B744 Geschrieben 27. November 2008 Melden Geschrieben 27. November 2008 Hallo, weis jemand, wo man sich schlau machen kann, welche Klagen derzeit in D oder der EU laufen, gegen die mündlich-praktischen Prüfungen zur Erlangung einer Musterberechtigung? Ich habe nur gehört man ist sich noch net sicher, ob man in D in Zukunft IMMER eine mündliche Prüfung verlangt und keine Muster mehr querschreibt oder ob man die mündliche Prüfung ganz abschafft. Wer hat da Einblick oder weis, wo man was nachlesen kann? Grüße.
nochda1 Geschrieben 27. November 2008 Melden Geschrieben 27. November 2008 Noch ist bei ERSTERTEILUNG eine Mündliche Prüfung am Flugzeug zwingend (LBA Homepage) Bisher sind mir nur Einzelklagen bekannt mit unterschiedlichen Erfolgen. Meist klappte es, wenn man mit anderen Nationen in einer Lehrgangsklasse gesessen hatte (EASA Gleicheitsprinzip).
B744 Geschrieben 27. November 2008 Autor Melden Geschrieben 27. November 2008 Das mit dem Erstmuster ist klar. Es geht halt um die zusätzlichen Muster. Bisher konnten 4 Monate Praxis ausreichen, um ein Muster quergeschrieben zu bekommen, ohne Prüfung.
MD11-MECH Geschrieben 30. November 2008 Melden Geschrieben 30. November 2008 Das LBA behält sich vor weitere Muster auch mündlich abzuprüfen, allerdings war es bei mir so das nach erfolgreichen B1 Check Out auf einem Muster, die weiteren Muster auf Level 3 quergeschrieben wurden. Hierfür war nur eine Unterweisung gemäßt LBA Form 19.31 notwendig. Aber wie gesagt, es kann eine weitere mündliche Prüfung erfolgen.
BobbyFan Geschrieben 1. Dezember 2008 Melden Geschrieben 1. Dezember 2008 Ich empfehle mal das Durchlesen der: Informationsschrift über die VO (EG) 2042/2003 Anhang III (Teil-66) Quote 5.1 Ersterteilung ... Wurden alle Lehrgangszertifikate eingereicht, entscheidet das Luftfahrt-Bundesamt, ob an einem oder mehreren der beantragten Muster eine mündlich-praktische Prüfung abgelegt werden muss. Dies ist beim Erstmuster immer der Fall.Bei späteren Mustern kann von der Prüfung abgesehen werden, wenn z.B. schon ein ähnliches Muster in der Lizenz eingetragen ist, der Antragsteller frühere Prüfungen mit gutem Erfolg absolviert hat und die Erfahrung in Flugzeugwartung ausreichend ist. ... /Quote @ nochda1 Wo genau hast du denn auf der LBA Homepage gefunden, dass die Prüfung zwingend am Flugzeug abgelegt werden muss? Bei LH wird nicht am Flugzeug geprüft.
MD11-MECH Geschrieben 2. Dezember 2008 Melden Geschrieben 2. Dezember 2008 Bei der CCT wird zum Beispiel am Flugzeug geprüft, 2 Tage á 8 Stunden. Bei der LHT sind es nur 8 Stunden im Lehrsaal.
Marcus Geschrieben 2. Dezember 2008 Melden Geschrieben 2. Dezember 2008 2 Tage sind heftig aber wer sich auskennt sollte das auch schaffen. Wie wird das denn mit dem Luftrecht, den Vorschriften und Grundlagen gehandhabt? Greetz, Marcus
MD11-MECH Geschrieben 3. Dezember 2008 Melden Geschrieben 3. Dezember 2008 Luftrecht und Grundlagen werden auch direkt am Flieger gemacht meist als Einzelblock aber auch ab und zu als Zwischenfrage, während du dir gerade um andere Dinge gedanken machst. Ist schon nicht ohne und man hat einen erhöhten Blutdruck die ganze Zeit, trotzdem danach kann man stolz sein es geschafft zu haben. Leider wird im LH Konzern es nicht mit Finanziell honoriert das man die höchste Abschreibe Lizenz Europas in der Tasche hat......
Marcus Geschrieben 3. Dezember 2008 Melden Geschrieben 3. Dezember 2008 Tja das ist eben nun mal so. Hoffe da wird sich in absehbarer Zeit was dran ändern. Die Prüfung am Flieger finde ich eigentlich okay. Die Prüfung im Lehrsaal hat nicht wirklich was mit der Praxis zu tun außer vielleicht die Beanstandung aber naja. Die wird ja auch nur theoretisch gemacht. Glaube bei der LHT will man für solch eine Prüfung nicht immer nen Flieger abstellen. Kommt ja auch ziemlich oft vor bei uns, dass jemand geprüft wird.
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