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airliners.de

Flug 24 Stunden vorverlegt....wie kann ich mich wehren??


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Seit heute habe ich folgendes Problem...Vor einigen Wochen habe ich einen Trip für 4 Personen gebucht...... Gran-Canaria-Lanzarote-Gran-Canaria mit Air Europa. Heute, 3 Wochen vor diesem trip habe ich von Air Europa eine mail bekommen, dass der Hinflug einen Tag vorverlegt wird ( genau 24 Stunden) Durch diesen zusätzlichen Tag auf Lanzarote entstehen 150€ Mehrkosten für 4 Personen wegen einer zusätzlichen Übernachtung und einen Tag mehr Mietwagen.Ich habe heute morgen bei Air Europa in Spanien angerufen. Dort wurde mir gesagt, sie hätten mit den zusätzlichen Kosten nichts zu tun.Man hat mir eine Stornierung angeboten. Die bringt mir aber nichts,da das Hotel für eine Nacht bereits gebucht und bezahlt ist. Bei Stornierung würde ich die 130€ Hotelkosten verlieren.Was kann ich jetzt machen??? Ich möchte gerne die zusätzliche Nacht und den zusätlichen Tag für den Mietwagen von Air Europa bezahlt bekommen...Habe ich darauf einen Anspruch???Hoffe auf Eure Antworten.

Viele Grüße.Elke

Geschrieben

In der Theorie evtl. schon (Frage des spanischen Rechts), in der Praxis wohl nein, da Air Europa sicherlich darauf setzt, dass du sie nicht in Spanien verklagen wirst. Recht haben ist eins, Recht bekommen ein anderes.

Geschrieben

Air Europa hat mir ausserdem erklärt , sie könnten bis 24 Stunden vor Abflug die Zeiten sooft ändern wie sie wollen.Flugzeiten wären immer unverbindlich. Stimmt das..oder veräppeln die mich??? :-(

Geschrieben

die airline hat dir eine alternative angeboten, die du nicht akzeptierst. also kannst du nur kostenfrei stornieren. erst ab 14 tage vor abflug hat die airline eine beförderungspflicht, dann müssten sie dich auch auf eine andere airline umbuchen, bis dahin nicht. für folgekosten muss die airline nicht haften, da du einen vertrag für einen flug von A nach B abgeschlossen hast, mit anschlussprogrammen etc, hat die airlines nix zu tun.

Geschrieben
Air Europa hat mir ausserdem erklärt , sie könnten bis 24 Stunden vor Abflug die Zeiten sooft ändern wie sie wollen.Flugzeiten wären immer unverbindlich. Stimmt das..oder veräppeln die mich??? :-

 

 

Nach deutschem Recht wäre das Blödsinn, da Du einen Beförderungsvertag geschlossen hast, der ein sog. "absolutes Fixgeschäft" ist. Da müssen sie dich so transportieren wie vertraglich vereinbart - und wenn sie es nicht machen, wird Schadensersatz fällig. Die EU/VO 261/04, die in derTat keine Ansprüche begründet, hat damit nichts zu tun, da sie nur EU-weit Mindeststandards definiert, die durch natioanles Recht nicht unterschritten werden können..

 

Wie es aber nach dem für Deinen Fall maßgeblichen spanischen Zivilrecht aussieht, wird dir hier wohl niemand sagen können, sondern nur ein spanischer Rechtsanwalt.

 

Selbst wenn es im spanischen Recht so wäre wie im deutschen Recht, was hilft es Dir? Sie werden wohl kaum ihre Meinung ändern, weil sie realistischerweise nichts von Dir zu befürchten haben. Ich würde mir lieber eine Alternative mit Binter oder Islas organisieren, anstatt jetzt bis zur Abreise ergebnislos mit Air Europa herumzustreiten.

Geschrieben

Ganz von den rechtlichen Möglichkeiten abgesehen (die Du vermutlich nicht oder leider nur mit einem unverhältmässigem Aufwand durchsetzten kannst): ich würde probieren eine Art Zwischenlösung zu erstreben. Vielleicht fliegt Air Europa ja mit 1x Umsteigen am ursprünglichen Tag zu Deinem Ziel, vielleicht ist es aber auch möglich ab einem anderen Abflughafen zum Ziel am ursprünglichen Tag zu kommen, oder von dem ursprünglich gebuchten Flughafen zu einem anderen Zielflughafen auf den Kanaren. Du müsstest zwar dann unter Umständen noch einen innerspanischen oder innerkanarischen Flug hinzubuchen, letztendlich muss man sich halt die entstandenen Kosten ansehen. Ideal wäre natürlich irgendeine andere UX-Verbindung zu finden, und wenn es mit 2x umsteigen ist, und dann bei Air Europa fragen ob sie nicht darauf umbuchen können...

Geschrieben

Die Verbindung die ich gebucht habe war :

 

Gran Canaria (LPA) - Lanzarote (ACE)

Departure 06:25 - Arrival 07:10

 

Flugdauer : 45 Min

 

 

Wenn ich am gebuchten Tag fliegen möchte, könnte ich jetzt folgende Flugverbindung nutzen :

 

Gran Canaria (LPA) - Barcelona (BCN) - Lanzarote (ACE)

Departure 07:10 - Arrival 11:20

Departure 12:20 - Arrival 14:35

 

Reisedauer : 7 Stunden und 20 min.

 

Ich fliege aber doch nicht von Gran-Canaria über Barcelona nach Lanzarote :-(

 

Ich dachte, ich mache das Megaschnäppchen als ich hier im Forum von dem Aireuropa-Trip gelesen habe. Aber dass die den Direktflug einfach einen Tag vorverlegen....echt mist und jetzt teuer :-(

Geschrieben

Die einzige Alternative ist wohl, das Ganze zu canceln und nen Ersatzflug bei Islas oder Binter zu buchen. Gerade als Resident kriegt man doch da noch ganz vernünftige Preise.

 

Könnte im Endeffekt günstiger als als Hotel und Mietwagen zu ändern.

Geschrieben

Wenn es ohnehin um eine innerkanarische Verbindung geht würde ich auch bei Binter oder Islas buchen, ist zwar vielleicht etwas teurer als Air Europa, aber der Schaden dürfte sich in Grenzen halten... Kannst ja zum Spass versuchen die Kosten bei Air Europa zurückzuholen, auch wenn das sicher kaum aussichtsreich ist.

 

Ich jedenfalls würde die Verbindung über das Festland sofort annehmen :)

Geschrieben
Die einzige Alternative ist wohl, das Ganze zu canceln und nen Ersatzflug bei Islas oder Binter zu buchen. Gerade als Resident kriegt man doch da noch ganz vernünftige Preise.

 

Könnte im Endeffekt günstiger als als Hotel und Mietwagen zu ändern.

 

Genau das ist, was du tun solltest.

Hatte ein ähnliches Problem, UX lässt da nicht mit sich reden und cancelt innerkanarische Flüge nach Gutdünken. Da du eigentlich bei Binter/Islas den Flug immer für 30+x€ bekommst, lohnt alles andere nicht.

Geschrieben

Maßgeblich für Deine Rechte ist, ob es sich um eine Annulierung des Ursprünglichen Fluges und eine Umbuchung auf den neuen handelt (2 verschieden Flugnummern) oder um eine Flugzeitenverschiebnung (gleiche Flugnummer).

 

Bei Annulierung ist der ganze Mist mit den 2 Wochen in keinster Weise interessant und du hast das Recht auf einen gleichwertigen Flug...

 

Er gibt sich aus Art 5 I Nr. B) i. V. m. 8 I a) und B) Verordnung (EWG) Nr. 295/91

 

Du hast das Wahlrecht:

 

B) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren

Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

 

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren

Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach

Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

 

 

Die Durchsetzung dieses Rechtes steht in einem anderen Kapitel...

Gast Michael Tantini
Geschrieben
Seit heute habe ich folgendes Problem...

 

Mich hat's heute (08.06.2008) auch erwischt: Habe für den 27.06.2008 einen Flug. Dieser wurde um knapp zwei Stunden vorverlegt. Habe nun Probleme mit dem Geschäft. Weiss nicht, ob ich so früh schon nach Hause, resp. auf den Flug, gehen kann.

 

Habe ich hier einen Anspruch auf wenigstens eine finanzielle Kompensation durch die Airline?

Geschrieben

eigentlich wollten wir ja während unseres Gran -Canaria urlaubs ein schnäppchentrip nach lanzarote machen. hatte hier im forum gelesen, dass air europa super günstige flüge auf der verbindung zwischen gran - canaria und lanzarote hat.

mit air europa kostet der returnflug für 4 pax als touristentarif 172€

mit islas und binter kostet der flug 577€

 

ich werde die flugverlegung akzeptieren müssen,da islas und binter viel zu teuer sind. die flugnummer hat sich nicht geändert, da air europa unter dieser flugnummer mehrmls wöchentlich flüge zur selben uhrzeit hat :-(

Geschrieben

hej,

hab längere Zeit in Canarias gewohnt. Air Europa ist leider wirklich der schlechteste aller Vereine da. Dort gilt die simple "kanarische" Grundregel, "Im Falle des Falles helfen nur Beziehungen" leider am ehesten.

Würdest du jetzt jmd. kennen, der da arbeitet, wäre das wahrscheinlich kein Problem das irgendwie hinzudrehen, aber wenn nicht, dann sieht es duster aus. Bleiben nur die beiden Möglichkeiten: Akzeptieren oder Stornieren

 

Für alle anderen, Islas oder Binter sind okay für den Flug keine Frage, wenn aber nicht Resident ist (und jetzt mal Hand aufs Herz, wer in dem Forum ist denn hier einer (ich bins)) sind die Flüge nicht wirklich billig vor allem wenn die Minitarife weg sind.

Schiffchen fahren ist alle mal billiger, dauert nicht sooooooo viel länger (na gut, tut es doch aber, so ist das halt) und man kann bei "ruhiger" See durchaus mal Delphine oder Wale sehen. Infos dazu http://www.navieraarmas.com

 

Ansonsten bekommst du das bestimmt irgendwie hin (getreu dem kanarischen Grundsatz "nur kein Stress, das klappt schon (irgendwie))

 

hasta no se quando

Flaw

Geschrieben
Seit heute habe ich folgendes Problem...

 

Mich hat's heute (08.06.2008) auch erwischt: Habe für den 27.06.2008 einen Flug. Dieser wurde um knapp zwei Stunden vorverlegt. Habe nun Probleme mit dem Geschäft. Weiss nicht, ob ich so früh schon nach Hause, resp. auf den Flug, gehen kann.

 

Habe ich hier einen Anspruch auf wenigstens eine finanzielle Kompensation durch die Airline?

 

Ich muss echt schmunzeln. Manchmal habe ich hier das Gefühl, ich verlangt richtig nach Flugzeitenänderungen, damit ihr hier einen auf "ich will finanzielle Kompensation oder ich nehm mir einen Anwalt" machen könnt.

Geschrieben

Auch wenn ich diese These prinzipiell nicht immer abweisen würde, ich finde in diesem Fall ist das aber nicht ganz angemessen. Wir reden hier immerhin von einem ganzen Tag, das ist nicht grad mal 2-3 Stunden Flugzeiteänderung.

 

Ausserdem geht es hier um erhebliche Kosten, ich glaube kaum dass jemand danach verlangt hat... Und bitte auch nicht antworten "hättet halt nicht UX buchen dürfen", ich bin bisher 3 Mal mit denen geflogen, hat immer alles einwandfrei geklappt... Wenn ich die Wahl habe und Air Europa günstiger gewesen wäre als Binter und Islas, hätte ich mich auf diese Erfahrungen verlassen und hätte guten Gewissens gebucht.

 

Wiegesagt, letztendlich würde ich Dir prinzipiell zustimmen dass es der eine oder andere in manchen Threads drauf anlegt, keine Frage... Auch ich muss dann den Kopf schütteln.

 

In diesem Thread kann ich das aber nicht nachvollziehen. Hier suchen hilflose User, denen offensichtlich Unrecht geschehen ist, ganz nachvollziehbar nach Hilfe, mir ist nicht der Eindruck entstanden die Leute wollten möglichst viel aus der Situation rausholen. Mir kommt es wirklich so vor als würde man sich mit einer Umbuchung zufrieden geben... Und wenn man schon nicht direkt bei der Airline weiter kommt, dann ist es durchaus eine aussichtsreiche Lösung sich an die Regulierungsbehörde zu wenden und die Kompensation für seine Mehrkosten zu verwenden - sofern sie einem zusteht natürlich.

Geschrieben

Also mal ehrlich, das ist doch erstmal das ganz normale Gebaren einer airline. Wir buchen sie auf Flug x um, alles andere ist uns egal. Da muss man einfach dran bleiben, und denen klarmachen, dass man nicht nur den Transport von a nach b gebucht hat, sondern einen Flug von a nach b zum Zeitpunkt x. Das ist der Vertrag mit der airline.

Wichtig auch, es handelt sich hier nicht um eine Flugzeitenverschiebung sondern wohl eher um einen Flugstreichung mit Umbuchung. Das solltest du der airline auch so sagen. Wichtig auch, biete ihnen Alternativen an und dann schau mal, was passiert.

Das wäre jetzt mein Tip.

Geschrieben

Bei einer Vorlegung von 24 h kann man durchaus von einer Flugstreichung plus Umbuchung ausgehen.

 

Die X3 macht es sich da leider auch leicht.

"Wieso sie können doch auch einen Tag später fliegen?"

 

Nur was mit bereits gebuchten anderen Leistungen passiert interessiert natürlich niemanden.

 

Wichtig: Die zusätzlichen entstandenen Kosten stehen dir zu.

Nur es gilt "Schadensminimierung". Deshalb gilt die billigste und eine zumutbare Verbindung zu wählen.

 

In deinem Fall wäre es eine Umbuchung auf Binter oder Islas.

 

Man muss nur hartnäckig sein. Im Notfall gibt es Regulierungsbehörden, die den Fall überprüfen.

 

Nur Ausgleichszahlungen wirst du wegen der Ankündigung 3 Wochen vor Abflug nicht sehen.

 

Viele Grüße von Mauritius!

Geschrieben
Man muss nur hartnäckig sein. Im Notfall gibt es Regulierungsbehörden, die den Fall überprüfen.

 

Nein, tun sie nicht, da es hier nicht um ein Problem der EU-VO geht, sondern um eine ganz gewöhnliche zivilrechtliche Streitigkeit.

Geschrieben

Ich würde in dieser Situation vielleicht die Fähre nehmen. Soweit ich mich erinnere, fährt sie in der Nacht, so dass man zur etwa gleichen Zeit auf Lanzarote ist.

Gast Michael Tantini
Geschrieben
Ich muss echt schmunzeln. Manchmal habe ich hier das Gefühl, ich verlangt richtig nach Flugzeitenänderungen, damit ihr hier einen auf "ich will finanzielle Kompensation oder ich nehm mir einen Anwalt" machen könnt.

 

Ich muss leider nicht schmunzeln, denn

a) die Airline bietet mir KEINE Alternative an ausser eben zwei Stunden früher zu fliegen

B) mein Boss ist nich sehr happy über meine Absichten, ein Meeting ausfallen zu lassen wegen den gänderten Flugzeiten!

Geschrieben

Mir geht es nicht darum, einen zusätzlichen Tag auf Lanzarote auf kosten von air europa zu verbringen. Da ich NUR eine Urlaubsfliegerin bin, kenne ich mich auch nicht mit Fluggastrechten aus. Mich ärgert halt die ganze Situation aus dem Grund, dass mein eigentlicher Schnäppchentrip jetzt eine ziemlich teure Angelegenheit wird.Ich hätte diesen ganzen Trip nicht gebucht, wenn ich gewußt hätte, dass er aufgrund von 2 Übernachtungen 600 € kostet.Wenn ich als Passagier 3 Wochen vor Abflug meine Flugdaten ändern möchte, habe ich bei preiwerten Tarifen Pech gehabt, denn die kann man nicht umbuchen. Eine Fluggesellschaft kann aber offensichtlich Flüge streichen wie sie möchte ohne dem Passagier die zusätzlichen Unkosten zu erstatten. Für mich nicht nachvollziebar :-(

Geschrieben

Wer sagt, dass die Airline das kann? Sie kann es nicht.

 

Sie kommt nur nicht freiwillig ihren Pflichten nach, weil sie davon ausgeht, dass Du sie kaum in Spanien auf Vertragserfüllung und/oder Schadensersatz verklagen wirst.

 

Nicht jeder, der Verträge schließt, erfüllt diese auch so, wie es das Gesetz will - insbesondere nicht, wenn der Vertragspartner aus dem Ausland kommt und man selbst die wirtschaftliche stärkere Position hat. Du hast insofern eine erfrischend naive Vorstellung vom Rechtsleben.

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