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Swissair-Prozess endet mit Freisprüchen


flieg wech

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Geschrieben

Wer, wie ich, die Dokumentation auf 3sat über den Swissair-Niedergang auf 3sat im Dezember gesehen hat, kann diese Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob bei Freispruch eine Begründung folgen muß. Haben wir einen Juristen hier, der das zumindest für die deutsche Strafprozeßordung beantworten kann?

Geschrieben
Wer, wie ich, die Dokumentation auf 3sat über den Swissair-Niedergang auf 3sat im Dezember gesehen hat, kann diese Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob bei Freispruch eine Begründung folgen muß. Haben wir einen Juristen hier, der das zumindest für die deutsche Strafprozeßordung beantworten kann?

 

ich habe die Doku auch gesehen und wir sind uns sicherlich einig, dass hier wirtschafts Hasadeure am Werk gewesen sind, aber ob das strafrechtlich relevant ist, vermag ich nicht zu beurteilen:

 

Als Jurist darf ich aber sagen, daß auch bei Freisprüchen nach StPO eine Bergründung Schriftlich zu erfolgen hat.

Geschrieben

Er musste ja so kommen... ich verstehs nicht, aber bin ja auch nur ein kleiner Bürger.

 

Muss mal schauen, dass ich auch an die Spitze einer grossen Unternehmung komme, diese dann aushöhle (z.B.: persönliche Luxusgüter anschaffen), die Unternehmung dann Pleite gehen lasse und bei einer Gerichtsentscheidung noch viel Geld kassiere, damit ich auf die Bahamas abhauen kann.

 

Mich macht's nicht wütend, dass die Freigesprochen wurden, aber die Entschädigungen finde ich daneben:

 

Totalentschädigung an alle Angeklagten: CHF 2'426'786.20 (ca. 1.5 Mio Euro).

 

 

Mario Corti

488'000.-

 

Gerhard Fischer

181'000.-

 

Bénédict Hentsch

192'506.-

 

Antoine Höfliger

0.-

 

Eric Honegger

99'625.-

 

Andres Leuenberger

233'000.-

 

Lukas Mühlemann

196'333.-

 

Thomas Schmidheiny

194'000.-

 

Vreni Spoerry

187'829.-

 

Gaudenz Stähelin

0.-

 

Philippe Bruggisser

80'947.60

 

Georges Schorderet

209'000.-

 

Jacqualyn Fouse

229'629.-

 

Karin Bigger Anderegg

0.-

 

Andreas Simmen

18'232.60

 

Peter Somaglia

0.-

 

Andreas Länzlinger

84'428.-

 

Scott Cormack

0.-

 

Jan Litwinski

32'256.-

 

Martial Saugy

0.-

Geschrieben

Mal ganz abgesehn ob das Urteil rechtlich ok ist, moralisch gesehen ist es absolut verwerflich.

 

Wenn man an die Tausende Mitarbeiter denkt, die ihr Vermögen und ihr Job verloren haben, die nach dem Grounding vor dem Nichts standen.

Und heute hören sie dann Freisprüche derer, die ihre Firma in den Boden geflogen haben....

Absolut unverständlich....

 

Ich bin recht enttäuscht!!!

 

Gruss

Fabian

Geschrieben

@ahoberg

Ich kann es im Moment nicht finden, aber vielleicht weißt Du, was den Angeklagten vorgeworfen wurde. Katastrophale Unternehmensführung wird es ja wohl nicht gewesen sein; die wäre strafrechtlich nämlich nicht relevant.

Geschrieben

ich habe den 3 SAT Bericht auf DVD...Ich muss mal sehen, ob ich mir das heute abend mal auschnittsweise reinziehe, um da mal klarheit zu bekommen.

 

ach ja und Deutschland kann ein Strafrichter bei einem Freispruch keine Entschädigung aussprechen (wofür auch) es sei, denn jemand war in Untersuchungshaft.

Geschrieben

Ein weiterer Schlag ins Gesicht all derer die noch ein wenig an gewisse Moralvorstellungen glauben (glaubten) und einen Rest Verantwortungs-gefühl besitzen (besassen). Wie man in meinem Heimatland einen Betrieb mit einem Budget eines Kleinstaates in Grund und Boden fahren kann und hierfür noch Gerichtskosten entschädigt erhält, entbehrt jedem gesunden Menschen- und Rechtsverstand. Bin zwar kein "Rechtssachverständiger" aber der Tatbestand des fahrlässigen Konkurses ist meines Erachtens in jedem Fall gegeben. Auch die obersten Aufssichtsorgane, sprich Revisions-bzw. Buchprüfungsstellen und der Kanton Zürich sind in die Pflicht zu nehmen. Der Kanton Zürich dürfte z.B. nur eine Flugbetriebserlaubnis nach jeweils erfolgtem POSITIVEN Revisionsbericht erteilen sprich die finanziellen Rahmebedingungen erfüllt sind. Die marode Finanzlage der Swissair war seit längerem bekannt. Ein Buchprüfer eines grossen Finanzgebers hatte ca. ein Jahr vor dem Grounding einen entsprechenden Bericht verfasst. Dies resultierte in einer sofortigen Entlassung dieser Person welche eigentlich nur seinen Arbeitgeber schützen wollte. Die damaligen Swissair-Aktionäre durften schliesslich nicht beunruhigt werden. Die Ziviklage steht zwar noch aus, wobei grosse Hoffnungen mache ich mir da keine. Die Staatsanwaltschaft sollte das Urteil anfechten.

Geschrieben

Hallihallo,

 

Ich verstehe zwar die schweizer Rechtordnung nicht ganz, insbesondere weil die Schweiz kein Konzernkonkursrecht hat(te), aber meiner Meinung nach war die Anklage formal falsch.

 

Schlecht wirtschaften ist tatsaechlich (und Gott-sei-Dank !) nicht strafbar, was aber sehr wohl strafbar ist, und _das_ haette angeklagt werden MUESSEN, ist die Verschleppung des Konkurses, respektive die Bevorzugung gewisser Glaeubiger (z.B. haette man die Crossair nicht am Freitag, bevor man am Montag Glaeubigerschutz anmeldet, verkauft werden duerfen)

 

und dafuer gibt es normalerweise (in "normalen" Staaten) ;-)

ganz, ganz heftige Strafen - fuer die betreffenden Manager.

 

aber, wie gesagt, ich hatte nie schweizer Recht studiert, und mich auch zu wenig mit selbigen auseinandergesetzt .....

 

Just my 2 Cent

 

Cheers,

Jumbolino.

Geschrieben
Bin zwar kein "Rechtssachverständiger" aber der Tatbestand des fahrlässigen Konkurses ist meines Erachtens in jedem Fall gegeben.

 

Diesen Tatbestand gibt es im CH StGB nicht und der damit am ehesten vergleichbare Tatbestand der Misswirtschaft im Sinne von Art. 165 CH StGB

 

http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a165.html

 

greift nur wenn man sich wirklich extrem unverantwortlich anstellt, mithin schon fast der Eventualvorsatz erfüllt ist.

Geschrieben
Bin zwar kein "Rechtssachverständiger" aber der Tatbestand des fahrlässigen Konkurses ist meines Erachtens in jedem Fall gegeben.

 

Diesen Tatbestand gibt es im CH StGB nicht und der damit am ehesten vergleichbare Tatbestand der Misswirtschaft im Sinne von Art. 165 CH StGB

 

http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a165.html

 

greift nur wenn man sich wirklich extrem unverantwortlich anstellt, mithin schon fast der Eventualvorsatz erfüllt ist.

 

Naja, den einzig wertvollen Asset 3 Tage vor dem Konkurs zu verkaufen ist schon eine vorsätzliche Handlung. Ebenso waren alle anderen Handlungen vor und während der Swissair-Kriese gewollt, absichtlich, geplant.

 

Schade nur, das es sich eben um einen typischen "Bananen-Republik-Fall" handelt, wo alle mit allen verbandelt und untereinander verpflichtet sind, und das greift dann auch kein Richter an. Man stelle sich die Alternative vor: Alle geschäfte rückabwickeln oder die Swiss (LH) müßte als Rechtsnachfolger die Ansprüche der Geschädigten befriedigen? Undenkbar, so das Schweizer recht dies denn zulassen sollte! Also ist Freispruch "Erste Bürgerpflicht"!

 

 

Im übrigen bin ich der Ansicht schlechtes Management und schlechte Unternehmensführung sollten strafbar sein, jenseits von Vorstandshaftpflicht und inklusive Haftstrafen. Dann hätte so manches Unternehmen bessere Manager und Entscheidungen!

Geschrieben
Naja, den einzig wertvollen Asset 3 Tage vor dem Konkurs zu verkaufen ist schon eine vorsätzliche Handlung. Ebenso waren alle anderen Handlungen vor und während der Swissair-Kriese gewollt, absichtlich, geplant.

 

Was wurde hier denn konkret verkauft?

 

Die zur Anklage gebrachten Handlungen wurden begangen, aber ob es ebenfalls Ziel derselben war, die Gläubiger in Hinsicht auf den schon genüglich sicher absehbaren Konkurs entsprechend zu schädigen bzw. Dritte unrechtmässig zu bevorteilen, dies wage ich doch ein wenig zu bezweifeln. Und hier liegt die crux bzw. der sog. subj. Tatbestand.

 

Im übrigen bin ich der Ansicht schlechtes Management und schlechte Unternehmensführung sollten strafbar sein, jenseits von Vorstandshaftpflicht und inklusive Haftstrafen. Dann hätte so manches Unternehmen bessere Manager und Entscheidungen!

 

Dafür ist leider das hiesige Parlament zuständig und nicht die Justiz ...

Geschrieben
Naja, den einzig wertvollen Asset 3 Tage vor dem Konkurs zu verkaufen ist schon eine vorsätzliche Handlung. Ebenso waren alle anderen Handlungen vor und während der Swissair-Kriese gewollt, absichtlich, geplant.

 

Im übrigen bin ich der Ansicht schlechtes Management und schlechte Unternehmensführung sollten strafbar sein, jenseits von Vorstandshaftpflicht und inklusive Haftstrafen. Dann hätte so manches Unternehmen bessere Manager und Entscheidungen!

 

Äußerst bedenkliche Aussagen...

 

Zum einen ist es für viele Beobachter kaum nachvollziehbar, wie schwierig es für eine Airline ist, cash zu generieren und was oft nur als einzige Alternative bleibt...selling assets. Tausendfach gesehen, wir reden von Hotelketten, Mietwagenfirmen, CRS-Anteilen, Regionalfluggesellschaften...

 

Des Weiteren muss erstmal jemand schlechtes Management und Unternehmensführung ( strafrechtlich ) definieren....!!!

 

Die LH Umsatzrendite ist im Vergleich zu Ryanair sehr schlecht, muss nun der Mayrhuber in den Knast, gerade auch weil die LH ihre Kapitalkosten nicht verdient ??

Geschrieben

Die Berufung musste einmal vorsorglich wegen des hiesigen, diesbezüglich reichlich verunglückten Prozessrechtes eingereicht werden.

 

Es ist aber zu erwarten, dass nach Vorliegen des begründeten Urteils die Berufung wohl eingeschränkt wird bzw. dann nur noch einzelne Punkte konkret beanstandet werden.

  • 1 Monat später...

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