Niederlage für Ryanair vor dem EuGH. Das Gericht hat heute entschieden, dass Cockpit- und Kabinenpersonal Ryanair bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nicht nur in Dublin (am Firmensitz) verklagen kann, sondern auch am Gerichtsstand des Ortes, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlicher Weise  seine Arbeit verrichtet. Die Heimatbasis (in Deutschland u.a CGN, FRA, SXF) ist ein wichtiges Indiz. Die Registrierungsort/ -nationalität des Flugzeuges dagegen nicht. Die Festlegung von Dublin als Gerichts
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