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fuel dumping


nolly_flyer

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Ja ganz bestimmt, also den gedumpten Fuel, dann die zusätzlichen Lande- und Abfertigungsgebühren, die zusätzlich enstehenden Gebühren für Leistungen der Flugsicherung, die zusätzlich enstandenen Kosten für die zusätzlichen Betriebsminuten, die Kosten für die evtl. erforderliche Übernachtung der Passagiere, wenn der Flug wegen Überschreitung der max. möglichen Flugdienstzeit der Besatzung eine Übernachtung erforderlich macht, Kosten die für den verlängerten Einsatz der Besatzung entsehen, Kosten für evtl. erforderliche Umbuchungen von Passagieren, Kosten für die Verpflegung der Passagiere im Hotel oder bei längeren Wartezeiten im Flughafen auf dem nach dem dumping gelandet wurde, Kosten die enstehen falls ein oder mehrere Besatzungsmitglieder bedingt durch ihre verspätete Rückkehr an die Homebase, Urlaub oder Freietage verschieben müssen und diese nachgewährt werden müssen, Kosten die den Besatzungsmitgliedern entstehen, weil sie z.B. Karten für die Oper gekauft haben nun aber nicht hingehen können oder für ein Flugticket in den Urlaub mit der Familie, Kosten für das neue Catering falls diese ausgetauscht werden muß, da evtl. eine Übernachtung erforderlich wurde...

 

Also was denkst du, wird ein Passagier der ohne eigenes Verschulden eine Landung verursacht diese Kosten alle in Rechnung gestellt bekommen? ;-)

 

Anders mag es aussehen, wenn der Passagier vorsätzlich handelt. ;-(

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Die Frage würde mich auch interessieren. LX Flug ZRH-MIA muss wegen eines Medicals in LHR landen. Nach 2h wird der Flug nach MIA weiter geführt.

 

Muss der betreffende Passagier die entstandenen Kosten bezahlen? Es ist mir schon klar, dass wohl eine Versicherung dafür aufkommen wird. Ist es jene des Passagier (Haftpflicht?) oder bleibt die Airline auf diesen Kosten sitzen (resp. versichert?).

 

Klar passiert das nicht all zu oft und meist sind es unglückliche Umstände (Medicals), bei denen die Kostenfrage kurzfristig sekundär ist. Aber langfristig wird das wohl schon geregelt sein, oder?

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Wenn ein Passagier randaliert und eine Maschine deshalb eine unplanmäßige Landung macht, ist in den Medien immer wieder zu hören, dass auf diesen Passagier entsprechende Kosten zukommen würden, wobei da immer von einigen Zehntausenden die Rede ist.

Bei einer Landunge aus medizinischem Grund ist davon noch nie berichtet worden. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies vom betreffenden Passagier zu zahlen wäre, da eine unvorhergesehene Erkrankung in der Regel auch nicht seinem Einfluss unterliegt. Stellt Euch vor, Ihr kollabiert während eines Flugs und bekommt anschließend eine Rechnung über, sagen wir mal, 20000 Euro. Wer würde sich da noch ins Flugzeug steigen trauen? Ein Fall für die Haftpflicht dürfte das auch nicht sein, da diese ja ein Verschulden voraussetzt, was hier auch nicht gegeben ist.

 

Aber wer es nun wirklich zahlt, weiß ich auch nicht.

 

Martin

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Es gab vor Jahren (?) mal einen Fall, da hat sich ein Jugendlicher den "Scherz" einen Bombendorhung erlaubt und eine LH Maschine (Interkont) mußte daraufhin Landen. Ging durch die Presse, finde ich aber auf die Schnelle nicht.

 

Der Schaden belief sich auf mehrer hunderttausend EUR, da alleine die Ausfallzeiten eines Flugzeugs pro Tag mehrere 10-tausend betragen. Die hier genannten 20 TEUR reichen da bei weitem nicht.

 

Damals hat LH die Kosten nicht eingefordert, da die Chance das Geld zu bekommen eh gegen Null tendiert - oder habt Ihr 100 TEUR + x zur Verfügung. Selbst mit "1000 EUR pro Monat" als Strafe dauert das dann doch ein wenig lange...

 

Quintessenz: Die Fluggesellschaften tragen die Kosten und wir zahlen das über die Tickets mit.

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Ganz einfach und v.a. vereinfacht und nicht von einem Juristen, erkrankt ein Passagier auf einem Flug, dann handelt es sich nicht um Vorsatz oder etwa um einen grob farlässigen Tatbestand. Der erkrankte kann halt nichts dafür. Entscheidet der Kapitän sich für eine Landung, z.B. auf anraten eines Arztes der sich an Borde befindet, dann wird wohl keine Airline dies in Rechnung stellen.

 

Anders sieht das bei einer vorsätzlichen Handlung aus, bei der der Verursacher erkennen muß, das dies entsprechende Konsequenzen haben wird, wie z.B. eine falsche Bombendrohung. Abgesehen von einer evtl. gegebenen strafrechtlichen Relevanz wird sich dann eine Airline überlegen, ob sie den Verursacher zivilrechtlich in Anspruch nehmen wird.

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Unser FOM weiß dazu:

...Üblicherweise existieren für derartige Fälle Versicherungen seitens der Airline. Deswegen werden die Regress - Ansprüche an die Verursacher, z.B. bei Randale oder sonstigem Vorsatz, auch vom Versicherungsträger und nicht von der Airline gestellt.

Bei anderen Notfällen, wie medizinischen Gründen, ist eine Rückinanspruchnahme nicht möglich, da es sich weder um Fahrlässigkeit noch um Vorsatz handelt...

 

Ist halt ähnlich einer Auto - Kaskoversicherung.

Fährste mit 2 Promille einen um, wirst Du auch an die Versicherung den dem Unfallgegner gezahlten Betrag zurückzahlen müssen.

 

Zu den Zahlen: Wir hatten 2001 mal einen PAX wegen Krawall in TLS abgesetzt, das hat ihm letztlich eine Rechnung über 23.000 Öcken eingebracht. Zuzüglich dem, was die Franzosen noch für den Polizeieinsatz abgerechnet haben und so weiter.

Was da wie berechnet worden ist weiß ich auch nicht, aber der Betrag geisterte damals durch den Laden.

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