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airliners.de

Verkehrsrechte bei Vollcharter


charly63

Empfohlene Beiträge

Leider war mir die Seite vom LBA keine Hilfe,deswegen frage ich Euch:

Wie ist die Vergabe von Streckenrechten/Überflugsrechten bei Vollcharter geregelt ? (außerhalb EWR).

-ich nehme mal letzten Winter die AB-Flüge von MUC zum Golf im Auftrag von L-Tur zum Anlass...

-1. Kann jeder beliebige Veranstalter (deutsche) Airlines von D zu irgendeinem Ziel Chartern?

-2. wer beantragt in dem Fall die Strecken/Überflugsrechte?

-3. wieviel "Vorlaufzeit" benötigt man?

-4. kann man mit Vollcharter Strecken fliegen, für die man als Linie nie oder nur schwer eine Genehmigung bekommen würde?

wenn Punkt 4 zutrifft; könnte ein selbstständiger "Partner"-der die Flüge vermarktet- auf diesem wege eine "Hintertür" öffnen?

-muß bei Vollcharter unbedingt eine Pauschalreise der Grund sein (im rechtlichen Sinne), oder kann der "Veranstalter" auch nur die Plätze des Fliegers vermarkten?

alle meine Fragen beziehen sich auf Ziele AUßERHALB der EU.

...und, kann bei Vollcharter der Flug auch ab Ausland gebucht werden (nur so als Beispiel: Albanien-D-Albanien)?

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Eine der bekannteren Hintertürchen dürfte das Zelt der easyJet in Spanien(?) gewesen sein. Die easyJet hat eine Schweizer Reiseveranstalter mit Lizenz zum Angebot von Flugpauschalreisen aufgekauft und wollte auch Linienflüge ab EAP (schweizer Seite) anbieten. Durften die aber aber mangels Flugrechten nicht, also gab es zum Linienflug die Übernachtung mit dazu - in eben dem Zelt auf einem abgelegenen Zeltplatz und somit war es dann wieder eine legale Pauschalreise, nur halt ohne Transfer zum Zeltplatz.. Hat wohl nie einer genutzt und mittlerweile ist das durch den Teilbeitritt der Schweiz zur EU auch hinfällig geworden.

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