OliverWendellHolmesJr Geschrieben Montag um 17:17 Melden Teilen Geschrieben Montag um 17:17 vor einer Stunde schrieb Koelli: Ryanair verlangt auch bei bereits bestehenden Buchungen eine nachträgliche Zahlung der erhöhten Steuern von 2,80 für Flüge ab Mai. Angeblich wäre das über ihre AGB erlaubt. Da wird hoffentlich ein Verbraucherschutz das rechtlich prüfen lassen Ryanair wird sich hierauf beziehen Zitat 4.1 FLUGPREISE [...] 4.2.2 Steuern sind laufenden Änderungen unterworfen und können auch nach dem Datum Ihrer Buchung erhoben werden. Wenn eine solche Steuer nach Ihrer Buchung erhoben oder erhöht wird, sind Sie verpflichtet, diese (bzw. die Erhöhung) vor der Abreise zu bezahlen. Alternativ können Sie sich entscheiden, den Flug nicht anzutreten, In diesem Fall werden Ihnen Ihre Flugkosten vollständig erstattet. Sollten Steuern aufgehoben oder gesenkt werden, sind Sie berechtigt, von uns eine Erstattung des Differenzbetrags zu verlangen. Zumindest ist mal eine vertragliche Grundlage da, die zumindest mal zwei positive Aspekte hat, es gibt ein Rücktrittsrecht für den Kunden und der Kunde hat das Recht, eventuelle Steuersenkungen zurückzufordern. Schwierigkeiten sehe ich bei den Tarifen, bei denen keine Steuer enthalten ist. Da dürfte Ryanair keine Chance haben. Dagegen spricht, das § 309 BGB einseitige Preisanpassungen in bestimmten Konstellationen verbietet. Da fällt mir auf die schnelle kein Grund ein, warum § 309 BGB nicht greift. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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