westin Geschrieben 24. Januar 2009 Melden Geschrieben 24. Januar 2009 Hi, BA scheint öfter den ersten Flug von Frankfurt nach London zu stornieren. Wir wollten im Oktober von Frankfurt über London nach Miami und der erste Flug morgens fand wegen eines angeblichen Defektes der Maschine nicht statt. Wir wurden auf LH über Atlanta umgebucht und kamen mit 7 Stunden Verspätung in Miami an. BA sagte uns hinterher, der Flug wäre mit 4 Stunden Verspätung nach London rausgegangen. Es wurden keinerlei Verpflegungsgutscheine oder ähnliches angeboten. BA bot uns nach einem längeren Schriftwechsel 150 Euro pro Person als Fluggutschein für BA an. Ich bin mir noch nicht sicher, wie ich weiter vorgehe. Gruß Westin
STN-EBJ Geschrieben 24. Januar 2009 Melden Geschrieben 24. Januar 2009 @Gregor 777: Mache viel Fluggastrecht beruflich. Deine subjektiven Erfahrungen sind durchaus typisch. Mit AB ist es insofern lustig, als dass sie am Ende fast immer außergerichtlich meine Forderungen erfüllen. Geklagt werden muss fast nie. Aber der Weg zum Ziel ist zäh und ohne Anwalt geht wenig. AB ist zudem außergewöhnlich kreativ, was das Erfinden von Gründen anbelangt, die angeblich die Leistung ausschließen. Neuester Gag von denen: Entschädigung für Gepäckverspätung, ja, aber Anwaltskosten - trotz offensichtlichen Verzugs -, nein. Begründung: "Schadensminderungspflicht". Mit FR läuft es umgekehrt: Da geht außergerichtlich gar nichts. Auf Schreiben wird meist gar nicht reagiert. Dafür geht´s nach Klagerhebung bisweilen recht flott, weil die Iren offenbar nicht besonders scharf auf Urteile sind. Mein persönliches Highlight war kürzlich in einer privaten Angelegenheit. Da wurde mir - wie so vielen - SXF-BGY gestrichen, angeblich wegen der Boeing-Streiks. Nach Klageerhebung nahm die von FR beauftragte Kanzlei dann Kontakt mit uns auf. Da zwei Tage später mein Hochzeitstag war und unser eigentliches Ziel just an diesem Tag ins Wasser fiel, fragte ich an, ob sich da nicht was machen ließe. Und siehe an! Nur Stunden später war ich mit Frau und Kind auf die gewünschten Flüge umgebucht. Geht also auch. Insgesamt ist es so, dass sehr viele Airlines die Entschädigung (übrigens längst nicht immer "nur" 250 Euro, bereits viele Malle-Strecken bringen 400 Euro) so gut wie nie zahlen. Mit Umbuchungen ist es zumeist so, dass die Fluggesellschaften die vollen Rechte der Paxe missachten. Es ist ja so, dass man als Pax grundsätzlich WÄHLEN kann, also Erstattung der Kosten, frühest möglicher Flug (was grundsätzlich bedeutet, dass die Airline notfalls auf andere Gesellschaft umbuchen muss) ODER Flug zu einem beliebigen anderen Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes. Da heißt es dann oft: Friss oder stirb! Der Umgang vieler Airlines mit den Fluggastrechten ist ein Jammer. Da wird schamlos ausgenutzt, dass die EU-Verordnung relativ unverständlich verfasst ist und dass es nur wenig Kollegen gibt, die sich hinreichend mit Fluggastrechten beschäftigen. Die Einrichtung der Beschwerdestellen hätte sich der Gesetzgeber auch schenken können. Da passiert gar nichts - verschwendetes Steuergeld und verschwendete Zeit der Paxe, die sich voller Hoffnung an sie wenden. Schade auch, dass sich die Staatsanwaltschaften nicht sonderlich bemühen, dabei ist es schlicht Betrug, wenn z.B. er klärt wird, die Verordnung gelte ich Italien nicht oder technische Ursachen vorgeschoben werden.
Stern20 Geschrieben 24. Januar 2009 Autor Melden Geschrieben 24. Januar 2009 Also, am Bildschirm stand "gecancelt", auf meine erste Beschwerdemail hieß es dann, "wurde doch durchgeführt, aber 4 Stunden später". Nach ein paar weiteren Mails mit BA zu dem Thema dann: "korrekt, nach EU-Verordnung muss man von gecancelt sprechen". Das hab ich schriftlich ;-). Das einzige Problem, dass BA an der Ausgleichszahlung hindert, sei die Tatsache, es seien außergewöhnliche Umstände (dass Pilot krank und keine Crew da) und sie hätten keine Chance gehabt, das zu ändern und deswegen eben keine Zahlung. Daher hier die Frage, ob das zählt. Der Flug zählt für mich und jetzt auch für BA als gecancelt . Falls jd ein Gerichtsurteil kennt, her damit ;-)
MH744 Geschrieben 24. Januar 2009 Melden Geschrieben 24. Januar 2009 habe ja auch derzeit ein Verfahren mit KLM laufen, allerdings etwas anders gelagert, aber auch wegen "außergewöhlichen Umständen". Kann dir EUClaim.de empfehlen, mein Anspruch gegen KLM ist zwar noch nicht durch, aber der bisherige Ablauf lässt nicht zu wünschen übrig. Dazu folgendes: http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=42918 Zu dem Urteil des Europäischen GH vom 22.12.08: http://www.airliners.de/news/artikelseite....articleid=17015
Stern20 Geschrieben 24. Januar 2009 Autor Melden Geschrieben 24. Januar 2009 Ob ne Argumentation über den Vergleich Krankheit von Personal / Crew mit technischen Defekten Sinn macht ? ;-) Wäre mal ein interessanter Ansatz.
STN-EBJ Geschrieben 24. Januar 2009 Melden Geschrieben 24. Januar 2009 Ob ne Argumentation über den Vergleich Krankheit von Personal / Crew mit technischen Defekten Sinn macht ? ;-) Wäre mal ein interessanter Ansatz. Aber sicher! Wie oben von mir geschrieben. Klar ist: Mit dem Vortrag "Crew krank" kommen die nicht durch. Mindestens müssen sie vortragen, welches Crewmitglied welche Krankheit hatte, wann die Airline davon erfuhr etc. Und sie müssen diesen Vortrag unter Beweis stellen. Erst dann stellt sich die Frage, ob Ausfall vermeidbar war. Und das wird in Analogie zur Rechtsprechung hinsichtlich technischer Mängel regelmäßig der Fall sein. Anders evtl., wenn die vortragen und beweisen können z.B., dass das gesamte Team samt Ersatzleute an schlechtem Essen erkrankt sind. Kann ja sein - ist aber doch eher unwahrscheinlich.
kulumba Geschrieben 24. Januar 2009 Melden Geschrieben 24. Januar 2009 Krankheit macht von meinem Verständnis schon Sinn als Begründung aus der Haftung ausgenommen zu werden. Vor allem wenn es der Morgenumlauf war.
sammler75 Geschrieben 24. Januar 2009 Melden Geschrieben 24. Januar 2009 Klar, weil gerade BA ja nur zwei Piloten und vier Flugbegleiterinnen hat. Und wenn die krank sind, gibt es in der ganzen weiten Welt der British Airways niemanden, der einspringen könnte. Ironie Ende. Ernsthaft: Die Fluggesellschaften haben einen Vertrag mit den Fluggästen. Wenn die Airline den nicht einhält, muß sie gefälligst belegen, warum. In ganz wenigen Ausnahmefällen (höhere Gewalt, oder schöner auf Englisch: Act of God) kommen sie um die Entschädigungen herum, aber bitte schön mit entsprechendem lückenlosen Nachweis. Dazu gehört, wie oben genannt, nicht nur der Vortrag, wer sich wann krank gemeldet hat, sondern auch, warum die Ersatzcrews nicht einsatzbereit waren und zur Not auch, warum es nicht mehr Ersatzcrews gibt. Im Winter bspw. mit höherem Krankenstand und schwierigen Verkehrsbedingungen wird eine Fluglinie im Zweifel mehr Ersatzpersonal bereitzuhalten haben als im mitteleuropäischen Sommer.
kulumba Geschrieben 24. Januar 2009 Melden Geschrieben 24. Januar 2009 Klar, weil gerade BA ja nur zwei Piloten und vier Flugbegleiterinnen hat. Und wenn die krank sind, gibt es in der ganzen weiten Welt der British Airways niemanden, der einspringen könnte. Ironie Ende. Der 1. BA Flug aus London kommt um 10.40 Uhr rein. Der 1. LH Flug um 10.05 Uhr. Nehmen wir mal an es war der 07.00-08.20 Uhr BA Flug der ausgefallen ist und sich der Pilot vielleicht um 4-5 Uhr krank gemeldet haben, dann frage ich mich was BA da hätte anders machen sollen? Wirklich eine 2. Crew in München vorort haben, jeden Tag? Auch konnten sie keinen neuen einfliegen (weder mit BA noch mit LH). Und für mich ist Krankheit ein 'Act of God'.[/code]
sammler75 Geschrieben 25. Januar 2009 Melden Geschrieben 25. Januar 2009 @ kulumba: Da sind wir einer Meinung, Krankheit ist einer der wenigen Gründe höherer Gewalt. Nur darf da die Argumentation nicht aufhören. BA muß, wie STN-EBJ mit sehr instruktivem Beispiel schrieb, schon vortragen und ggf. beweisen, wie sie auf die Nachricht reagiert haben. Denn: Es kommt nun mal vor, daß Menschen erkranken. Dafür muß Vorsorge getroffen werden. Wenn BA nicht vorsorgt, ist Schluß mit höherer Gewalt und man muß eben die Konsequenzen (Entschädigung, Umbuchung, Schadensersatz) tragen. Das ist dann eine wirtschaftliche Frage: Natürlich wird BA nicht an jedem Zielflughafen ständig eine Ersatzcrew (und für den Fall von Vogelschlag als anderes Beispiel echter höherer Gewalt noch Ersatzgerät) auf Standby haben. Wenn sie sich aber das Geld für diese an sich notwendige Maßnahme sparen, müssen sie eben für den Fall, das sich das Risiko realisiert, Geld aufwenden. Beides nicht zu machen, heißt, nicht nur das Risiko echter höherer Gewalt (zulässig), sondern auch sämtliche Nachteile aus eigenem Fehlverhalten (unzulässig) auf den Reisenden abzuwälzen. Klar, daß im Ergebnis die Kunden über höhere Preise dafür zahlen müssen, aber dafür bleibt dann jeder Kunde im Falle eines Falles eben nicht unverhältnismäßig auf dem aus fremdem Fehlverhalten resultierenden Schaden sitzen.
Gregor 777 Geschrieben 25. Januar 2009 Melden Geschrieben 25. Januar 2009 Haette ich mal besser nichts gesagt: Die irischen Freunde haben am Samstag zugeschlagen. Kurze Beschreibung: Orkan ueber Frankreich, FR kann wegen Wind nicht in LDE landen, Paxe werden in Pau etwa 40 km weg ausgeladen, Flieger leer zurueck nach STN. Ein Bustransfer nach Pau wurde seitens FR abgelehnt. Paxe bekamen das Angebot Sonntagmorgen auf Limoges-STN umzubuchen und da SNCF immernoch nicht faehrt blieb nur Taxi oder Mietwagen. FR bot nach dem Limoges voll an nur noch Schwachsinnstrecken oder gar nichts an... die Leute haben sich also ohne Widerspruch mit einem Lachen: This is Ryanair... alles andrehen lassen. FR hat einige auf BVA-PIK und Dinard-STN umgebucht, angeblich waeren alle anderen Fluege voll, obwohl man im Internet noch buchen konnte.... Offizielle Argumentation man habe einen Vertrag von Frankreich nach UK befoerdert zu werden. Auch im Ryanairsystem gab es die Plaetze aber Umbuchungen darauf waren nicht moeglich da die Fluege seitens FR geschlossen waren laut Handlingagent... Mich haben sie uebrigens auf Perpignan-Charleori umgebucht, wie ich nach Perpignan komme ist mein Problem. Da SNCF nicht faehrt kann ich das natuerlich vergessen. Das ich keinen Anspruch auf eine Entschaedigung habe, da hoehere Gewalt ist klar. Aber wenn FR den Abflughafen aendert, muessen sie dann keinen Transfer bezahlen oder gar organisieren? Das es keinerlei Verpflegungsleistungen gab und keine Uebernachtungen brauche ich wohl nicht zu erwaehnen. Von daher, AB und FR sind sich in manchen Punkten naeher als alle denken.... Nur das es mir bei FR sofort klar war, das ich nun ein Problem habe und nicht FR. Uebrigens ist der Flug laut FR durchgefuehrt worden.... von einem anderen Airport und leer, aber es sei keine Cancelation sondern ein Rerouting, was in der Verordnung nicht geregelt sei.... Auf dem Monitor stand natuerlich Canceld....
sammler75 Geschrieben 25. Januar 2009 Melden Geschrieben 25. Januar 2009 Auch für Ryanair gilt in dieser Situation dasselbe: Schlechtes Wetter ist höhere Gewalt (wenn niemand fliegen kann, nicht, wenn die Technik nicht auf dem neuesten Stand ist). Das Nichtreagieren ist aber keine höhere Gewalt, sondern schlicht eine Frechheit. Und daß die EU-Regelung nur auf Beförderung von Land X in Land Y gelte, gluaben die ja (wirklich) selber nicht - wenn nicht mal zwei Flughäfen derselben Stadt erlaubt sind (vgl. Art. 8 III der VO (EG) 261/04). Höhere Gewalt führt auch nicht grundsätzlich zum Erlöschen des Beförderungsanspruchs - obwohl ich nicht weiß, wie es nach frz. und engl. Recht geregelt ist - sondern nach der VO entfällt dann nur das Recht auf Entschädigung. Unterstützung nach Art. 8 und Bespaßung nach Art. 9 und vor allem Beförderung etc. sind weiterhin geschuldet, aber eben nicht sofort, sondern zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Gregor 777 Geschrieben 25. Januar 2009 Melden Geschrieben 25. Januar 2009 Also in der Theorie haette ich das Recht von FR nach Verbesserung des Wetters auf der gebuchten Strecke befoerdert zu werden? Bzw. muesste FR mir diese Option anbieten. Ich mache FR keinen Vorwurf wegen dem Sturm, klar, aber haette man die Paxe nicht mit dem Bus 40km fahren koennen oder am Sonntag fliegen koennen? Oder ist das fuer eine Airline auch nicht zumutbar? Die Paxe aus STN wurden ja problemlos trotz dem Sturm nach Lourdes gefahren und waren schon gegen 17 Uhr da (Abflug nach STN) waere 16.15 gewesen..... Ich werde sicher nicht gegen FR vorgehen weil es zwecklos ist, aber die Thematik stoesst auf mein Interesse.
STN-EBJ Geschrieben 25. Januar 2009 Melden Geschrieben 25. Januar 2009 Das ist ganz einfach. Der planmäßige Flug nach STN wurde wetterbedingt unmöglich > FR brauchte nicht mehr zu leisten. Punkt. ABER: FR hätte gleichwertige Ersatzverbindung zum frühest möglichen Zeitpunkt ODER Erstattung der Flugscheinkosten oder FR-Ersatzflug auf eigentlicher Route für einen späteren Flug nach Wunsch des Paxes anbieten müssen. Wer sich auf eine der Phantasie-Routen hat umbuchen lassen, hat zunächst mal selbst Schuld. Aber die zusätzlichen Kosten müsste FR dennoch erstatten, zumal FR ja offensichtlich nicht in verständlicher Form über Rechte informiert hat. Wer einen der Flüge am nächsten Tag genommen hat und Hotel- bzw. Verpflegungskosten hatte, wird diese ebenfalls erstattet bekommen. Da kann FR argumentieren, wie es will. Das mit dem Rerouting ist natürlich Blödsinn. Eine Schutzbehauptung, aber eine ziemlich blöde, quasi ein Eigentor: Folgte man dieser Argumentation wäre der Flug ja gerade nicht aufgrund höherer Gewalt ausgefallen, sondern wäre nur verspätet erfolgt. In dem Fall hätte jeder Pax, der rechtzeitig am Gate stand (im Zweifel also wohl alle) ein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen NICHTBEFÖRDERUNG gegen FR. Da kann man mal sehen, wohin das führt, wenn man wie FR ständig auf der Suche nach Ausreden ist. Für deutsche Betroffene nur blöd, dass als Gerichtsorte regelmäßig nur Dublin, Stansted und Lourdes in Betracht kommen. Auch so ein Ding, das zeigt, wie unausgegoren die EU-Verordnung doch ist.
luz80 Geschrieben 26. Januar 2009 Melden Geschrieben 26. Januar 2009 Hmmm.....also wenn ich z.B. dienstlich von Frankfurt nach Hamburg muß und hierfür nur ein bestimmtes Zeitfenster zur Verfügung steht, dann MUSS ich in der Tat die Leistung kaufen - es gibt ja keine Alternative. Und hier bin ich in der Tat der Meinung, daß mir das Wirtschaftsunternehmen etwas stiehlt, nämlich viel zu viel Geld für eine keinesfalls adäquate Leistung. Mußt du nicht! Es gibt auch alternativen! Da kann dann die Airline nichts dafür, daß dein Zeitfenster kanpp bemessen ist. Fahre mit dem Zug! Fahre mit dem Auto, wenn Du meinst, es sei zuviel Geld! Oder passe dein Zeitfenster an! Ach ja, ist das herrlich, wenn man als kleiner Angestellter an nichts anderes denken muß (oder sogar kann?) als seinen Untersatz von A nach B zu bringen.... A) Auf FRA-HAM fliegt nur LH - die Bahn, und mit der fahre ich weiß Gott sehr oft - ist auf Strecken ab ca. 400 km Länge innerhalb Deutschlands keine Alternative (leider muß ich sagen, trotz aller Probleme fahre ich eigentlich sehr gerne Bahn), insbesondere dann, wenn der Zielort nicht in Bahnhofsnähe liegt. B) Ich stimme Dir zu, Dein Unternehmen kann in der Tat nichts dafür, daß mein Zeitfenster knapp bemessen ist. C) Bist Du schon mal unter der Woche von FRA nach HAM oder umgekehrt mit dem Auto gefahren? Dann solltest Du diese Aussage sehr schnell revidieren.... D) Au ja, ich passe mein Zeitfenster an, ich sag´s gleich allen Kunden und Partnern....sehr witzige Aussage! Das ist eine Frage der Definition. Ich hab mal diesen Link ergoogelt (was für ein Wort), da seh ich nix von illegal, aber sehr wohl eine treffende Beschreibung. Und im Übrigen bin ich ganz Deiner Meinung, daß auf meinem o.g. Beispiel der Kunde übers Ohr gehauen wird. Ich könnte noch viele andere Beispiele nennen. Wie oben gesag, wenn Du der Meinung bist von Airlines übers Ohr gehauen zu werden, dann erstatte Klage oder wähle ein anderes Verkehrsmittel! Es muß also erst geklagt werden, um festzustellen, daß ich von der LVG über´s Ohr gehauen werde? Aha. Diese Einstellung verrät doch einiges. Und zu den anderen Verkehrsmitteln siehe bitte oben. Im Übrigen fühle ich mich auch von der Bahn oft übers Ohr gehauen. Deren Preise entsprechen keinesfalls einem adäquaten Gegenwert. Was ich in meinem Koffer habe und welchen Wert diese Dinge haben, geht gelinde gesagt die LVG wie auch die Damen und Herren im vordersten Teil des Flugzeuges wie auch sonstige Beschäftigte dieses Unternehmens einen feuchten Kehricht an. Selbst Papier kann einen sehr hohen Wert haben, wenn dort z.B. Verträge gezeichnet sind. Und es sind garantiert mehr als 1 %, Zustimmung zu STN-EBJ. Und im Übrigen hat die LVG sehr wohl Einfluß auf die Beförderung, die beteiligten Partner sind hier lediglich Erfüllungsgehilfen, wie es so schön im Beamtendeusch heißt. Gelinde gesagt, es ist mit schei.. egal, was Du in Deinem Kpoffer hast! Das Du einen Lapttop dort rein packst, das erzählst Du mal lieber jemandem anderen! Ich sehe doch jeden Tag, wo Geschäftsleute ihren Laptop haben! Abgesehen davon, 95% der Gescäftsleite geben keinen Koffer aus, sondern habnen ihr Zeugs im Handgepäck! Ich frage mich auch, wie eine Airline Einfluß auf Mitarbeiter nehmen soll, die nicht bei der Airline, sondern einem anderen Unternehmen angestellt sind. Die Airline kann dem Flughafen sagen, wie man mit dem Gepäck umzugehen hat. Der Flughafen sagt es seinem Mitarbeiter, aber ob er das dann macht? Wäre der Loader direkt bei der Airline angestellt, könnten wir auch was machen. So aber nicht. Ist es nicht schön, nur sein eigenes kleines Reich zu haben und nicht über den Tellerrand hinaus schauen zu müssen (oder hier auch gar zu können?)? Es sind nicht nur Laptops, die man im Gepäck haben kann. Und es geben mehr Geschäftsleute Gepäck auf als Dir möglicherweise lieb ist. Im Übrigen besteht Eure Klientel "hinten" (das lästige Pack, ich weiß) nicht nur aus Geschäftsleuten, und es liegt wohl ein bißchen im Ermessen jedes Einzelnen, was als "wertvoll" betrachtet wird. Und bitte auch nicht vergessen: A) Handgepäck ist von den Maßen und Gewicht her beschränkt und B) es darf auch nicht alles mit an Bord genommen werden. In einem Punkt stimme ich Dir zu: es kann Dir schei...egal sein, was ich im Gepäck mitführe, gleiches gilt für mich Euch gegenüber, hatte ich ja schon genannt. Und zu Deinem letztgenannten Absatz: Du solltest mal mit Deinen Kolleginnen/Kollegen von der entspr. Fachabteilung sprechen, wie die das sehen. Und den MA vorzuwerfen, diese würden das Gepäck "durch die Gegend schmeißen", finde ich eine ziemliche Unverschämtheit. Du solltest mit Deinen Kollegen am Boden öfter mal ein Wort wechseln. Du hast noch nie Loaders zugeschaut, oder? Sonst würdest Du nicht diese Bemerkung abgeben. Ich habe noch keinen gesehen, der sonderlich orgsam mit dem Gepäck umgeht. Da werden Koffer einfach vom Band auf den Wagen geworfen, oder vom Wagen auf das Gepäckförderband! Ich weiß ja nicht, wie oft Du fliegst, aber ich würde fast einen Hunni darauf wetten, daß ich mehr fliege als Du und v.a. mehr Einblicke in die Abfertigung/Gepäckbehandlung/Loading einer Airline habe als Du. Aber gut, wenn Du meinst, Loader wären sorgfälitg... Die Wette hast Du vermutlich verloren, mir geht´s nämlich noch viel besser als Dir, denn: A) ich hab während meiner Studienzeit auf dem Hafen als Loader gearbeitet (was ne tolle Zeit, muß ich immer wieder sagen) und bin nun nach Abschluß schon seit über 15 Jahren der Branche treu geblieben, weil ich sie sehr interessant finde und B) ich fliege so ungefähr 300-400 mal pro Jahr, da könnte es aber natürlich sein, daß das weniger ist als Du. Daher solltest vielleicht Du mit Deinen Aussagen etwas vorsichtiger sein. Und wenn Du Kollegen siehts, die das Gepäck schmeißen, solltest Du vielleicht mal diese Kollegen darauf ansprechen, wirft nämlich kein gutes Licht auf Euer Unternehmen (und 99,99 % aller Gäste wissen nicht, daß die Kollegen "nur" Erfüllungsgehilfen sind). Aber dafür werdet ihr ja nicht bezahlt, ne? Oder vielleicht mal das Handling wechseln? Uuui, hab ich vergessen, ist ja teilweise schon erfolgt... Ist aber wurscht! Stern20 soll sich beschweren und sehen, was rauskommt! Der Aufwand wäre es mit aber nicht wert, weil mehr als der Gutschein wird nicht rumkommen. Stimmt, ist wurscht! @Stern20: toi toi toi, viel Geduld und nen guten Anwalt, wird vermutl. leider nötig sein, denn irgendwie genießen ja unsere tollen LVGen nach wie vor Narrenfreiheit, was das betrifft. Politischer Einfluß ist halt oft sehr wichtig, sieht man ja immer wieder. Und laß Dich nicht durch die Arroganz einiger Leute bestimmer Unternehmen beirren, die sich wie ein roter Faden durch den ganzen Laden zieht. Gruß Luz80
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