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Übergangszeit FRA T2 - T1 mit Neu-einchecken?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe eine kleine Frage, war lange nicht in FRA.

Ich komme mit Etihad um 18:50 im T2 an.

Muss dann zum T1 um bei LH für den Anschlussflug neu einzuckecken (zweites Ticket). Wieviel Zeit sollte man da (bequem!) einplanen, bzw. für welche Abflugzeit sollte man den Anschlussflug buchen?

 

Und dann noch - bin ja klein bisschen ängstlich: Falls Etihad doch Verspätung haben sollte und man Abends dann mit dem gebuchten Weiterflug nicht mehr von FRA wegkommt - wer übernimmt da die Kosten bzw. was passiert da?

 

Danke,

Denny

Geschrieben
Hallo,

habe eine kleine Frage, war lange nicht in FRA.

Ich komme mit Etihad um 18:50 im T2 an.

Muss dann zum T1 um bei LH für den Anschlussflug neu einzuckecken (zweites Ticket). Wieviel Zeit sollte man da (bequem!) einplanen, bzw. für welche Abflugzeit sollte man den Anschlussflug buchen?

 

Und dann noch - bin ja klein bisschen ängstlich: Falls Etihad doch Verspätung haben sollte und man Abends dann mit dem gebuchten Weiterflug nicht mehr von FRA wegkommt - wer übernimmt da die Kosten bzw. was passiert da?

 

Danke,

Denny

 

Wenn du den Weiterflug verpaßt, ist das dein Problem. Da kein durchgehendes Ticket (Buchung) vorliegt , liegt es das Risiko ganz allein bei dir.

Wenn du spät zum LH Check-In kommst, hängt es von deinem Tarif, was passiert. Bei den günstigen Tickets verfällt dieses, wenn nicht vor Abflug umgebucht wird (sofern Umbuchen überhaupt zulässig ist).

Da Etihad auch keine EU Linie ist bzw. dein Flug auch nicht in der EU startet, greifen auch die EU Bestimmungen nicht, egal ob höhere Gewalt (Wetter, ...) oder was auch immer.

Du könntest in diesem Fall nur auf Kulanz seitens Etihads zwecks Hotelkosten ect. hoffen. Oder ob die LH kulanterweise dein Ticket doch noch akzeptiert. Aber verpflichtet ist niemand

 

Deshalb solltest du die Umsteigezeit sehr großzügig bemessen: Annahmeschlusszeit LH + 15 Minuten Terminalwechsel von T2 nach T1 + 30 Minuten Empfang des Gepäcks des Etihad Fluges + einige Stunden Puffer.

 

Oder am besten doch nach einer durchgehenden Buchung suchen, dann liegt das Risiko nicht bei dir.

 

Grüße, Carsten

Geschrieben

Wir werden das Ticket aus Kulanz garantiert nicht anerkennen, da gibt es leider strikte Vorgaben bei uns. Am besten ist wenn Du die letzte Maschine nach MUC nimmst, da kannst du nix verkehrt machen. Dann vertreib Dir lieber die Zeit bevor Du den Flug verpasst. Dann musst Du wenn alles pünktlich ist auch nicht so hetzen. Wieso nimmst Du nicht den EY direkt Flug nach MUC ?

 

Grüsse aus FRA

Geschrieben
Wir werden das Ticket aus Kulanz garantiert nicht anerkennen...

Grüsse aus FRA

 

... warum solltet ihr auch? ideen haben die leute ... mit der konkurrenz fliegen und dann auf kulanz hoffen:-)

Geschrieben
Da Etihad auch keine EU Linie ist bzw. dein Flug auch nicht in der EU startet, greifen auch die EU Bestimmungen nicht, egal ob höhere Gewalt (Wetter, ...) oder was auch immer.

Du könntest in diesem Fall nur auf Kulanz seitens Etihads zwecks Hotelkosten ect. hoffen. Deshalb solltest du die Umsteigezeit sehr großzügig bemessen: Annahmeschlusszeit LH + 15 Minuten Terminalwechsel von T2 nach T1 + 30 Minuten Empfang des Gepäcks des Etihad Fluges + einige Stunden Puffer.

 

Grüße, Carsten

 

Also die Aussage bezüglich"EU-Regeln" ist nicht ganz korrekt!

 

Die Regeln schließen auch Flüge ein, die mit "nicht-EU-Airlines" durchgeführt werden, wenn mindestens der Abflugort oder der Ankunftort der ganzen Reise (auf dem betreffenden Ticket) in der EU liegen.

Kulanz von Seiten LH kannst Du vergessen, da der LH-Flug nicht auf dem gleichen Ticket wie der Etihad-Flug ist!

Ich würde auch vorschlagen möglichst den letzten Flug nach MUC zu buchen! Wenn Dir das dann doch zu viel Wartezeit ist schau mal unter www.bahn.de nach ...

Geschrieben

 

Da Etihad auch keine EU Linie ist bzw. dein Flug auch nicht in der EU startet, greifen auch die EU Bestimmungen nicht, egal ob höhere Gewalt (Wetter, ...) oder was auch immer.

Du könntest in diesem Fall nur auf Kulanz seitens Etihads zwecks Hotelkosten ect. hoffen. [...]

Grüße, Carsten

 

Also die Aussage bezüglich"EU-Regeln" ist nicht ganz korrekt!

 

Die Regeln schließen auch Flüge ein, die mit "nicht-EU-Airlines" durchgeführt werden, wenn mindestens der Abflugort oder der Ankunftort der ganzen Reise (auf dem betreffenden Ticket) in der EU liegen.

 

Lieder ist dem nicht so. Die EU Regeln greifen bei Nicht-EU-Fluggesellschaften nur für in der EU startende Flüge.

 

Zitat:

Die Verordnung gilt für alle Flüge, auch Charterflüge, europäischer Luftfahrtunternehmen von oder nach einem europäischen Flughafen sowie für alle Flüge ab der Europäischen Union.

 

Habe nur einen Verweis auf die EU-Presseerklärung zur Hand.

 

Das man auf Kulanz seitens LH nicht hoffen sollte, weil sehr unwahrlich oder nicht erlaubt, hätte ich stärker betonen sollen. Auf keinen Fall eine Basis, auf der man planen sollte. Wenn es aber passiert ist, dann man es ja zumindest versuchen. Fragen kostet nichts.

 

Grüße, Carsten

Geschrieben

Ich habe für April auch einen LAN-Flug nach Madrid gebucht und mir einen zubringern mit der Lufthansa dazugegönnt...

 

Auf dem Hinflug habe ich in Frankfurt fast vier Stunden (da hab ich darauf vertraut, dass die LH auf HAM-FRA genug Flüge anbietet und ich schon rechtzeitig in Frankfurt bin... :)

 

Auf dem Rückflug habe ich jedoch den letzten Flug FRA-HAJ gebucht, um einfach auf der sicheren Seite zu sein, was allerdings auch nur ~4,5Std Übergang sind, aber ich hatte auch keine Lust, dann noch mit dem Auto zurückzufahren... Also ich würde dir auch auf jeden Fall raten, den letzten Flug zu nehmen...

Geschrieben
Also die Aussage bezüglich"EU-Regeln" ist nicht ganz korrekt!

 

Die Regeln schließen auch Flüge ein, die mit "nicht-EU-Airlines" durchgeführt werden, wenn mindestens der Abflugort oder der Ankunftort der ganzen Reise (auf dem betreffenden Ticket) in der EU liegen.

 

Lieder ist dem nicht so. Die EU Regeln greifen bei Nicht-EU-Fluggesellschaften nur für in der EU startende Flüge.

 

Zitat:

Die Verordnung gilt für alle Flüge, auch Charterflüge, europäischer Luftfahrtunternehmen von oder nach einem europäischen Flughafen sowie für alle Flüge ab der Europäischen Union.

 

Naja, beides ist wohl (derzeit) vertretbar. Es gibt in diesem Zusammenhang den juristischen Begriff des Rundfluges, der - würde er hier Anwendung finden - eine Anwendung der EU-Richtlinie ermöglichen. Dieser Begriff geht davon aus, dass bei einem Flug z.B. von A nach B und wieder zurück nach A die Landung in B nur eine Zwischenlandung eines Rundflugs ist und somit der Abflug A ausschlaggebend auch für die Bewertung der Anwendbarkeit der Richtlinie auf die Strecke B-A ist.

 

Diese Deutung ist aber umstritten (und wird derzeit auch nur in Deutschland so vertreten), so dass man auch anderer Meinung sein kann, was die Anwendbarkeit betrifft. Ich persönlich tendiere auch zu der letzteren Interpretation, dass die Regelung in diesem Fall nicht anwendbar ist.

 

Viele Grüße - Dirk

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