Pedro Geschrieben 16. März 2008 Melden Geschrieben 16. März 2008 Hallo Forum ! Ich sitze fern der Heimat an einem lausig schlechten Hotelcomputer. Komme gerade zurueck von 4 Std Zeitverschwendung am Airport BCN. Eine sehr unfreundliche IBERIA-Mitarbeiterin hat mir nach langer Diskussion ("es gibt keine BA-Fluege von KEF nach Gatwick") schliesslich doch mitgeteilt, dass die BA-Maschine heute am Sonntag statt planmaessig gegen 12:00 wohl doch erst gegen 17:00 abgehoben hat. Ich habe keine sichere Flugnummer. Morgen waere es die BA2651. Im Internet kann ich selber nichts finden. Die Seite von Gatwick ist zum Kotzen! Wer hat die Moeglichkeit einzusehen, wieviel Stunden Verspaetung es heute tatsaechlich ab Keflavik nach Gatwick waren? Die Person, die ich eben in BCN abholen wollte, hat dadurch natuerlich den Anschlussflug nach BCN verpasst. Die Umsteigezeit mit ca. 90 MInuten barg natuerlich ein gewisses Risiko. Jetzt sind es aber evtl. volle 5 Std Verspaetung. Die Spinner hier in BCN haben die Broschuere zu Passagierrechten nicht nur nicht in Englisch, nein auch Spanisch war nicht da. Nur Katalanisch! Die 2 Fluege waren in 2 Buchungen gebucht worden. Sonst wuerde ich gar nicht erst hier fragen; dann waere klar, dass BA fuer Hotelkosten in London aufkommen muss. Also, erst einmal waere hilfreich, den genauen Umfang der Verspaetung zu erfahren. Und dann sind jede Tipps zum weiteren Verhalten gegenueber BA mehr als willkommen. So wenig Entgegenkommen wie heute bei Iberia als oertliche Vertretung von BA habe ich noch nicht oft erlebt !
netfuture Geschrieben 16. März 2008 Melden Geschrieben 16. März 2008 Der Astraeus-Flug 5W 2651 (Codeshare mit BA unter der Flugnummer BA 2651) hatte heute 274 Minuten (rund 4,5 Stunden) delay. Mehr Details hier.
Reifel Geschrieben 16. März 2008 Melden Geschrieben 16. März 2008 Hast Du keinen Kontakt zum Reisenden? Der wird schliesslich am Besten wissen ob und mit welcher Maschine er nun kommt... Wäre denn der Anschlussflug nach BCN ein BA-Flug gewesen? Aber eines verstehe ich nicht so ganz: Wieso sollte Dir Iberia in BCN bezüglich einer BA-Verspätung nach London weiterhelfen sollen? Übrigens, auf ba.com kann man direkt auf der Hauptseite den Flugstatus sehen, statt 12:05 um 16:53 abgeflogen. Kümmer Dich doch jetzt nicht um rechtliche Schritte... Erstmal ist doch wichtig dass der Passagier nach BCN kommt. Die EU-Verordnung ist hier kaum hilfreich, denn bei Verspätung schreibt die nur vor dass man Getränke und Speisen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit und ein Telefonat nach Hause vorschreibt... Eine Entschädigung oder ähnliches gibt es sonst schlicht und einfach nicht. Ob man darüber hinaus den durch die Verspätung eingetretenen Schaden einklagen kann wird Dir am Besten ein Anwalt sagen können. Aber bei 2 separat gebuchten Tickets und 90 Minuten Aufenthalt war doch das Risiko seit Anfang an eigentlich bekannt... Darüber hinaus wissen wir wohl alle nicht warum die Verspätung eingetreten ist. Vielleicht war das Wetter lausig, und BA kann gar nichts dafür... Bei höherer Gewalt kann die Airline doch auch nichts machen... Hoffentlich klappt's dennoch und der Reisende wurde auf die nächste Maschine kostenfrei oder gegen eine Umbuchungsgebühr umgebucht. Hängt ja oft vom Mitarbeiter ab den man vor einem sitzen hat und auch die Art und Weise wie man sich diesem gegenüber verhält...
Pedro Geschrieben 17. März 2008 Autor Melden Geschrieben 17. März 2008 netfuture, Ganz Herzlichen Dank fuer die rasche Reaktion ! Auch wenn ich erst jetzt antworte, konnte ich gerade noch die 274 min sehen (die genauen Uhrzeiten aber schon nicht mehr) bevor um Mitternacht mir im Hostal der Saft abgedreht wurde. Daher wusste ich also noch vor dem Einschlafen, dass tatsaechlich diese Verspaetung aufgetreten war. Reifel, ja natuerlich waere ein direkter Kontakt das normalste. Ich mache mir inzwischen sehr grosse Sorgen, hoffe aber, dass es nur daran liegt, dass der Telefonchip evtl. in England nicht funktioniert. Allerdings haette man mich ja waehrend der 4 Stunden Wartezeit in KEF anrufen koennen. Ich vermute, dass entweder der Akku leer ist, oder Telefon zuhause vergessen oder gestohlen. Wahrscheinlich war meine Nummer, die ich erst am Freitag mitgeteilt hatte, nicht auf Papier notiert, sondern nur ins Telefon eingetragen, und wenn das jetzt aber nicht funktioniert, geht auch der Weg ueber "telephone booth" nicht. Ich erreiche nur die Mailbox, wo ich nun schon genug drauf gesprochen habe. Man ist ploetzlich voellig hilflos in so einer Situation. Iberia furchtbar, BA blockt am Telefon auch ab, Flugpassagier selber nicht zu erreichen. Eine Antwort von BA, dass der Passagier auf irgendeine der Maschinen heute umgebucht sei, wuerde mir ja schon voellig reichen. Auch mit meiner Bitte, ueber eine Stewardess im betreffenden Flugzeug nochmals meine lokale Telefonnummer zu uebergeben, bin ich bisher nur gescheitert. Nun, da BA sich in ganz Katalonien eine oertliche Basis einspart und hier auf Iberia verweist, konnte ich mich an niemand anderen wenden, um Infos fuer KEF-LGW mit BA zu bekommen. Und ja, beide Fluege waren BA. Und auch wenn hier beide Legs separat gebucht wurden, bietet BA diese Combo selber als Buchung mit Umsteigen an. Meine Frage nach rechtlicher Situation geht dahin: Falls BA ablehnt, den verpassten 2. Teil kostenfrei umzubuchen, wegen der enormen Verspaetung der ersten Strecke aber z.B. 200 Euro erstattet werden muessen, koennte man mit dem Geld (auch wenn es erst spaeter ausgezahlt wird) ja evtl. einen neuen Flug mit easy jet oder sonst wem kaufen. Und diese Infos wollte ich zum Passagier uebermitteln. Aber ohne Telefonkontakt bin ich wohl schachmatt gesetzt!
testerfra Geschrieben 17. März 2008 Melden Geschrieben 17. März 2008 sorry, aber die airlines dürfen keine Informationen an andere personen geben. wenn du infos haben willst musst du dich offiziell an die polizei wenden und die fragen dann bei den aírlines an und deshalb ist es nicht scheiss ib oder ba.
Pedro Geschrieben 17. März 2008 Autor Melden Geschrieben 17. März 2008 Testerfra, dass ich aber ueber 2 Std brauchte, bis von Iberia ueberhaupt etwas bezgl. Verspaetung KEF-LGW zu erfahren war (trotz wiederholtem Nachhakens) willst Du doch hoffentlich nicht als Glanzleistung einordnen ?
testerfra Geschrieben 17. März 2008 Melden Geschrieben 17. März 2008 Was hat IB mit Deinem BA Flug zu tun nix. Du musst Dich an den Carrier wenden um den es geht. Sei froh das IB Dir überhaupt geholfen hat und meckere nicht noch drüber.
Reifel Geschrieben 17. März 2008 Melden Geschrieben 17. März 2008 Ist leider wirklich so dass man keine Informationen herausgeben darf. Ich arbeite beim Veranstalter, wenn da jemand anruft nach dem Motto "Mein Bruder sollte heute ankommen, können Sie mir sagen was die aktuellen Flugzeiten sind" darf ich ebenfalls nicht antworten, egal ob ich dem Anrufer glaube oder nicht... Wegen den 200 € hast Du glaube ich was falsch verstanden. Solange der Flug nicht gestrichen wurde bzw. man wegen Überbuchung nicht mitkam, stehen die einem nicht zu. Erst ab ich glaube 5 Std. kann man kostenfrei stornieren, das ist aber auch alles... Und sonst eben was zu Essen/Trinken und Anrufe... Werf doch mal ein Blick auf www.lba.de, da ist alles erklärt... Und wiegesagt, wenn es sich um höhere Gewalt handelt kann man sowieso nicht viel machen. die Airline kann dann ja auch nichts für... Ich meine letztendlich ist so eine Verspätung ärgerlich, aber absolut nicht ungewöhnlich und durchaus im Rahmen eines täglichen Flugbetriebes...
testerfra Geschrieben 17. März 2008 Melden Geschrieben 17. März 2008 die maschine war im umlauf zu spät, das war das problem. ist erst um 13 uhr statt 8 uhr in LGW raus, da sie zu spät in london ankam. der pax wird sich schon bei dir melden wenn er die möglichkeit hat. wie gesagt die airlines dürfen keine infos an andere geben und die ib sagt dir schon gar nix zu ba flügen. 2 tix, selber schuld aber das ist leider so bei geiz ist geil, nur billig ist wichtig da nimmt man auch schonmal in kauf das man in 90 min einen anschluss nicht schafft und wenn es dann dummt kommt, kostet das neue tix mehr als wenn man gleich richtig gebucht hätte.
Pedro Geschrieben 17. März 2008 Autor Melden Geschrieben 17. März 2008 testerfra, ich teile Deine Einstellung nicht. Immerhin war der Grund fuer das Verpassens des zweiten Fluges eine Panne (oder was auch immer) beim Verantwortlichen des zweiten Fluges, und keineswegs hoehere Gewalt. Ich kann aber nun vermelden, dass so unerfreulich meine Erfahrung mit den unfreundlichen Iberia-Mitarbeiterinnen auch war (eine konnte das betriebseigene Computersystem nicht bedienen und 6 (sechs ! ich uebertreibe nicht !) schauten mit verschraenkten Armen "unbeteiligt" zu, so korrekt hat sich dagegen BA verhalten. Es wurden Alternativen vorgeschlagen. Nach Auswahl des verspaeteten Flugs wurde das schon bis BCN durchgecheckte Gepaeck wieder rausgeholt und auf LGW umgeaendert. Bei Ankunft lag am Schalter in LGW das Ticket fuer den ausgewaehlten Weiterflug am Montag morgen und alle Infos zum Hilton Gatwick. Dort gab es noch ein Abendessen zusaetzlich zum (Nach-)Mittagessen in KEF. Da kann ich nur sagen: Hut ab, BA! Und das Telefon war tatsaechlich ausser Funktion und damit auch meine dort gespeicherte Nummer nicht abrufbar. Danke an alle, die hier mit Interesse teilgenomme haben !
lars Geschrieben 18. März 2008 Melden Geschrieben 18. März 2008 @testerfra Was du schreibt ist auch nicht ganz so korrekt. Auch bei 2 Einzelbuchungen heißt es noch lange nicht, dass man gleich die A Karte gezogen hat. In diesem konkreten Fall wäre die Airline durchaus dazu verpflichtet, für den Weiterflug aufzukommen! (Was auch keine Airline ablehnen würde, vor allem weil der Weiterflug ebenfalls mit dem selben Carrier gebucht worden ist!) Habe aber selbst schon die Erfahrungen nach Flugzeitänderungen gemacht, dass ich einen unabhängig von dieser Reise gebuchten Flug (selbe Airline) kostenfrei umbuchen oder stornieren durfte. Habe dies aber abgelehnt.
touchdown99 Geschrieben 18. März 2008 Melden Geschrieben 18. März 2008 Eine Airline ist im Rahmen eines Transportvertrages grundsätzlich verpflichtet, für die Schäden aufzukommen, die aus einer Verzögerung der Leistung resultieren. Das ist nicht nur nach deutschem Recht so, sondern ein vergleichsweise universelles vertragsrechtliches Prinzip, so dass es auch im Montrealer Abkommen entsprechend bestimmt ist. Ein ersatzfähiger Schaden kann selbstverständlich auch ein auf einem anderen Ticket gebuchter Anschlussflug sein, der verpasst wird, und deshalb ersatzgebucht werden muss. Allein schon, um unnötige Kosten zu vermeiden, wird eine Airline, die über eine halbswegs vernünftige Rechtsabteilung verfügt, bei Transportmöglichkeit auf eigenen Flügen eine Anschlussbeförderung sicherstellen, damit der Kunde nicht zum nächsten Schalter rennt und sich ein teures Ticket kauft, dessen Kosten er dann bei der Airline liquidiert. Anders mag es aussehen, wenn die Airline selbst nur mit einem anderen Carrier transportieren kann und deshalb selbst erhebliche Kosten für die Ersatzbeförderung aufwenden müsste. Dann würde ich nicht ausschließen, dass man unter Abwägung der Risiken auf Risiko geht, sich stur stellt und tatsächlich abwartet, ob der Kunde zur Tat schreitet und nicht nur ein Ticket kauft, sondern dessen Kosten auch außergerichtlich/gerichtlich beitreibt
testerfra Geschrieben 18. März 2008 Melden Geschrieben 18. März 2008 naja wie immer, alle wissen alles besser hier. BA muss nicht für den weiter Transport sorgen, aber egal. Wenn Sie aus Kulanz was macht ok. Und ich sage nochmal die IB interssiert herzlich wenig was mit einer BA aus KEF ist in LGW ist.
touchdown99 Geschrieben 18. März 2008 Melden Geschrieben 18. März 2008 Wieso? Greift Art. 19 Montrealer Übereinkommen hier nicht? Da wäre ich aber mal sehr interessiert an Deinen Rechtsausführungen. Mir liegen hier eine Anzahl Urteile vor, in denen - u.a. - Lufthansa nach Art. 19 MÜ verklagt worden ist. Dass man danach bei Verspätung grundsätzlich auf Schadensersatz haftet, ist glasklar, was auch immer für einen Blödsinn Abfertigungspersonal in Schulungen erzählt bekommt. Ein Schaden kann alles Mögliche sein, zB Beschaffung von Ersatzkleidung, Hotelkosten, aber auch ein Ersatzticket. Die Schadensersatzpflicht greift sogar dann, wenn die Airline eine Ersatzbeförderung zur Verfügung stellt und gleichwohl ein zusätzlicher (adäquat-kausaler) Schaden entsteht. Nach Art. 19 S. 2 MÜ haftet der Luftfrachtführer lediglich nicht, wenn er alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen hat oder es ihm nicht möglich war, solche Maßnahmen zu treffen. Das betrifft also die typischen Fälle höhrer Gewalt. Richtig ist, dass eine Airline nicht für den Weitertransport "sorgen" muss, d.h. der Passagier hat keinen Anspruch darauf, dass die Airline sich um das Organisatorische kümmert. Wenn der Passagier sich aber selbst um die Ersatzbeförderung kümmert, kann er den dadurch entstehenden Schaden grundsätzlich bei der Airline liquidieren, wenn die sich nicht nach Art. 19 S. 2 MÜ exkulpieren kann. Im eigenen Interesse - und nicht aus "Kulanz" - kümmern sich Airlines deshalb, wenn sie gut beraten sind, selbst darum, weil dann der "Schaden" geringer bleibt als wenn der Passagier zum nächstbesten Schalter tappt und sich ein Ticket kauft.
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