frotrikm Geschrieben 21. Juli 2008 Melden Geschrieben 21. Juli 2008 Besteht die Möglichkeit diese tickets (roundtrip) als one way zu benutzen? d.h. nur das Rückflugticket zu benutzen? danke
touchdown99 Geschrieben 21. Juli 2008 Melden Geschrieben 21. Juli 2008 Theoretisch (=rechtlich betrachtet) ja, praktisch nein, da Lufthansa bei Nichtantritt des Hinflugs den Rückflug stornieren dürfte. Im Ergebnis müsste man sich dann für den Rückflug ein (teures) one-way Ticket vor Ort neu kaufen und auf Ersatz der Kosten prozessieren, da man bei einem Rückflugticket rechtlich nicht gezwungen ist, die vollständige Leistung in Anspruch zu nehmen.
Paule22 Geschrieben 21. Juli 2008 Melden Geschrieben 21. Juli 2008 Buch doch einfach andersherum mit einem Pseudo-Rückflug. Hab es gerade mal für Zürich probiert, sind dann ca. 20 Euro mehr. Aber immernoch viel weniger als die über 500 Euro, wenn man nur Oneway bucht.
conrad Geschrieben 21. Juli 2008 Melden Geschrieben 21. Juli 2008 Buch doch einfach andersherum mit einem Pseudo-Rückflug. Hab es gerade mal für Zürich probiert, sind dann ca. 20 Euro mehr. Aber immernoch viel weniger als die über 500 Euro, wenn man nur Oneway bucht. Wenn das nicht in die Hose geht. Evtl. verlangt dann LH dann den Flugpreis für einen Einfachflug nach und bucht es dann von der KK einfach ab. Siehe Tarifbedingungen.
FR753 Geschrieben 21. Juli 2008 Melden Geschrieben 21. Juli 2008 Vorsicht! In letzter Zeit kommen öfters ADM weil der Rückflug nich genutzt wurde, ich würde aufpassen. Im Ausland gibts übrigens jetzt öfters Advance Purchase und Minimum Stay beim E99B.
conrad Geschrieben 21. Juli 2008 Melden Geschrieben 21. Juli 2008 Vorsicht! In letzter Zeit kommen öfters ADM weil der Rückflug nich genutzt wurde, ich würde aufpassen.Im Ausland gibts übrigens jetzt öfters Advance Purchase und Minimum Stay beim E99B. Zwei doofe, ein Gedanke.
Paule22 Geschrieben 21. Juli 2008 Melden Geschrieben 21. Juli 2008 Ja, das hab ich auch schon gehört. Auch das teilweise Leute dann aus den Meilenprogrammen ausgeschlossen wurden. Was passiert eigentlich, wenn man einfach den Rückflug aus terminlichen Gründen nicht antreten kann und/oder man teilweise nicht umgebucht werden kann, weil die Frequenzen nicht ausreichend sind? Wird dann auch Geld nachverlangt?
conrad Geschrieben 21. Juli 2008 Melden Geschrieben 21. Juli 2008 Eine Nachbelastung der Airline an das/die ausstellende RSB/Airline.
FR753 Geschrieben 21. Juli 2008 Melden Geschrieben 21. Juli 2008 Was passiert eigentlich, wenn man einfach den Rückflug aus terminlichen Gründen nicht antreten kann und/oder man teilweise nicht umgebucht werden kann, weil die Frequenzen nicht ausreichend sind? Wird dann auch Geld nachverlangt? Die Antwort geben die Fare Notes zum E99: CHANGE TO OW TRAVEL- IF A TOTALLY UNUSED RETURN TICKET SHALL BE USED FOR ONE WAY TRAVEL -EITHER INBOUND OR OUTBOUND- THE DIFFERENCE BETWEEN THE RETURN FARE AND THE APPLICABLE HIGHER ONE WAY FARE HAS TO BE COLLECTED. --- IF THE RETURN FARE IS HIGHER THAN THE ONE WAY FARE THE RETURN TICKET MAY BE USED FOR ONE WAY TRAVEL WITHOUT REFUND IN CASE OF NON REFUNDABLE FARES.
touchdown99 Geschrieben 21. Juli 2008 Melden Geschrieben 21. Juli 2008 Naja, es gibt, wie hier schon wiederholt diskutiert, Gerichtsurteile, dass diese Praxis seitens Lufthansa ungesetzlich ist. Zudem ist die entsprechende Abbuchung, wenn sie Lufthansa tatsächlich veranlassen würde, wohl kaum autorisiert.
conrad Geschrieben 21. Juli 2008 Melden Geschrieben 21. Juli 2008 Hier sind leider allerdings nicht alle so rechtskundig wie Du bzw. das 2. Problem ist, dass die meisten über keinerlei RS-Vers. etc. verfügen. LH wird es erstmal versuchen.
JYV-SEA Geschrieben 22. Juli 2008 Melden Geschrieben 22. Juli 2008 Hier sind leider allerdings nicht alle so rechtskundig wie Du bzw. das 2. Problem ist, dass die meisten über keinerlei RS-Vers. etc. verfügen.LH wird es erstmal versuchen. Lufthansa kann das ja gerne versuchen. Dann wird meinerseits gnadenlos zurückgebucht wg. fehlender Autorisierung. Und eine Anzeige wg. Kreditkartenbetrug hätte LH auch an der Backe. Nur weil etwas irgendwo in den AGBs versteckt ist, autorisiert das LH nicht zur Abbuchung des Differenzbetrags von der Kreditkarte.
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