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Overnight an Außenstationen


Palawi

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LH 3006 kommt um 23:45 in Stockholm an und geht um 6:35 wieder zurück nach Frankfurt. Die Zwischenzeit reicht doch sicher nicht aus, um die gesetzliche Ruhezeit einzuhalten. Wie funktioniert es also, dass an vielen Flughäfen Crews übernachten und trotzdem der Flieger am nächsten Morgen zurückgeht?

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da gibt's viele Möglichkeiten, z.B. die Crew des LH-Fluges davor - LH3004, ARN an 18.05 übernimmt am nächsten Morgen den 1. Flug.

LH fliegt ARN mehr als einmal täglich an.

 

Schließlich kann man auch nicht von morgens um 6 bis abends 23 Uhr durcharbeiten.

 

Kommt auf die Randbedingungen an - wie oft wird der Flughafen angeflogen, etc.

 

 

Grüße, Carsten

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Danke dür die Infos. Das heißt also, dass dann zwei Crews übernachten müssen. Zum einen die Crew, die mittags Feierabend hat und den Flieger morgens früh übernimmt und zum anderen die Crew, die den Flieger abends bringt und mittags wieder einen übernimmt. Stimmts?

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Stimmts?

 

Rischtisch - und das ist noch nicht mal selten sondern bei mehrfach am Tag angeflogenen Zielen sogar die Regel.

 

Dies ist auch der Fall bei 7/7 angeflogenen Langstreckenzielen wo die Crews aus Ruhezeitgründen nicht am nächsten Tag zurück dürfen - da übernimmt dann z.B. die Montags angekommene Crew nicht den Flieger am Dienstag sondern erst am Mittwoch - insofern sind dort auch immer 2 Crews gleichzeitig am Ort.

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Dies ist auch der Fall bei 7/7 angeflogenen Langstreckenzielen wo die Crews aus Ruhezeitgründen nicht am nächsten Tag zurück dürfen - da übernimmt dann z.B. die Montags angekommene Crew nicht den Flieger am Dienstag sondern erst am Mittwoch - insofern sind dort auch immer 2 Crews gleichzeitig am Ort.

 

Das müssen dann aber MTV-Regelungen sein, nach LuftBO ist ein Rückflug 24 Stunden später immer möglich.

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Das müssen dann aber MTV-Regelungen sein, nach LuftBO ist ein Rückflug 24 Stunden später immer möglich.

 

Sorry, aber das ist nicht richtig.

 

Zum einen regelt das nicht die LuftBO wie Du schreibst. Die sagt nämlich nur

 

§ 55 Flugzeiten, Flugdienstzeiten und Ruhezeiten berufsmäßig tätiger Besatzungen von Luftfahrzeugen innerhalb und außerhalb von Luftfahrtunternehmen

 

(1) 1Der Luftfahrtunternehmer hat für die Mitglieder der Besatzung von Luftfahrzeugen die höchstzulässigen Flugzeiten und Flugdienstzeiten sowie angemessene Ruhezeiten festzulegen. 2Die Regelung muß den hierzu erlassenen Vorschriften des Luftfahrt-Bundesamtes entsprechen und gewährleisten, daß die sichere Flugdurchführung nicht gefährdet wird. 3Die Regelung bedarf der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde. 4Der Luftfahrtunternehmer hat für die Einhaltung der höchstzulässigen Flugzeiten und Flugdienstzeiten sowie Ruhezeiten zu sorgen. 5Der Luftfahrtunternehmer hat über die von den Besatzungen geleisteten Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten fortlaufende Aufzeichnungen zu führen.

 

Was Du meinst sind die Durchführungsverordnungen (DV) der LuftBO.

 

Schau mal in die Absätze des Paragraphen 9.

 

Ja, es wird immer mal wieder Ziele geben, wo das geht (z.B. NYC) aber bei HKG oder NRT oder so kannst Du das alleine aufgrund Fluglänge + Zeitverschiebung = min. Ruhezeit länger als die Zeit bis zum Abflug der Maschine am nächsten Abend knicken.

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Ich meine die 2.DVO Luft BO recht gut zu kennen. Die Zeitverschiebung bei einem Flug ex Homebase ist zur Ruhezeitberechnung am Zielort irrelevant.Sie kommt erst wieder nach Ankunft an der Homebase zum Tragen (8h Ruhezeit pro durchflogener Zeitzone bei min. 4 Zeitzonen).

Ob man nach NYC oder NRT fliegt, ist der 2. DVO völlig egal. Deswegen gelten bei einem Flug nach 2.DVO/LuftBO auch nur die dort genannten Regelungen. Und danach kann man nach 24 Std. immer einen Rückflug antreten. Lies' nochmal nach im §9 Abs. 2 und 4.

 

Darüber hinaus gehende Regelungen sind MTV-Sache.

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