Pampelmuse Geschrieben 25. Januar 2009 Melden Geschrieben 25. Januar 2009 Hallo, kann mir jemand sagen, welche Ansprüche ich habe, wenn bei einem LH-Ticket D-USA der Anschlussflug in den USA von United gecancelled wird? Ich habe ein Hotelgutschein bekommen, 15$-Essens-Voucher und ein Tschüs! Mein eingechecktes Gepäck bekam ich nicht zurück, d.h die notwendigsten Artikel, wie Zahnbürste u.ä. mußte ich für einen horrenden Preis im Hotel kaufen.Telefonate, um alle Anschlussbuchungen zu regeln, waren auch nicht ganz billig. Danke!
LH494 Geschrieben 25. Januar 2009 Melden Geschrieben 25. Januar 2009 Hatte ich letztes Jahr auch. LBA hat gesagt interessiert bei UA nicht wenn es um einen Flug von USA nach D geht. Unser UA Flug von SFO nach DEN war canx und wir wurden auf 2 stunden später umgebucht. Haben die LH nach FRA verpasst (alles ein Ticket auf UA Flugnummer). Wurden auf 2 Tage später umgebucht, bekamen aber nur eine Nacht in DEN bezahlt und bekamen auch unser Gepäck nicht, nach langen hin und her mit UA bekam jeder von uns einen 300 USD Gutschein für einen neuen Flug. Wie gesagt da es ein Flug von USA nach D war, hat es das LBA nicht interessiert bzw. weil es das inneramerikanische Leg war.
Cityflyer Geschrieben 25. Januar 2009 Melden Geschrieben 25. Januar 2009 Bei Anschluß in USA, also Leg USA-USA haste verloren. Die Amis haben leider keine Regelungen. Auf Flüge von USA nach Europa, resp. Europa nach USA gelten die EU Richtlinien, wobei die US Gesellschaften hier auch das ein oder andere anders interpretieren....
Reifel Geschrieben 25. Januar 2009 Melden Geschrieben 25. Januar 2009 Kann ich mich nur anschliessen. In der Firma buchen wir sehr viel United, und das sind so ziemlich die schwierigsten mit denen man zusammenarbeiten kann: EU-Verordnung kennt dort keiner, Kundenservice in den meisten Fällen auch niemand. Obwohl eigentlich die EU-Verordnung greifen müsste wenn der ursprüngliche Abflug oder das Endziel in der EU liegt. Wundert mich daher dass das LBA Dein Anliegen abgelehnt hat.
LH494 Geschrieben 25. Januar 2009 Melden Geschrieben 25. Januar 2009 dazu muss ich noch sagen das ich nicht wie die meisten hier sonst was gefordert habe sondern nur die erstattung der 2ten Hotelnacht und die nen paar kleinigkeiten an klamotten die wir kaufen mussten da kein gepäck ausgegeben wurde(und ich hab die klamotten im outlet gekauft :=)). naja ich fliege auf jedenfall nie wieder mit UA, gibt genug andere möglichkeiten. auch den travelvoucher über 300 usd hab ich denen zurückgeschickt mit der begründung das ich nach so einem theater bestimmt keinen UA Flug mehr betrete. Antwort von UA war, wir zwingen keinen. Na das nenne ich mal Kundenfreundlich.
mr.buritto Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Geschrieben 27. Januar 2009 Antwort von UA war, wir zwingen keinen. Na das nenne ich mal Kundenfreundlich. oh ha, wie krass ist das denn sowohl Antwort als auch dein Verhalten (respekt,dass nenne ich konsequent^^)... Warum hast du den voucher net verkauft?
NG1 Geschrieben 28. Januar 2009 Melden Geschrieben 28. Januar 2009 Bei Anschluß in USA, also Leg USA-USA haste verloren. Die Amis haben leider keine Regelungen. Auf Flüge von USA nach Europa, resp. Europa nach USA gelten die EU Richtlinien, wobei die US Gesellschaften hier auch das ein oder andere anders interpretieren.... Das ist leider nach meinem Verständnis (und eigener Erfahrung) nicht ganz korrekt. Bei Nicht-EU-Carriern gilt die Richtlinie nur ex EU, nicht am Flug in die EU. Ich musste es am Beispiel eines gestrichenen Fluges BKK-FRA, durchgeführt (oder besser: nicht durchgeführt) von Thai erleben: Obwohl ich auf der LH-Codeshare-Flugnummer gebucht hatte, gab es keinen anspruch, da es sich um einen Flug Nicht-EU -> EU handelte und der durchführende Carrier kein EU-Carrier war...
freddykr Geschrieben 29. Januar 2009 Melden Geschrieben 29. Januar 2009 Bei Anschluß in USA, also Leg USA-USA haste verloren. Die Amis haben leider keine Regelungen. Auf Flüge von USA nach Europa, resp. Europa nach USA gelten die EU Richtlinien, wobei die US Gesellschaften hier auch das ein oder andere anders interpretieren.... Das ist leider nach meinem Verständnis (und eigener Erfahrung) nicht ganz korrekt. Bei Nicht-EU-Carriern gilt die Richtlinie nur ex EU, nicht am Flug in die EU. Ich musste es am Beispiel eines gestrichenen Fluges BKK-FRA, durchgeführt (oder besser: nicht durchgeführt) von Thai erleben: Obwohl ich auf der LH-Codeshare-Flugnummer gebucht hatte, gab es keinen anspruch, da es sich um einen Flug Nicht-EU -> EU handelte und der durchführende Carrier kein EU-Carrier war... Korrekt: Gibt sogar ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu diesem Thema: http://www.imagetours.de/wpblog/2008/07/11...gesellschaften/
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