unterschied zwischen LBA und Schlichtungsstelle ergibt sich aus im zitierten Thread ersichtlichen Link: Die Schlichtungsstelle Mobilität unterstützt die BeschwerdeführerInnen bei der Durchsetzung ihrer privat-rechtlichen Ansprüche. Durch das Schlichtungsverfahren soll der Streit außergerichtlich beigelegt werden. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hingegen nimmt eine öffentlich-rechtliche Aufgabenstellung wahr und hat die Möglichkeit, bei systematischen Verstößen gegen die EG-VO 261/2004 die Fluggesellschaften abzumahnen. Die beim LBA eingereichten Beschwerden dienen nicht der Sicherung bzw. Durchsetzung privat-rechtlicher Ansprüche. Die Schlichtungsstelle Mobilität ist nicht nur in den Fällen von Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen tätig, sondern in allen Bereichen der "Mobilität". Ihre Einschaltung ist für alle Seiten rein freiwillig. Lufthansa lehnt eine Zusammenarbeit mit der Schlichtungsstelle ab, so dass die hier nicht weiterhelfen kann.
Gast Michael Tantini Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Geschrieben 22. Januar 2007 Alles klaro, dann heisst es halt auch in diesem Fall, dass mal wieder niemand zuständig ist. Ich finde es schon eine Zumutung, was sich diese Airlines alles erlauben können ohne belangt werden zu können. Kann mir in diesem Zusammenhang jemand einen deutschen Rechtschutzversicherer nennen, der günstige Preise anbietet, weltweite Schadenfälle bearbeitet und auch nicht-deutsche Kundschaft aufnimmt?
aljoscha Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Geschrieben 22. Januar 2007 Alles klaro, dann heisst es halt auch in diesem Fall, dass mal wieder niemand zuständig ist. Ich finde es schon eine Zumutung, was sich diese Airlines alles erlauben können ohne belangt werden zu können. Kann mir in diesem Zusammenhang jemand einen deutschen Rechtschutzversicherer nennen, der günstige Preise anbietet, weltweite Schadenfälle bearbeitet und auch nicht-deutsche Kundschaft aufnimmt? Wieso können Airlines nicht belangt werden.Es liegt doch an Dir ob Du den Rechtsweg gehen willst oder nicht.Ist ganz allein Deine Sache. Eine Rechtschutzversicherung bringt Dir im aktuellen Fall nichts. Bereits bestehende Schadensfälle sind nicht abgedeckt. Das wäre ja noch schöner. Eines sollte man bei einer Rechtschutzversicherung oder anderen Versicherungen aber nicht vergessen, wenn sich in kurzer Zeit die Schadensfälle häufen, bist Du schneller aus der Versicherung draußen als Du denken kannst. Noch eine Bemerkung am Rande, wenn Du mit Deinen Vertragspartnern im gleichen Stil kommunizierst wie hier im Forum kann ich gut verstehen dass Du Probleme hast.
Gast Michael Tantini Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Geschrieben 22. Januar 2007 Ja, ja, alles klar :-) Erst muss man sich von den Airlines das Gepäck zerstören lassen und dann soll man auch noch auf eigene Kosten einen Anwalt aufbieten, um sein Recht durchzusetzen. Gewisse Menschen haben eine Idealvorstellung vom Leben. Aber seis drum. Und noch eines muss ich an dieser Stelle loswerden: In keiner anderen Branche habe ich soviel Inkompetenz, Heuchlerei und Dummheit gesehen wie in der Airlinebranche. Prosit Neujahr. Die armen Würstchen, die im Airlinebusiness arbeiten tun mir immer wieder leid. Ausser das fliegende Personal, die sind in aller Regel ganz auf Draht und das ist auch gut so.
CubaL Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Geschrieben 22. Januar 2007 Die armen Würstchen, die im Airlinebusiness arbeiten tun mir immer wieder leid Ich glaube diese Leute haben genau die gleiche Meinung über dich :-).
Gast Michael Tantini Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Geschrieben 22. Januar 2007 Die armen Würstchen, die im Airlinebusiness arbeiten tun mir immer wieder leid Ich glaube diese Leute haben genau die gleiche Meinung über dich :-). Bist wohl auch so eine Krücke, die dort arbeitet? Na ja, mein Onkel hat mal gesagt, dass jeder der beim Arbeitslosen- oder Sozialamt nicht unterkommt noch bei der Airline eine Chance hat. Und recht hat er. Es ist schon verwunderlich wieviele stohdumme Kunden es gibt und zu den Airlines halten, was auch immer für einen Seich die anstellen.
Pedro Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Geschrieben 22. Januar 2007 Können wir irgendwie auf die eingangs gestellten Fragen zurück kommen? Dass jemand sauer ist, wenn sein Gepäck beschädigt wird und dann nicht richtig reguliert wird, können wir doch wohl alle nachvollziehen, oder? Ich selber habe leider nicht die nötige Erfahrung oder Kenntnis um hier einen hilfreichen Tipp zu geben. Aber jemand anderes vielleicht?
touchdown99 Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Geschrieben 22. Januar 2007 Ja, ja, alles klar :-) Erst muss man sich von den Airlines das Gepäck zerstören lassen und dann soll man auch noch auf eigene Kosten einen Anwalt aufbieten, um sein Recht durchzusetzen. Gewisse Menschen haben eine Idealvorstellung vom Leben. Aber seis drum. Es herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Es steht Dir völlig frei, Dir Deine Vertragsaprtner auszusuchen. Wenn Du der Meinung bist, dass sich ein Vertragspartner nicht so verhält, wie Du es von Geschäftspartnern erwartest, etwa er seinen vertraglichen Pflichten erst nachkommt, wenn man einen Anwalt bemüht, ist es Dir unbenommen, mit diesen keine weiteren Beförderungsverträge mehr abzuschließen. So wie überall im Wirtschaftsleben. Wenn Du allerdings meinst, nicht ohne Lufthansa auskommen zu können, musst Du wohl oder übel damit leben, dass Dein Vertragspartner immer mal wieder Scherereien macht. So einfach ist das.
sputter Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Geschrieben 22. Januar 2007 Wer im Glashaus sitzt....... an Dummheit bist du ja wohl nicht zu toppen. Erst den Schaden haben und sich danach versichern lassen...... Man sollte im übrigen bei der Rechtschutzversicherung nicht nach günstig sondern nach Inhalt auswählen. Im übrigen kannst du deine primitiven Beleidigungen auch stecken lassen. Selbst in der Hauptschule sollte man ein gewisses Maß an Niveau beigebracht bekommen !
Sickbag Geschrieben 23. Januar 2007 Melden Geschrieben 23. Januar 2007 >>>Erst muss man sich von den Airlines das Gepäck zerstören lassen und dann soll man auch noch auf eigene Kosten einen Anwalt aufbieten, um sein Recht durchzusetzen. Jep, so ist es, so laeuft das halt in Gesellschaften ohne Faustrecht. Im uebrigen ist Dein Gepaeck beneidenswert wertvoll, wenn es Dich ueber die 5000-EUR-Zustaendigkeitsgrenze des Landgerichtes bringt - denn nur dort gilt der Anwaltszwang.
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