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EU Fluggastrechte - Die Durchsetzung


emdebo

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Geschrieben

War es in der Vergangenheit so, daß der Fluggast mit der evtl. Meldung an

das LBA ohne weiteren Response von dort auskommen mußte, hat sich in

der letzten Zeit, wohl auch auf Druck von der EU, erheblich viel getan:

 

Bemerkenswert sind die textlichen Änderungen zum Thema

Fluggastrechte bei der LBA:

 

Besteht dagegen die Möglichkeit, dass ein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr 261/2004 vorliegen könnte, werden wir Ihre Beschwerde bzw. Hinweise an das betreffende Luftfahrtunternehmen weiterleiten und das Unternehmen auffordern, Ihnen sowie dem LBA in angemessener Frist eine begründete Stellungnahme zukommen zu lassen. Das LBA überwacht den Eingang der Stellungnahme, prüft diese und fordert das Unternehmen ggf. zu ergänzenden Informationen auf.

 

Aktuelle Informationen aus Spiegel Online:

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,475675,00.html

Geschrieben

Stimmt so nicht, weil am 5.9.2005 mir das LBA auf meinen Beschwerdeeingang antwortete:

 

"(...) Bei anschließender Feststellung eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung werden wir Ihre Beschwerde zur Klärung des Sachverhaltes dem betroffenen Luftfahrtunternehmen zugänglich machen, von deren Seite die Antwort an Sie erfolgen wird. Zudem werden wir verfolgen, inwieweit sich das Luftfahrtunternehmen mit Ihnen in Verbindung setzt und prüfen, ob ein Verstoß gegen die o.a. EU-Verordnung vorliegt und ggf. angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung der Verordnung gegenüber dem betreffenden Luftfahrtunternehmen ergreifen. Daher möchten wir Sie bereits jetzt vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie in diesen Fällen grundsätzlich keine weitere Antwort von uns erhalten werden. (...)"

 

Ich finde die Unterschiede nur marginal.

Geschrieben

Ich habe selbst einmal eine Schreiben an das LBA geschickt, weil Norwegian Air Shuttle einen Flug storniert hatte und das Geld auf eine nicht mehr exisitierende Kreditkarte überwiesen hat. Ich war der Ansicht dass man mich hätte zumindest informieren müssen und mir eine Alternativverbindung anbieten müsste.

 

Aber darum geht es gar nicht. Ich wollte vielmehr schildern dass am Folgetag nach dem Versand meines Schreiben eine sehr freundliche Dame vom LBA angerufen hat und mir die Aussichten erklärt erklärt (in dem Fall dass man wohl keine Chance hätte, weil es nicht darum geht ob eine Airline kundenfreundlich oder nicht handelt, sondern dass es eigentlich ausreicht dass die Airline den Betrag zurückerstattet, denn das die Kreditkarte nicht mehr existiert liegt nicht im Ermessen der Airline).

 

Sie bot mir an der Sache dennoch nachzugehen und die Airline um eine Stellungnahme zu bitten, falls ich dies wünsche. Ich meinte ich würde darüber nachdenken.

 

Ich fand es nur super wie schnell und kompetent reagiert wurde, hätte ich keinesfalls erwartet.

Geschrieben

Den Zeitpunkt, ab wann dort verbraucherorientierter gearbeitet wird, kann

ich nicht ersehen. Schön, daß dies offensichtlich schon länger gilt.

 

Fakt ist aber auch, daß nach Inkrafttreten der EU 261/2004 zunächst ausdrücklich auf deren Internetseite ein Text stand, wonach man nur die Beschwerden entgegennimmt, aber keinerlei weitere Korrespondenz usw. führt. Wird vorstehend ja auch bestätigt.

 

Und da sehe ich schon einen riesigen Unterschied zwischen

"von uns keine weitere Antwort erhalten" bis hin zur Unterstützung

und Benachrichtigung über den Ausgang des Vorgangs.

Archiviert

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