klotzi Geschrieben 22. August 2007 Melden Geschrieben 22. August 2007 Hallo, im September ziehe ich nach Wien, Österreich, zum Studieren. Ich habe für Ende Oktober übers verlängerte Nationalfeiertagswochenende schon einen Flug nach Hause gebucht (VIE-NUE und 3 Tage später zurück) mit Air Berlin. Allerdings werde ich im September meinen Wohnsitz ändern (müssen). Gibt's da Probleme mit dem Flug? Wenn man innerhalb Deutschlands umzieht, bekommt man ja einen Aufkleber auf den Personalausweis. Krieg ich da auch einen Aufkleber, wenn ich nach Ö ziehe? Beim Check-In würde es ja dann auffallen, wenn die Personalausweis-Adresse nicht mit der Buchungsadresse in Deutschland zusammenpasst. Hmmm.... Danke :-)
Reifel Geschrieben 22. August 2007 Melden Geschrieben 22. August 2007 Also ich hatte mit sowas noch nie Probleme... Die Adresse ist eigentlich nur als Rechnungsadresse relevant, damit man dort eben ne Rechnung (aber welche Airline macht das schon....) oder eine Flugzeitenänderung hinschicken kann... Aber das geht doch meist sowieso alles per Email. Zudem wirst Du Dich ja sicher auch um einen Nachsendeauftrag gekümmert haben. Ich reise oft genug mit Pass, da steht auch keine Adresse drin (nur Wohnort). Ich bin auch oft genug mit Personalausweis gereist, indem noch eine andere Adresse drinstand. Der Check-in-Agent hat vermutlich ja auch gar keinen Zugriff auf Deine Adresse... Also innereuropäisch ist das vollkommen irrelevant. PS: Ich kenne es als Franzose so, dass wenn ich mich als Franzose im Ausland niederlasse, man sich beim zuständigen Konsulat (oder Botschaft) meldet. Die stellen dann einen neuen Perso mit der deutschen Adresse aus. Ich denke mal für Deutsche Staatsbürger funktioniert das analog. Das zuständige Konstulat/die zuständige Botschaft "korrigiert" dann Deinen Ausweis. Diese würde Dir ja bei Verlust/Auslaufen auch einen neuen Pass oder Perso ausstellen.
LH4EVER Geschrieben 23. August 2007 Melden Geschrieben 23. August 2007 kurze Richtigstellung, wenn du als Deutscher Staatsbürger ins Ausland ziehst, wird nur in Deinem Reisepass der neue Wohnort,Stadt und Land eingetragen in das Du ziehst, sofern man sich in D. abgemeldet hat.Wenn Du im Ausland bist und in D abgemeldet bist und Dein Perso. läuft ab , gibt es keinen Neuen, Personalausweise auszustellen ist nur möglich mit Adresse im Inland,kein deutsche Botschaft oder Konsulat stellt Personalausweise oder Führerscheine aus(nur Inlandsbehörden)! Auch gibt es bei den Deutschen keine "Meldepflicht "sich im Ausland bei der Botschaft oder Konsulat zu melden,Franzosen,Kanadier und Amerikaner haben das.Allerdings lassen sich viele Deutsche seit dem 11.Sept. auf eine sogenannte "Kriesenevakuierungsliste" setzen, falls in dem jeweiligen Land etwas passiert ,wissen die Konsularmitarbeiter wo man zu erreichen ist und kann für eventuelle Fälle(z.B.Evakuierung )erreicht werden.Denke für Europa nicht relevant. Soweit die Info
Sickbag Geschrieben 23. August 2007 Melden Geschrieben 23. August 2007 >>>Personalausweise auszustellen ist nur möglich mit Adresse im Inland,kein deutsche Botschaft oder Konsulat stellt Personalausweise oder [...] aus Und man kann sogar noch einen Schritt weitergehen: Strenggenommen muesstest Du in dem Moment, in dem Du Deinen deutschen Wohnsitz aufgibst, den BPA abgeben. Und noch strenger genommen muss die Botschaft in dem Moment, in dem sie Deinen BPA sieht, diesen einziehen.
Reifel Geschrieben 23. August 2007 Melden Geschrieben 23. August 2007 kurze Richtigstellung, wenn du als Deutscher Staatsbürger ins Ausland ziehst, wird nur in Deinem Reisepass der neue Wohnort,Stadt und Land eingetragen in das Du ziehst, sofern man sich in D. abgemeldet hat.Wenn Du im Ausland bist und in D abgemeldet bist und Dein Perso. läuft ab , gibt es keinen Neuen, Personalausweise auszustellen ist nur möglich mit Adresse im Inland,kein deutsche Botschaft oder Konsulat stellt Personalausweise oder Führerscheine aus(nur Inlandsbehörden)!Auch gibt es bei den Deutschen keine "Meldepflicht "sich im Ausland bei der Botschaft oder Konsulat zu melden,Franzosen,Kanadier und Amerikaner haben das.Allerdings lassen sich viele Deutsche seit dem 11.Sept. auf eine sogenannte "Kriesenevakuierungsliste" setzen, falls in dem jeweiligen Land etwas passiert ,wissen die Konsularmitarbeiter wo man zu erreichen ist und kann für eventuelle Fälle(z.B.Evakuierung )erreicht werden.Denke für Europa nicht relevant. Soweit die Info Danke für den Hinweis... wie ich schon sagte kenne ich die deutschen Bestimmungen nicht, wollte nur sagen dass es in Frankreich so etwas gibt und dass es was ähnliches sicher auch für dt. Staatsbürger gibt... Auch in Frankreich gibt es keine Pflicht sich im Ausland an sein zuständiges Konsulat zu wenden und sich dort zu melden, aber nur so kann man die dortigen Leistungen (neuen Perso/Pass/wählen gehen usw) in Anspruch nehmen... Wie auch immer... meines Erachtens ist es für den Flug nach Nürnberg völlig irrelevant ob Du nun die alte Adresse im Perso stehen hast oder nicht, Du hättest ja als Rechnungsadresse bei Buchung auch eine Firmenadresse, ein Postfach oder die Adresse eines Freundes mit dem Zusatz "c/o" angeben können... Wenn Du sicher gehen willst rufst Du am Besten kurz bei der Airline an, das ist wohl die einfachste Lösung...
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