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airliners.de

Frage zu Flugumbuchung durch die Airline


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Geschrieben

Hi!

Ich habe einen Kollegen, der einen Flug von Frankfurt nach Sydney und zurück mit Royal Brunei gebucht hat.

Wie allgemein bekannt, streicht Royal Brunei den Flug nach Frankfurt und somit muss mein Kollege (durch Royal Brunei) umgebucht werden. Nach wochenlangem hin und her, wurde er über London umgebucht und fliegt nun mit BA von London nach FRA.

Nun soll er folgende Erklärung unterschreiben:

 

... damit einverstanden, daß

 

1. Royal Brunei Airlines – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – als Vergleich in oben genannter Sache, mich auf Kosten der Royal Brunei Airlines einmalig zu den o.g. Flugdaten umbucht.

 

2. mit Abschluss dieses Vergleiches alle Ansprüche (gegenwärtig und zukünftig, bekannt und unbekannt) aus dem Rechtsverhältnis, mit Ausnahme der Ansprüche aus diesem Vergleich, abgegolten und erledigt sind,

 

3. jede Partei die ihr in dieser Sache möglicherweise entstandenen Kosten selbst trägt

 

Was haltet ihr davon?? Würdet ihr unterschreiben?

 

Gruss A380

Geschrieben

Wenn der Flugpreis sehr günstig war: J A !

 

Diese genannten Ausschlußklauseln sind nix besonderes. Die Airline sichert sich dadurch nur ab, damit niemand auf die Idee kommt, hinterher wegen längerer Reisezeit / weniger Aufenthalt am Zielort / etc. irgendwelche Regressansprüche geltend zu machen. Der "Beförderungsvertrag" an sich bleibt ganz regulär bestehen, nur ändert sich eben die Streckenführung (eben zusätzlich via London auf dem Hin- und Rückweg)

 

Sollte der betreffende Passagier nicht auf das Angebot eingehen (welches an sich schon kulant ist!), dann gibt es effektiv nur das bis jetzt gezahlte Geld zurück (vorausgesetzt gewisse Fristen wurden eingehalten - die kenne ich nicht genau; nehme aber stark an, daß Royal Brunei diese eingehalten hat im Zweifelsfall überprüfen...)

 

 

Ach so; noch etwas zu Punkt 3...

 

Das heißt, falls Dein Kollege durch die andere Streckenführung zum Beipiel ungeplant in SYD eine Übernachtung machen muß, oder ihm vielleicht durch spätere Ankunft ein Tag aus einem Automietvertrag verloren geht, oder ähnliches (gilt genauso für die Rückreise) Royal Brunei nicht in Regreß genommen werden kann - will heißen: es gibt kein Geld, falls Dein Kollege dadurch einen derartigen "Schaden" erleidet.

Gemäß der Formulierung übernimmt Royal Brunei sogar die zusätzliche Tax für London (ist für Langstrecke ganz schön happig ex U.K.)

Insofern ist das ein absolut faires Angebot ohne böse Fallen!!!

Geschrieben

Sowas hab ich noch nie gehört :) Andererseits will sich Royal Brunei damit vermutlich nur absichern dass Du nicht nachträglich vor Gericht noch mehr geltend machst als die Umbuchung...

 

Im Prinzip steht da ja genau drin was Du wolltest oder? Auch wenn ich die Praxis ungewöhnlich finde, was wäre daran so schlimm das zu unterschreiben?

Archiviert

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