blues123 Geschrieben 16. Juli 2007 Melden Geschrieben 16. Juli 2007 Da ich im anderen Thread leider keine Antwort bekommen habe, versuche ich es hier nochmal, da die Frage ziemlich wichtig für mich ist: Ich habe eine IB-Umsteigeverbindung über Madrid mit nur einer 1 STD-Umsteigezeit auf der IB Homepage gebucht. Gesetzt dem Fall, dass ich wg. Verspätung diesen Flug nicht bekommen sollte, würde der nächste IB erst 5 Std später gehen, LH oder JK allerdings schon früher. Hätte ich aufgrund der EU-Verordnung das Rest auf kostenlose Umbuchung auf diese Gesellschaften?
Goldman Geschrieben 16. Juli 2007 Melden Geschrieben 16. Juli 2007 normalerweise passt das. Die IB Flüge nach MAD sind alle Zubringerflüge, Du dürftest also nicht der einzige sein. Alsi ich zuletzt mit IB geflogen bin (DUS-MAD), da waren der größte Teil Zubringer für MIA und Südamerika. Wenn es nicht klappen sollten, dann buchen sie Dich ohne probleme um, auch bei Übernachtungen sind sie sehr flexibel (meine Erfahrung), wenn man auf den nächsten Tag umgebucht wird
blues123 Geschrieben 16. Juli 2007 Autor Melden Geschrieben 16. Juli 2007 danke für die schnelle Antwort. Wichtig wäre mir zu wissen, ob sie einen auch auf eine andere Gesellschaft umbuchen (wollen)
touchdown99 Geschrieben 16. Juli 2007 Melden Geschrieben 16. Juli 2007 Wenn Du Dir mal die Mühe gemacht hättest, den Masterthread zu Flugbuchungen/-problemen und die darin befindlichen Links zu lesen, wäre die Frage bereits beantwortet. Die Antwort auf die Frage, ob sie dich umbuchen müssen, lautet: NEIN. Näheres in besagtem Masterthread. http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=34448
FrankSasse Geschrieben 16. Juli 2007 Melden Geschrieben 16. Juli 2007 Damals, als Swiss noch Oneworld war, ziegten sich die Spanier nicht so flexibel. Meinen Anschlußflug nach Zürich haben sie verlegt, einen früheren hätte es aber gegeben - eben von der Allianzpartnerin Swiss. Wir durften mit denen aber nicht fliegen sondern mussten auf die Iberia-Maschine warten! Frank
sammler75 Geschrieben 16. Juli 2007 Melden Geschrieben 16. Juli 2007 Bei 1 Std. Umsteigezeit würde ich mir mehr Sorgen um das Gepäck machen, gerade bei Iberia.
joBER Geschrieben 16. Juli 2007 Melden Geschrieben 16. Juli 2007 Bei 1 Std. Umsteigezeit würde ich mir mehr Sorgen um das Gepäck machen, gerade bei Iberia. Das sollte im T4 schon klappen. Sonst bucht dich IB nur auf den nächsten Iberia-Flug um und gibt dir Essensgutscheine.
Gast Geschrieben 16. Juli 2007 Melden Geschrieben 16. Juli 2007 Umbuchungen gehen nicht so einfach wie sich das manch einer hier vorstellt! Umbuchungen können immer nur gemäß den Interline-Richtlinien der Airline gemacht werden; ob nun ein Flug einer anderen Fluglinie früher geht interessiert hier nicht. Sollte der Gast den von der Airline vorgeschlagenen Flug nicht akzeptieren, so muss er sich auf eigene Kosten ein neues Ticket kaufen, das Ursprüngliche kann zum Refund gegeben werden; ferner werden jegliche Unterstützungsleistungen nichtig, da der Gast das unterbreitete Angebot nicht annahm.
touchdown99 Geschrieben 16. Juli 2007 Melden Geschrieben 16. Juli 2007 Ganz allgemein muss man sich mal von der Vorstellung verabschieden, dass die EU-VO eine Wundertüte ist, bei der es für jeden Kleinkram beliebige Ersatzansprüche gibt. Die EU-VO gilt in genau drei Fällen (Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung) und gewährt dann ausschließlich die in der VO genannten Ausgleichsleistungen. Bei Verspätung also lediglich Betreuungsleistungen und bei einer Umsteigeverbindung nach mind. fünf Stunden Verspätung Rückflug zum Ausgangsort, nicht aber Umbuchung auf einen beliebigen Flug nach Wahl auch einer anderen Airline unabhängig von der Dauer der Verspätung.
afa340-300 Geschrieben 17. Juli 2007 Melden Geschrieben 17. Juli 2007 Ich bin am Samstag aus Barcelona wiedergekommen. Der Weiterflug nach Düsseldorf sollte planmässig um 16.10 Uhr gehen. Durch eine kaputte Gangway zog sich das Aussteigen enorm, weil wir ca. 25 Minuten auf einen Bus warten mussten. Um kurz nach 4 war ich dann am Abfluggeld, wurde jedoch nicht mehr reingelassen. Umbuchung klappte ohne Probleme, knapp 3 Stunden Wartezeit. Der Koffer kam allerdings nicht mit und wurde gestern nach Hause gebracht.
Reifel Geschrieben 17. Juli 2007 Melden Geschrieben 17. Juli 2007 Ganz allgemein muss man sich mal von der Vorstellung verabschieden, dass die EU-VO eine Wundertüte ist, bei der es für jeden Kleinkram beliebige Ersatzansprüche gibt. Die EU-VO gilt in genau drei Fällen (Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung) und gewährt dann ausschließlich die in der VO genannten Ausgleichsleistungen. Bei Verspätung also lediglich Betreuungsleistungen und bei einer Umsteigeverbindung nach mind. fünf Stunden Verspätung Rückflug zum Ausgangsort, nicht aber Umbuchung auf einen beliebigen Flug nach Wahl auch einer anderen Airline unabhängig von der Dauer der Verspätung. Zumindest was "Verspätungen" angeht ist das sicherlich richtig... Da kriegt man halt Unterstützungsleistungen (oder einen Rückflug zum Ursprungsort) und das war's... Für alles andere darf man dann - wenn man Lust hast -vor Gericht ziehen... Bei Annullierung und Nichtbeförderung schaut das schon ein wenig anders aus... Da räumt die Verordnung dem Kunden auf dem Papier zumindest mehr Rechte ein und geht sicher in die richtige Richtung. Ich sehe das Problem vielmehr darin, dass die EU-Verordnung nicht klar regelt was eine "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen" ist... Die Airlines legen das m.E. aus wie sie wollen... Der Gipfel war bei mir mal die Argumentation der DBA: "eine vergleichbare Reisebedigung ist gegeben wenn der Flugpreis der Alternativberförderung den bei uns gezahlten Flugpreis nicht überschreitet"... Gesetzestexte regeln doch sonst oft jeden kleinsten Mist... Warum auch hier nicht? Kein Wunder dass es keinen gross kümmert was da drin steht... Und solange die meisten Kunden alles schlucken und nach etlichen Abschmetterungen durch das Serviceteam entnervt aufgegeben, ist es immer noch günstiger den wenigen die hartnäckig sind was zu zahlen... So wird das nie was... Es mag sicher auch hier und da Airlines geben die sich ein wenig mehr in die Pflicht genommen fühlen als andere, aber ich rede eben nur aus eigener Erfahrung... Das hat aber an sich nicht viel mit verpassstem Anschluss zu tun... Den wenn die Verordnung eines nicht regelt, dann was bei einem verpassten Anschluss passiert (höchstens die Unterstützungsleistungen wegen Verspätung). Aber es ist nirgends geschrieben dass die Airline auf den frühestmöglichen Flug umbuchen muss, dass es im Zweifel auch eine andere Airline sein muss usw... Das ist meine ganz persönliche Meinung.
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