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Elektroniker/in - Luftfahrttechnische Systeme CAT A Wegfall


B7371989

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Hallo

 

Der Beruf Fluggeräte Elektroniker wurde ja reformiert, heißt jetzt Elektroniker/in - Luftfahrttechnische Systeme. Am Anfang hieß es ja das man die CAT A Lizenz ohne einen Lehrgang bekommt wenn man 75 % in der Abschlussprüfung besteht. Nun ist etwas schief gelaufen, und sie soll wegfallen, man soll einen 146 Tage Lehrgang machen müssen für die CAT A.

 

Angeblich prüft man momentan wie es weiter gehen soll, denn diesen Lehrgang wird keine Firma bezahlen, einen nicht einstellen.

 

Hoffentlich weiß jemand näheres dazu.

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Unter 75 % wirst du keinen Facharbeiterbrief bekommen, quasi durchgefallen. In diesen Fall verlängert sich das Ausbildungsverhältnis um ein Jahr, wenn man dann 75 % oder mehr hast, hast du auch eine Cat. A. Ansonsten in den sauren Apfel beißen und den Lehrgang selbst finanzieren.

 

Das habe ich ja noch nie gehört. Kann ich mir auch kaum vorstellen. Normal ist doch das man ab 60% nen Facharbeiterbrief bekommt, der einem aber auch nichts bringt, ohne CAT A.

 

Aber klar ist das bei dem Beruf in der Ausbildung es Probleme mit dem erhalt der CAT A Lizenz gibt, da man sich nicht sicher ist ob die Ausbildungsinhalte passen (teilweise mit denen der Mechaniker). Da wird ja jetzt entschieden wie es weiter geht.

 

Außerdem rede ich hiernicht von einem Elektriker vom Bau sondern vom Beruf Elektroniker für Luftfahrttechnische Systeme und dort macht es durchaus Sinn eine CAT A zu haben, da man ohne noch nicht einmal einfache Panels aufschrauben darf, um irgendwo dran zu kommen. Abschreiben darf man eh nichts. Der weitere Sinn liegt auch darin das einen keine Firma ohne CAT A einstellen wird, bzw. wenn man erst ein 7,5 Monate Lehrgang absolvieren muss.

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Ich kann dir nur sagen was mir in der Ausbildung immer wieder gesagt wird: Alles unter 75 % ist ein no go.

Es wurde auch eigens betont dass in der Luftfahrt die Maßstäbe höher angesetzt werden und die Hürde zum bestehen etwas höher liegt.

 

@Tigerstift:

Mit nem Cat A weist du nicht nur die Kenntnisse über dein Tätigkeitsfeld nach, sondern auch über Luftrecht.

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Sorry wenn ich das mal so sagen muss, aber die meisten hier reden wie Blinde über Farbe.

Ist es so schwer beim LBA in der Rubrik "Technisches Personal" mal ein bischen zu stöbern.

 

Dort findet man unter Anderem auch die Informationsschrift über die EG VO 2042/2003 Anhang III (Teil 66)

 

Auch der Bonuspunktebericht gem. Teil-66.B.400 ist lesenswert.

 

@B7371989:

Wenn du näheres wissen willst, musst du auch näheres schreiben.

Mit so ungenauen Aussagen wie "ist was schief gelaufen" und "angeblich prüft man" wirst du sicher keine zufriedenstellende Antwort bekommen.

 

(Edit= Links aktualisiert)

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Mit 74% ist man nicht durchgefallen aber man hat es schwerer.

Laut Prüfungsordnung ist eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht "Ausreichend" (50 - 67 von 100)

Laut Ausbildungsverordnung zum FGM gillt die Prüfung mit "Ausreichend als bestanden (§9).

Das dürfte auch beim Fluggerätelektroniker der Fall sein.

Wie du in der schon oben verlinkten Informationsschrift auf Seite 7 sehen kannst, ergibt ein Abschlussergebnis von <75% nur einen erhöhten Schulungsbedarf.

Mal ein kleines Beispiel:

Person A = FGE mit Abschlussergebnis >75%

Person B = FGE mit Abschlussergebnis <75%

 

Beide beantragen ihre CAT A. Das LBA will nun zusätzlich zum Gesellenbrief auch die Bescheinigung über die aus der Tabelle ersichtlichen bestandenen Module sehen.

Beispielhaft nehme ich jetzt mal nur die Unterschiede bei dem Modul 3 (Electrical Fundamentals) und Modul 6/7 (Materials &Maintenance) zwischen Person A und B.

Person A muss Modul 3 nicht extra nachweisen, da der IHK-Abschluss >75% zeigt, das er das es beherscht.

Sein Modul 6/7 Lehrgang dauert 5 Tage

 

Bei Person B impliziert der Abschluss <75% das hier noch mehr Schulungsbedarf besteht.

Er muss ein Modul 3 Zertifikat nachweisen.

Sein Modul 6/7 Lehrgang dauert 7 Tage (also 2 Tage länger al bei Person A).

 

Bezogen auf alle Module muss Person A noch 19 Tage (erfolgreich) geschult werden um eine CAT A zu erlangen.

Person B kommt schon auf 40 Tage.

 

Theoretisch könnte auch ein Bäcker, wenn er die geforderten 146 Tage Training nachweisen kann, erfolgreich eine CAT A beantragen.

(Das ich gerade Bäcker genommen habe ist nicht abwertend gemeint; ich brauchte auf die Schnelle eine Berufsausbildung die bestimmt nicht als "Förderliche Berufsausbildung" herhalten kann. Die Lebensmittelherstellung passt da recht gut)

 

Merkwürdig, damit is die Aussage von der Berufsschule dass wir mit bestandener Abschlussprüfung ne Cat A haben nichts mehr wert. ...

Nicht unbedingt. Die Informationsschrift bezieht sich auf die IHK-Ausbildung. LH versucht den Azubis die geforderten Module schon in der Ausbildung zukommen zu lassen.

Sie sind aber nicht ein von der IHK geforderter Ausbildungsinhalt dieses Berufszweiges.

Somit vermute ich mal, das du bei LH in die Lehre gehst.

 

Ingo

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Ich bin nicht bei LH in der Lehre;) Bekommen aber auch mehr Inhalte in Lehrgängen vermittelt als die IHK fordert. Den Rest werd ich wohl erfahren eh ich die Klappe ein zweites mal vorschnell aufreiße.

 

Was lernst du den Micha? Wenn du noch lernst.

 

Elektroniker/in - Luftfahrttechnische Systeme oder FGM?? Wenn du ELS lernst hast du da schon Infos von deiner Ausbildungstätte wie das mit der CAT A bei euch läuft? Oder wird das bei euch über externe Lehrgänge die "eigentlich" nichts mit der Ausbildung zu tun haben geregelt?

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  • 2 Monate später...

Moin, also ich lerne Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme. Die nächsten Wochen darf ich in der Berufsschule eine Cat. A erwerben. Stutzig macht macht mich allerdings wird in diesem Dokument festgehalten dass die Freigabe auf Arbeiten beschränkt ist die der Inhaber der Lizenz in einem nach EASA Part 145 zugelassenem Instandhaltungsbetrieb durchgeführt hat. Ich bin aber in einem nach EASA Part 21G zugelassenem Herstellungsbetrieb in der Ausbildung.

Das heißt dann wohl dass mir die Cat A erstmal gar nichts bringt, weil in einem Herstellungsbetrieb keine Line Maintenance statt findet und weil er nicht als Wartungsbetrieb zertifiziert ist.

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  • 5 Monate später...
  • 3 Monate später...

Moin,

 

die Ausbildung ELS in Verbindung mit der Cat A wurde in diesem Jahr umgestellt. In wie weit für Dich die alten Regelungen gelten, kann ich Dir nicht sagen. Hier bitte direkt beim LBA / der Berufsschule informieren.

 

Im Prinzip sind die beiden Teile (Ausbildung zum ELS und die Cat A) zwei völlig getrennt zu betrachtene Ausbildungen. Teile der ELS Ausbildung sind auf die Cat A anrechenbar. Und genau hier liegt das Grundproblem.

 

Bsp1: Du machst eine Ausbildung in einem 21er Betrieb und an keiner 147er Schule -> nix Cat A!

 

Bsp2: Du machst eine Ausbildung in einem 21er Betreib und an einer 147er Schule -> Einzelmodule sind für den theoretischen Bereich anrechenbar. (Schlau machen!)

 

Bsp3: Du machst eine Ausbildung in einem 145er Betrieb und an einer 147er Schule -> siehe Bsp2 + Erfahrungen können anerkannt werden (wenn Du praktische Arbeiten vgl. mit der Cat A gemacht hast)

 

Ich denke das zeigt die Problematik auf.

 

So wie du schreibst, klingt es nach einer Ausbildung bei EADS und einer 147er Berufsschule. Auch die EADS / Airbus hat in einigen Bereich eine 145er Zulassung (nur so als Tip).

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