malte-fra Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Geschrieben 18. Juli 2007 Nachdem wir schon den Überblick sammeln welche Fluggesellschaft wie die Erstattung von Steuern und Gebühren handhabt möchte ich einen Überblick über die Erstattung der Kerosinzuschläge bei Nichtflugantritt starten. Einige Fluggesellschaften verweigern wohl diese Erstattung. Da die Fluggesellschaften, welche den Kerosinzuschlag erstatten nichts zu verschenken haben, kann die Nichterstattung wohl nur gesetzteswidrig sein. Es wäre hilfreich wenn hier mitlesende Juristen eine Einschätzung dazu abgeben könnten. Der Anfang Germanwings (4U) : Germanwings erstattet ausser den Steuern und Gebühren anstandslos auch den Kerosinzuschlag. Dies auch bei den 19€-Tickets. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5€ an.
Gast Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Geschrieben 18. Juli 2007 Kerosinzuschlag gehört zu den Taxes und wird erstattet.
touchdown99 Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Geschrieben 18. Juli 2007 Streng genommen ist der KSZ Teil des Beförderungsentgelts und insofern ein Bestandteil des Beförderungsvertrages. Erstattet wird er m.E. nur, weil die Airlines ihn aus "optischen Gründen" herausrechnen und sachwidrig den Fremdabgaben zuschlagen. Erstattungstechnisch schießen sie sich damit selbst ins Bein.
Reifel Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Geschrieben 18. Juli 2007 Würde ich mich anschliessen. Die meisten Airlines weisen den Kerosinzuschlag in Amadeus ja zusammen mit den Taxen aus und entsprechend ist der Kerosinzuschlag mit einem Tax Refund immer erstattbar. Andere Airlines, Delta z.B. inkludieren den Kerosinzuschlag in den Flugpreis mit ein und weisen ihn lediglich in der Tarifberechnung aus... Den kann man dann durch einen Tax Refund nicht erstatten... Sehe ich das richtig?
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