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airliners.de

Standards bei Sicherheitskontrollen?


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Geschrieben

HI!

 

Weiss jemand von euch zufälligerweise ob es Standards gibt bzw wo diese festgeschrieben sind für Sicherheitskontrollen an Flughäfen im Allgemeinen udn speziell würde mich einfach mal interessieren wie z.B. Diplomaten, Abgeordnete Bodyguards etc. kontrolliert werden bzw wie die Vorschriften oder Ausnahmen dazu aussehen?

Geschrieben

So weit ich weiß werden die Standards in der BRD länderspezifisch geregelt. Sprich jedes Bundesland hat seine eigene Regelung, wie was kontrolliert werden muss. Auf nem Flug von MUC nach LEJ und retour z.b. ging in MUC alles reibungslos, eben normale Sciherheitskontrolle, hingegen in LEJ wurde ich fast bis auf die Unterhose auseinander genommen.

 

Vielleicht kann man sich mit Hilfe von Herrn Schäuble darauf einigen, das man überall bis auf die Unterhose auseinandergonommen wird. :-)

 

Gruß Timo

 

PS: "bis auf die Unterhose" ist natürlich nur sprichwörtlich gemeint.

Geschrieben
So weit ich weiß werden die Standards in der BRD länderspezifisch geregelt. Sprich jedes Bundesland hat seine eigene Regelung, wie was kontrolliert werden muss. Auf nem Flug von MUC nach LEJ und retour z.b. ging in MUC alles reibungslos, eben normale Sciherheitskontrolle, hingegen in LEJ wurde ich fast bis auf die Unterhose auseinander genommen.

 

Vielleicht kann man sich mit Hilfe von Herrn Schäuble darauf einigen, das man überall bis auf die Unterhose auseinandergonommen wird. :-)

 

Gruß Timo

 

PS: "bis auf die Unterhose" ist natürlich nur sprichwörtlich gemeint.

Nicht ganz, es handelt sich hierbei um eine Aufgabe des Bundes, welche durch die Bundespolizei (gem. Luftsicherheitsgesetz) wahrgenommen wird. Diese wiederum hat diese Aufgaben im Zuge des Sparwillens des Bundes zu 85% an private Kontrolldienste im Rahmen einer Ausschreibung abgegeben. Seitdem keimt häufiger die Diskussion über Qualität und Arbeitsbedingungen der privaten Sicherheitsunternehmen auf. Die Ausbildungsstandards im Zuge der Fluggast- und Gepäckkontrollen sind auf allen deutschen Flughäfen gleich, denn die Veranwtwortung bleibt weiterhin bei der Bundespolizei.

 

Die Luftsicherheitsaufgaben nimmt die Bundespolizei auf folgenden 15 deutschen Flughäfen wahr: Berlin-Schönefeld, Berlin-Tegel, Berlin-Tempelhof, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, Saarbrücken, Stuttgart und München (ohne Fluggast- und Gepäckkontrollen).

Auf den 21 kleineren Flughäfen erfüllen die Länder im Auftrag des Bundes die Luftsicherheitsaufgaben.

Als Luftsicherheitsaufgaben gelten u.a. Maßnahmen bei der Feststellung von Gegenständen, von denen eine Gefahr ausgehen könnte oder Schutzmaßnahmen bei besonders gefährdeten Flügen und Luftfahrtunternehmen bzw. Überwachung des gesamten Flugplatzgeländes.

Geschrieben

Danke mflyer für die Korrektur!

 

Ich denke aber auch, das viel im Ermessensspielraum der Beamten/Angestellten liegt.

 

es gibt halt immer wieder welche, die, sobald sie eine Uniform anhaben, denken, sie seien der Kaiser von China. Ich will das um Gottes Willen nicht verallgemeinern, aber bei manchen ist das halt so.

 

Ich hab in NUE eine Sicherheitskontrolleurin erlebt, die hat richtig ihre Macht walten lassen und war von sich selbst so angetan, das ihr Kollege der hinterher meinen Fotorucksack genauer kontrolliert hat, sich ganz leise bei mir entschuldigt hat. Na ja.

 

Gruß Timo

Geschrieben
HI!

 

Weiss jemand von euch zufälligerweise ob es Standards gibt bzw wo diese festgeschrieben sind für Sicherheitskontrollen an Flughäfen im Allgemeinen udn speziell würde mich einfach mal interessieren wie z.B. Diplomaten, Abgeordnete Bodyguards etc. kontrolliert werden bzw wie die Vorschriften oder Ausnahmen dazu aussehen?

 

Hier wirst du etwas finden:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...002R2320:DE:NOT

 

Aber leider steht auch unter Artikel 8

...

Verbreitung von Informationen

(1) Unbeschadet des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission(5) ist Folgendes geheim und wird nicht veröffentlicht:

 

a) die Maßnahmen im Zusammenhang mit

 

i) Leistungskriterien und Abnahmeprüfungen für die Ausrüstung,

 

ii) ausführlichen Verfahrensanweisungen mit sensiblen Informationen,

 

iii) ausführlichen Kriterien für die Befreiung von Sicherheitsmaßnahmen

gemäß Artikel 4 Absatz 2;

 

B) die Spezifikationen gemäß Artikel 7 Absatz 1

...

 

somit wird dein Wissensdurst wohl nicht voll gedeckt werden können...

 

Ingo

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