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Streik


Andii

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

mich würde mal interessieren, was für Rechte man bei Flugstreichung auf Grund eines Streiks (s. Berlin) hat.

 

Dass dann die EU-Verordnung nicht gilt und es sich um "höhere Gewalt" handelt ist klar.

 

Habe ich allerdings wirklich nur das Recht auf Rückerstattung des Reisepreises, was bei manchem 19,99 Euro Ticket ja leider nichts ist.

Schließlich besteht ja eigentlich ein Beförderungsvertrag.

 

Steht mir also z.b. bei einem innerdeutschen Flug als Alternative ein Bahnticket zu?

 

Und kann die Airline willkürlich entscheiden, ob sie den Flug einfach streichen kann. Da der Streik in Berlin ja "nur" 2,5 Stunden dauerte, hatten manche Flüge eben 2-3 Stunden Verspätung, andere Airlines haben die Flüge einfach gestrichen...

 

Danke für Antworten und schöne Grüße

Geschrieben

Warum wendest Du dich nicht an den Schadensversursacher?

 

Das Grundrecht der Streikenden kollidiert hier eindeutig mit Deinen Grundrechten. Sie nehmen hier vorsetztlich einen Vermögensschaden Deinerseits in Kauf.

 

Das gesamte Thema wartet seit Jahren auf eine grundsätzliche Entscheidung.

Geschrieben
Hallo,

 

mich würde mal interessieren, was für Rechte man bei Flugstreichung auf Grund eines Streiks (s. Berlin) hat.

 

Dass dann die EU-Verordnung nicht gilt und es sich um "höhere Gewalt" handelt ist klar.

 

Habe ich allerdings wirklich nur das Recht auf Rückerstattung des Reisepreises, was bei manchem 19,99 Euro Ticket ja leider nichts ist.

Schließlich besteht ja eigentlich ein Beförderungsvertrag.

 

Steht mir also z.b. bei einem innerdeutschen Flug als Alternative ein Bahnticket zu?

 

Und kann die Airline willkürlich entscheiden, ob sie den Flug einfach streichen kann. Da der Streik in Berlin ja "nur" 2,5 Stunden dauerte, hatten manche Flüge eben 2-3 Stunden Verspätung, andere Airlines haben die Flüge einfach gestrichen...

 

Danke für Antworten und schöne Grüße

 

Nein, das ist ein Gerücht, das vermutlich von den Fluggesellschaften kolportiert wird.

 

Der einzige Anspruch aus der EU-Fluggastverordnung, der bei Streik überhaupt entfallen KANN (entfällt längst nicht immer), ist der auf die Ausgleichszahlung. Nachvollziehbar, wie ich finde.

 

Alle anderen Ansprüche bleiben dir erhalten. Insbesonondere hast du den Anspruch, zum frühest möglichen Zeitpunkt zu deinem Ziel befördert zu werden (notfalls mit einer anderen Airline) oder zu einem Zeitpunkt deiner Wahl, vorbehaltlich verfügbarer Platze mit der gebuchten Fluggesellschaft.

 

Zudem die Betreuungsleistungen wie Hotel, Essen etc., falls erforderlich.

 

Ein Anspruch auf ein Ticket mit der Bahn, wie du fragst, gibt es nicht. Aber umgekehrt: Verlangst du, schnellst möglich befördert zu werden und bietet dir die Airline an, innerdeutsch die Bahn zu nehmen, wirst du das akzeptieren müssen.

 

Guckst du hier: http://www.ra-live.de/ratgeber/Fluggastrecht/index.php

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